Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49406*05 special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ZH6550 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 49406*05 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 11.09.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0155-13-WIRD/N5 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 40 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49406*05 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 12.10.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49406*05 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108540651/GG ZH6550/GG PCD108 Ø65.1-G-Ø72 65,1 705 2125 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM § 22 49406*05 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y3 F320 60 - 79 185/65R15 51G Limousine; 195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15-87 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 60 - 89 195/65R15-91 721; 725; 73C; 74P 205/60R15-91 11A; 22B 89 195/60R15 51G 104 - 147 205/60R15 10N; 11A; 22B; 51G Y3 F320 80 - 89 195/65R15 51G Kombi; 205/60R15-91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 104 - 123 205/60R15 10N; 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P Y4 G666 80 - 98 195/65R15 51G Kombi; Y4GB e2*93/81*0139*.. 80 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; Y4GB, e2*98/14*0139*.. 97 - 123 205/60R15 11A; 22B; 51G 51A; 71C; 71K; 721; Y4TU 725; 73C; 74P Y4GM e2*93/81*0140*.. Y4GM, e2*98/14*0140*.. Y4TS Y4MZ e2*93/81*0142*.. Y4MZ, e2*98/14*0142*.. Y4WF Y4RM e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*.. Y4WJ, e2*93/81*0141*.., Y4WK e2*98/14*0141*.. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y4 G666 80 - 98 195/65R15 51G Limousine; Y4GG e2*93/81*0135*.. 80 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; Y4GG, e2*98/14*0135*.. 97 - 147 205/60R15 11A; 22B; 51G 51A; 71C; 71K; 721; Y4TT 725; 73C; 74P Y4GZ e2*93/81*0137*.. Y4GZ, e2*98/14*0137*.. Y4WE, Y4RN Y4NZ e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*.. Y4TX e2*93/81*0134*.. Y4TX, e2*98/14*0134*.. Y4CZ, Y4TV Y4WG, e2*93/81*0136*.., Y4WH e2*98/14*0136*.. Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT § 22 49406*05 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L (SERIE Flachb. lose) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 6 B Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6 B 135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 605 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6B e2*93/81*0156*.. 80 - 108 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 94 - 140 205/65R15 51G 51A; 71C; 71K; 721; 97 - 98 195/65R15 51G 725; 73C; 74P 6B F396 79 185/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 195/60R15 51G 51A; 71C; 71K; 721; 79 - 123 195/65R15 51G 725; 73C; 74P; 76Q 205/60R15 51G 205/65R15 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 68 - 96 195/65R15 91 12I erhöhtes Anzugsmoment 205/60R15 91 12A 135 Nm; Peugeot 308 215/55R15 89 11A; 12A; 27I SW; Kombi; 215/60R15 94 11A; 12A; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 740; 76Q; 77E L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 195/65R15 91 12I erhöhtes Anzugsmoment 205/60R15 91 12A 135 Nm; Schrägheck; 215/55R15 89 12A Frontantrieb; 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 740; 76Q; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49406*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 9 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G2 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : N; G; L Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K; J; JV; KV; R; S; T; H Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9 100 Nm für Typ : L 110 Nm für Typ : G; L; N 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T 170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 195/65R15 51G nur für S90, V90 205/55R15 51G (Serie ET43); 205/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e4*2001/116*0015*.., 120 - 176 195/65R15 51G; 52J Cabrio; Coupe; e4*98/14*0015*.. 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q; 76Z Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15 51G erhöhtes Anzugsmoment e9*98/14*0044*.. 205/60R15 91 170 Nm; Frontantrieb; R e9*2001/116*0036*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0036*.. 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 740; 76Q; FHC Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G e9*97/27*0029*.. 90 - 106 185/65R15 51G; 52J Frontantrieb; 195/60R15 51G 10B; 10S; 11G; 11H; 195/65R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 51G 721; 725; 73C; 74P; § 22 49406*05 76Q L e9*93/81P0002*.., 93 - 176 195/60R15 Frontantrieb; 51G nicht für gepanzerte e9*93/81*0002*.. 205/55R15 Frontantrieb; 51G Fz; ab 93 - 184 185/65R15 Allradantrieb; e9*93/81*0002*05; Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H; 125 - 184 195/65R15 Allradantrieb; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15 51G nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. Frontantrieb; KV e1*KS*0007*.. 10B; 10S; 11G; 11H; T e9*2001/116P0028*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e9*2001/116*0028*.., 721; 725; 73C; 74A; e9*96/79*0028*.., 74P; 76Q; FHC e9*98/14P0028*.., e9*98/14*0028*.. Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; e4*98/14*0061*.. 195/65R15 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q JV e1*KS*0006*.. 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; e4*98/14*0040*.. 85 - 184 195/65R15 51G; 52J 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; FHC Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e9*93/81*0002*.. 93 - 166 195/60R15 Frontantrieb; 51G nur bis 93 - 184 185/65R15 Allradantrieb; e9*93/81*0002*04; Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H; 205/55R15 Frontantrieb; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 142 195/65R15 Allradantrieb; 51G 721; 725; 73C; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der § 22 49406*05 Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der § 22 49406*05 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 49406*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.02.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: 308 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 260 VA 26P x = 270 y = 210 VA 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49406*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 260 23 VA 26N x = 320 y = 260 8 VA 27F x = 290 y = 280 24 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.