Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49406*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 15 H2 Typ: ZH6550 Inhaber der ABE MAK S.p.A. und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49406*01 Die ABE-Nr. 49406 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ZH6550, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1 vom 10.10.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.10.2013 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 13.03.2014 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49406*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 22 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MATRA (F), RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108540601 ZH6550/GG PCD108 Ø60.1-H-Ø72 60,1 705 2125 03/13 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e2*2007/46*0129*.., 55 - 81 185/65R15 88 122; 5FE; 51J kurzer Radstand; e2*2007/46*0130*.. 185/65R15 92 122; 51J langer Radstand; 195/60R15 88 122; 5FE Frontantrieb; 195/60R15 92W 122 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R15 122; 51G 51A; 71K; 721; 725; 205/60R15 91 11A; 12A; 24M; 5GG 73C; 74A; 74P 205/60R15 95 11A; 12A; 24M Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FW; W Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B 54; J 63; K56; JE; B56 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : B 54; B56; J 63; JE; K56 110 Nm für Typ : FW; W Verkaufsbezeichnung: KANGOO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FW N196 50 - 64 185/65R15 88 122; 5FE; 51J Nicht Kangoo Be Bop; W e2*2001/116*0364*.., 50 - 78 195/60R15 88 122; 5FE Nicht Kangoo Rapid e2*2007/46*0006*.. 50 - 80 195/65R15 122; 51G Compact; Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 12A; 24M; 5GG nicht m.erhöhter Bodenfreiheit; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 22 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J 63 F691 110 195/65R15 51G Frontantrieb; 205/60R15-91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P JE e2*93/81*0084*.., 72 - 103 195/65R15 REA; 11A; 51G kurzer Radstand; e2*98/14*0084*.. 205/60R15 REA; 11A; 51G langer Radstand; 72 - 123 205/65R15 REA; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15-93 REA; 11A; 5HA 12A; 51A; 71K; 721; 81 - 140 215/65R15 REA; 11A; 51G 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; FHC Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.., 82 - 102 195/60R15 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0012*.., 51G 12A; 51A; 71K; 721; G638 195/65R15-91 11A; 22B; 22F; 24J 725; 73C; 74A; 74P; 82 - 123 205/60R15-91 11A; 22B; 22F; 24J 76Q 83 - 102 205/55R15-87 11A; 22B; 22F; 24J; 5EK 140 205/60R15 11A; 22B; 22F; 24J; 51G K56 e2*93/81*0011*.., 82 - 102 195/60R15 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0011*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 195/65R15-91 11A; 21B; 22B; 22F; 725; 73C; 74A; 74P; 24J; 24M 76Q 82 - 123 205/60R15-91 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 225/50R15-91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 140 205/60R15 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 51G 225/50R15 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 631 Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B 54 G199 83 - 123 195/65R15 51G; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15-91 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 22 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 22 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5EK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1050kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 22 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 REA) Durch Einbau anderer Endanschläge an der Hinterachse (Renault-Teile-Nr. 7701379972 von Typ J63) zur Begrenzung des Federweges ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.