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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49406*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 15 H2


Typ:                         ZH6550



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 49406*01

 Die ABE-Nr. 49406 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ZH6550,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1 vom 10.10.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.10.2013 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 13.03.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49406*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.10.2013
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Fahrzeughersteller                          : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
108540651           ZH6550/GG PCD108            Ø65.1-G-Ø72                 65,1                  705    2125      03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                   Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y3           F320             60 - 79              185/65R15        51G                       Limousine;
                                                   195/60R15-87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R15-87     11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                         60 - 89 195/65R15-91                                 725; 73C; 74A; 74P
                                                   205/60R15-91     11A; 22B
                                         89        195/60R15        51G
                                         104 - 147 205/60R15        10N; 11A; 22B; 51G
Y3             F320                      80 - 89 195/65R15          51G                       Kombi;
                                                   205/60R15-91     11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         104 - 123 205/60R15        10N; 11A; 22B; 51G        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
Y4             G666                      80 - 98 195/65R15          51G                       Kombi;
Y4GB           e2*93/81*0139*..          80 - 140 205/65R15         11A; 22B; 51G             10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GB,          e2*98/14*0139*..          97 - 123 205/60R15         11A; 22B; 51G             51A; 71K; 721; 725;
Y4TU                                                                                          73C; 74A; 74P
Y4GM           e2*93/81*0140*..
Y4GM,          e2*98/14*0140*..
Y4TS
Y4MZ           e2*93/81*0142*..
Y4MZ,          e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM           e2*93/81*0143*..,
               e2*98/14*0143*..
Y4WJ,          e2*93/81*0141*..,
Y4WK           e2*98/14*0141*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y4           G666              80 - 98           195/65R15          51G                      Limousine;
Y4GG         e2*93/81*0135*..  80 - 140          205/65R15          11A; 22B; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GG,        e2*98/14*0135*..  97 - 147          205/60R15          11A; 22B; 51G            51A; 71K; 721; 725;
Y4TT                                                                                         73C; 74A; 74P
Y4GZ         e2*93/81*0137*..
Y4GZ,        e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ         e2*93/81*0138*..,
               e2*98/14*0138*..
Y4TX           e2*93/81*0134*..
Y4TX,          e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG,          e2*93/81*0136*..,
Y4WH           e2*98/14*0136*..


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
6B           e2*93/81*0156*.. 80 - 108          205/60R15           51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                              94 - 140          205/65R15           51G                      51A; 71K; 721; 725;
                              97 - 98           195/65R15           51G                      73C; 74A; 74P
6B           F396             79                185/65R15           51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                195/60R15           51G                      51A; 71K; 721; 725;
                                       79 - 123 195/65R15           51G                      73C; 74A; 74P; 76Q
                                                205/60R15           51G
                                                205/65R15           51G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 9
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : N; L; G
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J; R; H; JV
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T; KV; K; S
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 9
                                             100 Nm für Typ : L
                                             110 Nm für Typ : G; L; N
                                             140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e4*95/54*0006*..    125 - 150 195/65R15             51G                      nur für S90, V90
                                           205/55R15             51G                      (Serie ET43);
                                           205/65R15             51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 176 195/65R15            51G; 52J                 Cabrio; Coupe;
               e4*98/14*0015*..                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          76Z

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               205/60R15 91                                170 Nm; Frontantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0036*..                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76Q; FHC

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
G            e9*97/27*0029*..  90 - 106 185/65R15                51G; 52J               Frontantrieb;
                                        195/60R15                51G                    10B; 10S; 11G; 11H;
                                        195/65R15                51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/55R15                51G                    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
L              e9*93/81P0002*..,      93 - 176 195/60R15         Frontantrieb; 51G      nicht für gepanzerte
               e9*93/81*0002*..                205/55R15         Frontantrieb; 51G      Fz; ab
                                      93 - 184 185/65R15         Allradantrieb;         e9*93/81*0002*05;
                                                                 Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H;
                                      125 - 184 195/65R15        Allradantrieb; 51G     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15             51G                      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                           Frontantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                       12A; 51A; 71K; 721;
               e9*2001/116*0028*..,                                                       725; 73C; 74D; 74P;
               e9*96/79*0028*..,                                                          76Q; FHC
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 103         195/65R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0061*..               195/65R15          51G; 52J                 51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q
JV             e1*KS*0006*..        103       195/65R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q
S              e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15           51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0040*..     85 - 184 195/65R15           51G; 52J                 51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                          76Q; FHC

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e9*93/81*0002*..  93 - 166 195/60R15                Frontantrieb; 51G        nur bis
                               93 - 184 185/65R15                Allradantrieb;           e9*93/81*0002*04;
                                                                 Frontantrieb; 51G; 52J   10B; 10S; 11G; 11H;
                                              205/55R15          Frontantrieb; 51G        12A; 51A; 71K; 721;
                                    142       195/65R15          Allradantrieb; 51G       725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.