Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49406*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 15 H2
Typ: ZH6550
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der ABE: 49406*01
Die ABE-Nr. 49406 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ZH6550,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1 vom 10.10.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.10.2013 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 13.03.2014
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49406*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108540651 ZH6550/GG PCD108 Ø65.1-G-Ø72 65,1 705 2125 03/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y3 F320 60 - 79 185/65R15 51G Limousine;
195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
60 - 89 195/65R15-91 725; 73C; 74A; 74P
205/60R15-91 11A; 22B
89 195/60R15 51G
104 - 147 205/60R15 10N; 11A; 22B; 51G
Y3 F320 80 - 89 195/65R15 51G Kombi;
205/60R15-91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
104 - 123 205/60R15 10N; 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Y4 G666 80 - 98 195/65R15 51G Kombi;
Y4GB e2*93/81*0139*.. 80 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GB, e2*98/14*0139*.. 97 - 123 205/60R15 11A; 22B; 51G 51A; 71K; 721; 725;
Y4TU 73C; 74A; 74P
Y4GM e2*93/81*0140*..
Y4GM, e2*98/14*0140*..
Y4TS
Y4MZ e2*93/81*0142*..
Y4MZ, e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM e2*93/81*0143*..,
e2*98/14*0143*..
Y4WJ, e2*93/81*0141*..,
Y4WK e2*98/14*0141*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y4 G666 80 - 98 195/65R15 51G Limousine;
Y4GG e2*93/81*0135*.. 80 - 140 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GG, e2*98/14*0135*.. 97 - 147 205/60R15 11A; 22B; 51G 51A; 71K; 721; 725;
Y4TT 73C; 74A; 74P
Y4GZ e2*93/81*0137*..
Y4GZ, e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ e2*93/81*0138*..,
e2*98/14*0138*..
Y4TX e2*93/81*0134*..
Y4TX, e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG, e2*93/81*0136*..,
Y4WH e2*98/14*0136*..
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6B e2*93/81*0156*.. 80 - 108 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
94 - 140 205/65R15 51G 51A; 71K; 721; 725;
97 - 98 195/65R15 51G 73C; 74A; 74P
6B F396 79 185/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
195/60R15 51G 51A; 71K; 721; 725;
79 - 123 195/65R15 51G 73C; 74A; 74P; 76Q
205/60R15 51G
205/65R15 51G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 9
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : N; L; G
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J; R; H; JV
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T; KV; K; S
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9
100 Nm für Typ : L
110 Nm für Typ : G; L; N
140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 195/65R15 51G nur für S90, V90
205/55R15 51G (Serie ET43);
205/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e4*2001/116*0015*.., 120 - 176 195/65R15 51G; 52J Cabrio; Coupe;
e4*98/14*0015*.. 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 205/60R15 91 170 Nm; Frontantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0036*.. 12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q; FHC
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*97/27*0029*.. 90 - 106 185/65R15 51G; 52J Frontantrieb;
195/60R15 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
195/65R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 51G 725; 73C; 74A; 74P;
76Q
L e9*93/81P0002*.., 93 - 176 195/60R15 Frontantrieb; 51G nicht für gepanzerte
e9*93/81*0002*.. 205/55R15 Frontantrieb; 51G Fz; ab
93 - 184 185/65R15 Allradantrieb; e9*93/81*0002*05;
Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H;
125 - 184 195/65R15 Allradantrieb; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15 51G nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. Frontantrieb;
KV e1*KS*0007*.. 10B; 10S; 11G; 11H;
T e9*2001/116P0028*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e9*2001/116*0028*.., 725; 73C; 74D; 74P;
e9*96/79*0028*.., 76Q; FHC
e9*98/14P0028*..,
e9*98/14*0028*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0061*.. 195/65R15 51G; 52J 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
JV e1*KS*0006*.. 103 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
S e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0040*.. 85 - 184 195/65R15 51G; 52J 51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76Q; FHC
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e9*93/81*0002*.. 93 - 166 195/60R15 Frontantrieb; 51G nur bis
93 - 184 185/65R15 Allradantrieb; e9*93/81*0002*04;
Frontantrieb; 51G; 52J 10B; 10S; 11G; 11H;
205/55R15 Frontantrieb; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
142 195/65R15 Allradantrieb; 51G 725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 24 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
(Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.