Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49406*05 special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ZH6550 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 49406*05 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 11.09.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0155-13-WIRD/N5 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 40 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49406*05 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No.: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 12.10.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49406*05 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1143540601/FF ZH6550/FF PCD114.3 Ø60.1-P-Ø76 60,1 705 2125 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P12 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EY; MZ; FY § 22 49406*05 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb; 205/60R15 91 Frontantrieb; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71C; 225/55R15 92 71K; 721; 725; 73C; 225/60R15 96 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 185/60R15 84 Frontantrieb; 195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 195/65R15 91 Allradantrieb; 205/60R15 91 Frontantrieb; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71C; 225/55R15 92 71K; 721; 725; 73C; 225/60R15 96 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/65R15 91 11A; 24J Stufenheck; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 686 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2 110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment § 22 49406*05 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 195/65R15 91 erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 205/60R15 91 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/60R15 94 e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q; PBK E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 185/65R15 88 12R erhöhtes Anzugsmoment 195/65R15 91 12I 115 Nm; AURIS TOURING 205/60R15 91 12A SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 195/65R15 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 205/60R15 91 12A 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q; PBK E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 195/65R15 91 12I erhöhtes Anzugsmoment 205/60R15 91 12A 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; § 22 49406*05 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 12I; 51G erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2007/46*0018*05; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; 4-türig; Hybrid; nur Verbundlenker- Hinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q; PBK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/60R15 91 115 Nm; bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q; PBK Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15 51G Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; § 22 49406*05 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W2 F438 115 - 129 195/55R15 TAH; 51G; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; W20 e6*93/81*0011*.. 195/55R15-83 TAH; 57E 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 TAG; 11A; 362; 57E 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15 TAG; TAH; 51G; 57F 74P 225/50R15-90 TAG; TAH; 57F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*98/14*0069*.. 85 - 115 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R15 96 11A; 21B 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt § 22 49406*05 wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. § 22 49406*05 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 27 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R15 Hinterachse: 225/50R15 § 22 49406*05 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/55R15 Hinterachse: 225/50R15 oder Vorderachse: 195/55R15 Hinterachse: 205/55R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.