Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 1143540671/FF ZH6550/FF PCD114.3 Ø67.1-O-Ø76 67,1 705 2125 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O10 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XG; YN; MD; JC-HME; JC; FO; FD; GDH; GDH-HME; FDH; GK; AE Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O10 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SM Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN 110 Nm für Typ : FO; GK; JC; JC-HME; SM; XG 120 Nm für Typ : PDE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/60R15 88 11A; 12O; 245 Stufenheck; 195/65R15 91 11A; 12O; 245 Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 12A; 24J 51A; 71C; 71K; 721; 215/50R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 725; 729; 73C; 74P; 26P; 27H; 27I 76Q 225/50R15 91 11A; 12A; 241; 246; 248; 26N; 26P; 27H; 27I; 57I Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 215/70R15 51G 10B; 11A; 11B; 11G; 225/65R15 99 HAV 11H; 12A; 51A; 71C; 225/70R15 100 HAV 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q; 80J Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FO e11*98/14*0130*.. 82 - 127 205/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R15 96 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R15 96 11A; 21B 721; 725; 73C; 74P Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 77 185/65R15 88 11A; 26B; 26N; 27F Frontantrieb; 195/65R15 91 11A; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/60R15 94 11A; 24M; 245; 26B; 74P; 76Q 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 195/65R15 91 11A; 245 Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/55R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 205/65R15 94 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 74A; 74P; 76Q 225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24C; 244; 247; 57I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88 12R Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 195/65R15 91 12I türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 205/55R15 88 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 57I 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 83I; 84J Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb; 195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74P; 215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 76Q 225/50R15 91 11A; 22M; 24D; 24J FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb; 195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74P; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 76Q 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 117 195/65R15 91 12I i30; nicht i30 e5*2007/46*1075*.. 205/60R15 91 11A; 12A; 245; 248; Fastback; 26P Kombilimousine; 215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248; Schrägheck; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 84J; FH0; S47 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 120 - 141 195/65R15 11A; 21B; 21L; 22G; nur bis 51G; 52J e11*98/14*0109*04; 205/65R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74P 22G Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 51G; 52J ab e11*98/14*0109*05; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : FG Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94 Frontantrieb; 215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R15 96 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91 Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 225/60R15 96 11A; 24J; 248 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O10 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : JD; YNS 108 Nm für Typ : ED Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig 195/60R15 88 11A; 24J; 24M Schrägheck); 195/65R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74P; 225/50R15 91 11A; 24C; 24D 76Q; 839 ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 195/60R15 88 11A; 24M Cee'd (4-türig 195/65R15 91 11A; 24M Schrägheck); 205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74P; 76Q; 839 JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/60R15 88 12A Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 195/65R15 91 12I Schrägheck; 3-türig; 205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 5-türig; Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 12A; 24J; 248 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74P; 76Q; 26N; 26P; 27H 84J 225/50R15 91 11A; 12A; 24M; 242; 245; 26N; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BJD; GFD/GWD; GF; GF/GW; LW; BJ; BL; BLE; CA; CPD; BA; CP; CW; GEA; LWD; GE; TA; BK; CR1; GE 6 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O10 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GG/GY; GG1 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O4 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/65R15 51G nur bis LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE 6 G003 85 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 121 205/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 96 195/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 11A; 22B; 367 721; 725; 73C; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Nur Vorderachslenkung; G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15-93 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R15-95 11A; 22B; 52A 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck; 205/60R15 91 11A; 24J Schrägheck; 205/65R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 11A; 246 Stufenheck; 205/65R15 94 11A; 21P; 22I; 246 Schrägheck; 215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig; 205/55R15-87 51P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K; 205/65R15 94 11A; 22I 721; 725; 73C; 74P; 215/60R15 94 11A; 22I 76Q CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 11A; 22I Kombi; Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 21P; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C; 270 74P; 76Q; 839 225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 24J; 248; 270 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 11A; 22B Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q; AF7 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE G104 55 - 85 195/60R15-86 11A; 22G Frontantrieb; 205/55R15-87 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 121 205/55R15 11A; 22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P GEA G691 85 195/60R15-86 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15-87 11A; 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D20 G229 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 721; 725; 73C; 74P 205/60R15-91 11A; 21M 225/50R15-90 11A; 21M; 57I Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/65R15 51G Nur Space Runner; 3- türig; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/65R15 51G Nur Space Wagon; 4- türig; langer Radstand; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80J) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Hinterachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. 839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83I) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm an der Hinterachse nicht zulässig. 84J) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an der Vorderachse zulässig. AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 290 30 HA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.