Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeughersteller : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1143540671/FF ZH6550/FF PCD114.3 Ø67.1-O-Ø76 67,1 705 2125 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JC-HME; FD; GK; MD; FDH; GDH-HME; YN; GDH; JC; XG;
FO
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O11
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SM
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : GDH; GDH-HME; MD; YN
110 Nm für Typ : FO; GK; JC; JC-HME; SM; XG
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/60R15 88 11A; 12O; 245 Stufenheck;
195/65R15 91 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J 51A; 71C; 71K; 721;
215/50R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 725; 729; 73C; 74P;
26P; 27H; 27I 76Q
225/50R15 91 11A; 12A; 241; 246;
248; 26N; 26P; 27H;
27I; 57I
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R15 89 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 215/70R15 51G 10B; 11A; 11B; 11G;
225/65R15 99 HAV 11H; 12A; 51A; 71C;
225/70R15 100 HAV 71K; 721; 725; 73C;
74P; 76Q; 80J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FO e11*98/14*0130*.. 82 - 127 205/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R15 96 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R15 96 11A; 21B 721; 725; 73C; 74P
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88 12R Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 195/65R15 91 12I türig; 5-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 57I 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 83I
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74P;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 76Q
225/50R15 91 11A; 22M; 24D; 24J
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74P;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 76Q
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Verkaufsbezeichnung: ix20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC-HME e13*2007/46*1605*.. 57 - 94 195/60R15 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig;
195/65R15 91 11A; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 74A; 74P; 76Q
225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24C;
244; 247; 57I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 195/65R15 91 11A; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 74A; 74P; 76Q
225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24C;
244; 247; 57I
Verkaufsbezeichnung: i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 195/60R15 88 12R Kombi; Schrägheck; 3-
195/65R15 91 12I türig; 5-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 57I 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 83I
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 721; 725; 729; 73C;
246; 270 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 120 - 141 195/65R15 11A; 21B; 21L; 22G; nur bis
51G; 52J e11*98/14*0109*04;
205/65R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74P
22G
Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 51G; 52J ab e11*98/14*0109*05;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P;
76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O11
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG
Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R15 96 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
225/60R15 96 11A; 24J; 248 74P; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig
195/60R15 88 11A; 24J; 24M Schrägheck);
195/65R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74P;
225/50R15 91 11A; 24C; 24D 76Q; 839
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 195/60R15 88 11A; 24M Cee'd (4-türig
195/65R15 91 11A; 24M Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74P;
76Q; 839
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/60R15 88 12A Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 195/65R15 91 12I Schrägheck; 3-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 5-türig; Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 24J; 248 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74P; 76Q;
26N; 26P; 27H 839
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 26P; 27H
225/50R15 91 11A; 12A; 24M; 242;
245; 26N; 26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 721; 725; 729; 73C;
246; 270 74P; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GE; CP; GEA; LWD; BJ; BL; BA; TA; CPD; GF; GFD/GWD;
CW; GF/GW; BJD; BLE; GE 6; LW; BK; CA; CR1
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O11
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GG/GY; GG1
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/65R15 51G nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
96 195/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15-87 11A; 22B; 367 721; 725; 73C; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Nur Vorderachslenkung;
G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-93 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R15-95 11A; 22B; 52A 721; 725; 73C; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J Schrägheck;
205/65R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R15 92 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74P; 76Q
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 11A; 246 Stufenheck;
205/65R15 94 11A; 21P; 22I; 246 Schrägheck;
215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74P; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig;
205/55R15-87 51P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P
BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 22I 721; 725; 73C; 74P;
215/60R15 94 11A; 22I 76Q
225/55R15 92 11A; 21P; 22B; 24J;
24M
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 11A; 22I Kombi; Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 21P; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C;
270 74P; 76Q; 839
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 24J;
248; 270
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 11A; 22B Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74P; 76Q; AF7
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 55 - 85 195/60R15-86 11A; 22G Frontantrieb;
205/55R15-87 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 11A; 22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P
GEA G691 85 195/60R15-86 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P;
76Q
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P;
76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: O3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D20 G229 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15-87 721; 725; 73C; 74P
205/60R15-91 11A; 21M
225/50R15-90 11A; 21M; 57I
Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/65R15 51G Nur Space Runner; 3-
türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/65R15 51G Nur Space Wagon; 4-
türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80J) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Hinterachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
83I) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 30 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.