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							Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.09.2016
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Fahrzeughersteller                         : BMW AG, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
112542666/VK2 ZH6550/VK2 PCD112                Ø66.6-SX-Ø76                66,6                    705     1975    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX13
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 100 185/60R15 84              11A; 24J; 244; 27Q        Mini F56/F57; ab
                                           185/65R15 88             11A; 24J; 244; 27Q        e1*2007/46*0371*10;
                                           195/55R15 85             11A; 24J; 244; 26Q;       Cabrio;
                                                                    27Q                       Schräghecklimousine;
                                                   195/60R15 88     11A; 24J; 244; 26Q;       3-türig; Frontantrieb;
                                                                    27Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R15 88     11A; 242; 244; 245;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26Q; 27Q                  721; 725; 73C; 74A;
                                                   205/60R15 91     11A; 242; 244; 245;       74P; 76Q; 77E; AE6
                                                                    26Q; 27Q
                                                   215/50R15 88     11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                    27Q
                                                   215/55R15 89     11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                    27Q

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : H0; 168; 124 T; 124 C; 201; 124
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX1
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 169; 245
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 201
                                             130 Nm für Typ : 169; 245




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 75         185/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;      kurzer Radstand;
                                                                 24C; 24D; 51G; 52J       langer Radstand;
                                               195/50R15         10N; 11A; 21B; 22B;      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                 24C; 24D; 51G            51A; 71C; 71K; 721;
                                               195/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 22F; 24C; 24D; 51G       76Q; 915
169            e1*2001/116*0288*..   60 - 85   185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                               205/60R15 91      11A; 24J; 24M            74P; 76Q
                                               225/50R15 91      11A; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85       195/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/60R15 94      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                               225/55R15 92      11A; 22I; 24J; 24M       74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             G363              55 - 142 195/65R15                11A; 367; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
124          D700             53 - 80 185/65R15     12G; 51G                              Allradantrieb;
                                       195/65R15-91 12G                                   Heckantrieb;
                                       205/55R15-87 200 und 200 D; 12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                              53 - 140 205/60R15-91 12A                                   51A; 71C; 71K; 721;
                              66 - 122 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200                 725; 73C; 74A; 74P
                                                    D; nicht Allradantrieb;
                                                    11A; 12A; 54A
                              66 - 140 195/65R15    12G; 51G
124          D700/1           53 - 80 185/65R15     12G; 51G                              Allradantrieb;
                                       195/65R15-91 12G                                   Heckantrieb;
                                       205/55R15-87 200 und 200 D; 12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                              53 - 138 195/65R15    12G; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                       205/60R15    12G; 51G                              725; 73C; 74A; 74P
                                       205/60R15-91 12A
                              66 - 100 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200
                                                    D; nicht Allradantrieb;
                                                    11A; 12A; 54A
124          D700/2           55 - 77 185/65R15     12G; 51G                              nicht langer Radstand;
                                       195/65R15-91 12G                                   Allradantrieb;
                                       205/55R15-87 200 und 200 D; 11A;                   Heckantrieb;
                                                    12A; 54A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                              55 - 145 195/65R15    12G; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                       205/60R15    12K; 51G                              725; 73C; 74A; 74P
                                       205/60R15-91 12A


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
124 C        E499             97 - 138 195/65R15    12G; 51G                              nicht
                                       205/55R15-87 11A; 12A; 54A                         Seriensportfahrwerk;
                                       205/60R15    12A; 51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15-90 12A                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
124 C          E499/1               97 - 132 195/65R15           12G; 51G                 Pkw geschlossen;
                                             205/55R15-87        11A; 12A; 54A            nicht
                                             205/60R15           12A; 51G                 Seriensportfahrwerk;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
124 C          E499/1               100 - 110 195/65R15          12G; 51G                 Cabrio;
                                              205/60R15          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/60R15          11A; 12A; 21B; 22B;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                 24J; 362; 631            725; 73C; 74A; 74P
124 T          E081                 53 - 138 195/65R15           12G; 51G                 nicht Son.Pkw-
                                             205/60R15-91        12A                      Fahrgestelle;
                                             205/65R15-93        11A; 12A; 21B; 21L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22B                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
124 T          E081/1               55 - 110 195/65R15           51G                      Allradantrieb;
                                    132 - 162 195/65R15          10N; 51G                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
124 T          E081/1               55 - 145 195/65R15           12G; 51G                 nicht
                                             205/60R15           12A; 51G                 Seriensportfahrwerk;
                                             205/60R15-91        12A                      nicht Son.Pkw-
                                             205/65R15-93        11A; 12A; 21B; 21L;      Fahrgestelle;
                                                                 22B                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
201          C750             53 - 90 185/65R15    51G                                    ab Mj.85;
                                      195/50R15-81 11A; 54A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/55R15-83                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                      195/60R15-86                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
201            C750                 53 - 90   185/65R15-87       11A; 21B; 22B            bis Mj.84;
                                              195/50R15-81       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15-83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
201            C750/1               53 - 100 185/65R15           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       11A; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83                                721; 725; 73C; 74A;
                                    53 - 122 195/60R15-86                                 74P
                                    118 - 122 195/50R15          11A; 54A; 631
                                              195/55R15-84


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
201          C750/2           53 - 100 195/50R15-81 nicht                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     Seriensportfahrwerk;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     11A; 54A
                                        195/55R15-83 nicht                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                     Seriensportfahrwerk                    74P
                                        205/50R15-85 nicht
                                                     Seriensportfahrwerk;
                                                     11A; 54A; 57M
                              53 - 122 185/65R15     nicht
                                                     Seriensportfahrwerk;
                                                     51G
                                        195/60R15-86 nicht
                                                     Seriensportfahrwerk
                                        205/55R15    Seriensportfahrwerk;
                                                     51G
                                        205/55R15-87
                              118 - 122 195/55R15-84 nicht
                                                     Seriensportfahrwerk
                                        205/50R15-85 nicht
                                                     Seriensportfahrwerk;
                                                     11A; 54A
201          C750/3           55 - 118 185/65R15     nicht                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     Serientieferlegung; 51G                12A; 51A; 71C; 71K;
                                        195/55R15-84 nicht Serientieferlegung               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
                                              195/60R15-86       nicht Serientieferlegung
                                              205/50R15-85       nicht
                                                                 Serientieferlegung;
                                                                 11A; 54A
                                              205/55R15          Serientieferlegung; 51G
                                              205/55R15-87

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        195/50R15
                    Hinterachse:                        205/50R15
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      UKL-L
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:      MINI, 2er Reihe, X Reihe

       Variante(n):      Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
             27Q                      x = 350             y = 380                    HA




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