Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112542666/VK2 ZH6550/VK2 PCD112 Ø66.6-SX-Ø76 66,6 705 1975 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 100 185/60R15 84 11A; 24J; 244; 27Q Mini F56/F57; ab
185/65R15 88 11A; 24J; 244; 27Q e1*2007/46*0371*10;
195/55R15 85 11A; 24J; 244; 26Q; Cabrio;
27Q Schräghecklimousine;
195/60R15 88 11A; 24J; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb;
27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
26Q; 27Q 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 11A; 242; 244; 245; 74P; 76Q; 77E; AE6
26Q; 27Q
215/50R15 88 11A; 24C; 244; 26Q;
27Q
215/55R15 89 11A; 24C; 244; 26Q;
27Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H0; 168; 124 T; 124 C; 201; 124
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 169; 245
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 201
130 Nm für Typ : 169; 245
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 75 185/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
24C; 24D; 51G; 52J langer Radstand;
195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A;
24C; 24D; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
195/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; 725; 73C; 74A; 74P;
22F; 24C; 24D; 51G 76Q; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 85 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 74P; 76Q
225/50R15 91 11A; 22I; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/55R15 92 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 142 195/65R15 11A; 367; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 80 185/65R15 12G; 51G Allradantrieb;
195/65R15-91 12G Heckantrieb;
205/55R15-87 200 und 200 D; 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
53 - 140 205/60R15-91 12A 51A; 71C; 71K; 721;
66 - 122 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 725; 73C; 74A; 74P
D; nicht Allradantrieb;
11A; 12A; 54A
66 - 140 195/65R15 12G; 51G
124 D700/1 53 - 80 185/65R15 12G; 51G Allradantrieb;
195/65R15-91 12G Heckantrieb;
205/55R15-87 200 und 200 D; 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
53 - 138 195/65R15 12G; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R15 12G; 51G 725; 73C; 74A; 74P
205/60R15-91 12A
66 - 100 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200
D; nicht Allradantrieb;
11A; 12A; 54A
124 D700/2 55 - 77 185/65R15 12G; 51G nicht langer Radstand;
195/65R15-91 12G Allradantrieb;
205/55R15-87 200 und 200 D; 11A; Heckantrieb;
12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 195/65R15 12G; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R15 12K; 51G 725; 73C; 74A; 74P
205/60R15-91 12A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499 97 - 138 195/65R15 12G; 51G nicht
205/55R15-87 11A; 12A; 54A Seriensportfahrwerk;
205/60R15 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15-90 12A 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
124 C E499/1 97 - 132 195/65R15 12G; 51G Pkw geschlossen;
205/55R15-87 11A; 12A; 54A nicht
205/60R15 12A; 51G Seriensportfahrwerk;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
124 C E499/1 100 - 110 195/65R15 12G; 51G Cabrio;
205/60R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 11A; 12A; 21B; 22B; 51A; 71C; 71K; 721;
24J; 362; 631 725; 73C; 74A; 74P
124 T E081 53 - 138 195/65R15 12G; 51G nicht Son.Pkw-
205/60R15-91 12A Fahrgestelle;
205/65R15-93 11A; 12A; 21B; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
124 T E081/1 55 - 110 195/65R15 51G Allradantrieb;
132 - 162 195/65R15 10N; 51G Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
124 T E081/1 55 - 145 195/65R15 12G; 51G nicht
205/60R15 12A; 51G Seriensportfahrwerk;
205/60R15-91 12A nicht Son.Pkw-
205/65R15-93 11A; 12A; 21B; 21L; Fahrgestelle;
22B 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 185/65R15 51G ab Mj.85;
195/50R15-81 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-86 721; 725; 73C; 74A;
74P
201 C750 53 - 90 185/65R15-87 11A; 21B; 22B bis Mj.84;
195/50R15-81 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
201 C750/1 53 - 100 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 721; 725; 73C; 74A;
53 - 122 195/60R15-86 74P
118 - 122 195/50R15 11A; 54A; 631
195/55R15-84
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750/2 53 - 100 195/50R15-81 nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Seriensportfahrwerk; 12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 54A
195/55R15-83 nicht 721; 725; 73C; 74A;
Seriensportfahrwerk 74P
205/50R15-85 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A; 57M
53 - 122 185/65R15 nicht
Seriensportfahrwerk;
51G
195/60R15-86 nicht
Seriensportfahrwerk
205/55R15 Seriensportfahrwerk;
51G
205/55R15-87
118 - 122 195/55R15-84 nicht
Seriensportfahrwerk
205/50R15-85 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A
201 C750/3 55 - 118 185/65R15 nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Serientieferlegung; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 nicht Serientieferlegung 721; 725; 73C; 74A;
74P
195/60R15-86 nicht Serientieferlegung
205/50R15-85 nicht
Serientieferlegung;
11A; 54A
205/55R15 Serientieferlegung; 51G
205/55R15-87
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 195/50R15
Hinterachse: 205/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an der Vorderachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 26 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.