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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49406*05




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2


                Nummer der Genehmigung: 49406                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6550
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49406                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49406*05




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.09.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0155-13-WIRD/N5
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49406                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 40

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49406*05




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49406                      Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        12.10.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49406*05




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                112542666/VK2 ZH6550/VK2 PCD112                Ø66.6-SX-Ø76                66,6                    705     1975     03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
§ 22 49406*05




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FMCA         e1*2007/46*1679*..          75 - 100 185/60R15 84      11A; 24J; 244; 27Q        COOPER (F57); ONE
                                                                  185/65R15 88      11A; 24J; 244; 27Q        (F57); Cabrio;
                                                                  195/55R15 85      11A; 24J; 244; 26Q;       Frontantrieb;
                                                                                    27Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/60R15 88     11A; 24J; 244; 26Q;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    27Q                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   205/55R15 88     11A; 242; 244; 245;       74P; 76Q
                                                                                    26Q; 27Q
                                                                   205/60R15 91     11A; 242; 244; 245;
                                                                                    26Q; 27Q
                                                                   215/50R15 88     11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                    27Q
                                                                   215/55R15 89     11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                    27Q
                FML2           e1*2007/46*1678*..        55 - 100 185/60R15 84      11A; 24J; 244; 27Q        COOPER (F56); ONE
                                                                  185/65R15 88      11A; 24J; 244; 27Q        (F56);
                                                                  195/55R15 85      11A; 24J; 244; 26Q;       Schräghecklimousine;
                                                                                    27Q                       Frontantrieb;
                                                                   195/60R15 88     11A; 24J; 244; 26Q;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27Q                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/55R15 88     11A; 242; 244; 245;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    26Q; 27Q                  74P; 76Q
                                                                   205/60R15 91     11A; 242; 244; 245;
                                                                                    26Q; 27Q
                                                                   215/50R15 88     11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                    27Q
                                                                   215/55R15 89     11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                    27Q




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.09.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 100 185/60R15 84              11A; 24J; 244; 27Q       Mini F55/F56/F57; ab
                                                          185/65R15 88              11A; 24J; 244; 27Q       e1*2007/46*0371*10;
                                                          195/55R15 85              11A; 24J; 244; 26Q;      Cabrio;
                                                                                    27Q                      Schräghecklimousine;
                                                                 195/60R15 88       11A; 24J; 244; 26Q;      3-türig; Frontantrieb;
                                                                                    27Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/55R15 88       11A; 242; 244; 245;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26Q; 27Q                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                 205/60R15 91       11A; 242; 244; 245;      74P; 76Q; 77E; AE6
                                                                                    26Q; 27Q
                                                                 215/50R15 88       11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                    27Q
                                                                 215/55R15 89       11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                                    27Q

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 49406*05




                                                             für Typ : H0; 124 C; 201; 168; 124; 124 T
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX16
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 169; 245
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 201
                                                             130 Nm für Typ : 169; 245
                Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                168          e1*96/79*0073*..  44 - 75           185/55R15          10N; 11A; 21B; 22B;      kurzer Radstand;
                                                                                    24C; 24D; 51G; 52J       langer Radstand;
                                                                 195/50R15          10N; 11A; 21B; 22B;      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                    24C; 24D; 51G            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                 195/55R15          10N; 11A; 21B; 22B;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    22F; 24C; 24D; 51G       76Q; 915
                169            e1*2001/116*0288*..     60 - 85   185/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 195/60R15 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 205/55R15 88       11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                 205/60R15 91       11A; 24J; 24M            74P; 76Q
                                                                 225/50R15 91       11A; 22I; 24C; 24D

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85         195/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/60R15 91                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 215/60R15 94       11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                 225/55R15 92       11A; 22I; 24J; 24M       74P; 76Q



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             G363              55 - 142 195/65R15                11A; 367; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                124          D700             53 - 80 185/65R15     12G; 51G                              Allradantrieb;
                                                       195/65R15-91 12G                                   Heckantrieb;
                                                       205/55R15-87 200 und 200 D; 12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              53 - 140 205/60R15-91 12A                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                              66 - 122 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200                 725; 73C; 74A; 74P
                                                                    D; nicht Allradantrieb;
                                                                    11A; 12A; 54A
                                              66 - 140 195/65R15    12G; 51G
                124          D700/1           53 - 80 185/65R15     12G; 51G                              Allradantrieb;
                                                       195/65R15-91 12G                                   Heckantrieb;
                                                       205/55R15-87 200 und 200 D; 12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              53 - 138 195/65R15    12G; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                       205/60R15    12G; 51G                              725; 73C; 74A; 74P
                                                       205/60R15-91 12A
§ 22 49406*05




                                              66 - 100 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200
                                                                    D; nicht Allradantrieb;
                                                                    11A; 12A; 54A
                124          D700/2           55 - 77 185/65R15     12G; 51G                              nicht langer Radstand;
                                                       195/65R15-91 12G                                   Allradantrieb;
                                                       205/55R15-87 200 und 200 D; 11A;                   Heckantrieb;
                                                                    12A; 54A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              55 - 145 195/65R15    12G; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                       205/60R15    12K; 51G                              725; 73C; 74A; 74P
                                                       205/60R15-91 12A
                124 C        E499             97 - 138 195/65R15    12G; 51G                              nicht
                                                       205/55R15-87 11A; 12A; 54A                         Seriensportfahrwerk;
                                                       205/60R15    12A; 51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/60R15-90 12A                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
                124 C          E499/1               97 - 132 195/65R15           12G; 51G                 Pkw geschlossen;
                                                             205/55R15-87        11A; 12A; 54A            nicht
                                                             205/60R15           12A; 51G                 Seriensportfahrwerk;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
                124 C          E499/1               100 - 110 195/65R15          12G; 51G                 Cabrio;
                                                              205/60R15          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/60R15          11A; 12A; 21B; 22B;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                 24J; 362; 631            725; 73C; 74A; 74P
                124 T          E081                 53 - 138 195/65R15           12G; 51G                 nicht Son.Pkw-
                                                             205/60R15-91        12A                      Fahrgestelle;
                                                             205/65R15-93        11A; 12A; 21B; 21L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 22B                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 11
                Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                124 T        E081/1           55 - 110 195/65R15  51G                                     Allradantrieb;
                                              132 - 162 195/65R15 10N; 51G                                Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                124 T          E081/1               55 - 145 195/65R15           12G; 51G                 nicht
                                                             205/60R15           12A; 51G                 Seriensportfahrwerk;
                                                             205/60R15-91        12A                      nicht Son.Pkw-
                                                             205/65R15-93        11A; 12A; 21B; 21L;      Fahrgestelle;
                                                                                 22B                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                201          C750             53 - 90 185/65R15    51G                                    ab Mj.85;
                                                      195/50R15-81 11A; 54A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/55R15-83                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      195/60R15-86                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                201            C750                 53 - 90   185/65R15-87       11A; 21B; 22B            bis Mj.84;
§ 22 49406*05




                                                              195/50R15-81       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/55R15-83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                201            C750/1               53 - 100 185/65R15           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/50R15-81       11A; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/55R15-83                                721; 725; 73C; 74A;
                                                    53 - 122 195/60R15-86                                 74P
                                                    118 - 122 195/50R15          11A; 54A; 631
                                                              195/55R15-84




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 11
                Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                201          C750/2           53 - 100 195/50R15-81 nicht                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     Seriensportfahrwerk;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     11A; 54A
                                                        195/55R15-83 nicht                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                     Seriensportfahrwerk                    74P
                                                        205/50R15-85 nicht
                                                                     Seriensportfahrwerk;
                                                                     11A; 54A; 57M
                                              53 - 122 185/65R15     nicht
                                                                     Seriensportfahrwerk;
                                                                     51G
                                                        195/60R15-86 nicht
                                                                     Seriensportfahrwerk
                                                        205/55R15    Seriensportfahrwerk;
                                                                     51G
                                                        205/55R15-87
                                              118 - 122 195/55R15-84 nicht
                                                                     Seriensportfahrwerk
                                                        205/50R15-85 nicht
                                                                     Seriensportfahrwerk;
                                                                     11A; 54A
                201          C750/3           55 - 118 185/65R15     nicht                                  10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49406*05




                                                                     Serientieferlegung; 51G                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        195/55R15-84 nicht Serientieferlegung               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
                                                              195/60R15-86       nicht Serientieferlegung
                                                              205/50R15-85       nicht
                                                                                 Serientieferlegung;
                                                                                 11A; 54A
                                                              205/55R15          Serientieferlegung; 51G
                                                              205/55R15-87

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 49406*05




                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 49406*05




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
                     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
                     dieser Anlage zu entnehmen.
                27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 11
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        195/50R15
                                    Hinterachse:                        205/50R15
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 49406*05




                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                     an der Vorderachse zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      FMCA
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1679*..
                       Handelsbez.:      MINI

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
                             27Q                      x = 350             y = 380                    HA
§ 22 49406*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      FML2
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1678*..
                       Handelsbez.:      MINI

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
                             27Q                      x = 350             y = 380                    HA
§ 22 49406*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      UKL-L
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
                             27Q                      x = 350             y = 380                    HA
§ 22 49406*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.