Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller CITROEN, FCA, FIAT, FORD, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 98430581/AAX ZH6560/AAX PCD98 ohne 58,1 705 2200 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN §22 49407*09 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 744; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw 225L N130 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 744; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: 500 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FA1 e3*2018/858*00001*.., 43 185/55R16 83 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; e3*2018/858*00012*.. 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74D; 26N; 27B; 27H 74H; 76U; 77E 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 205/50R16 87 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27B; 27F 215/50R16 90 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT §22 49407*09 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA 836; 159; 167; 175; 178; 182; 185; 186; 225; 225L; 312; 839; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 183; 192; 198; 312; 323; 350; 955 Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 195/55R16 87 11A; 24M Schrägheck; 205/50R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 21S; 22I; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 57T 721; 725; 73C; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24C; 3-türig; 5-türig; ROMEO 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 930 12A; 51A; 71K; 721; 930 e3*96/27*0029*.. 725; 73C; 74D; 74H; FF0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 103 - 114 195/50R16 11A; 22B; 22F; 24D; 3-türig; 5-türig; ROMEO 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 930 195/50R16-84 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 930 e3*96/27*0029*.. 24J 725; 73C; 74D; 74H; 205/45R16 11A; 22B; 22F; 24D; FF0 24J; 631 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA F737/1 137 205/45R16 11A; 21B; 21L; 22B; Allradantrieb; bis ROMEO 22G; 24J; 63H Nachtrag 3; 167 205/45R16 87W nur bis 1030 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721; 21L; 22B; 22G; 24J; 725; 73C; 74D; 74H; 5ET FES ALFA F737/1 66 - 93 205/45R16-83 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis ROMEO (92kW); 11A; 21B; Nachtrag 3; 167 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 92 205/45R16-87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; Reinf 24M 725; 73C; 74D; 74H; 104 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; FES §22 49407*09 24M; 631 120 - 121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ALFA F737 140 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 21L; Einzelbereifung; ROMEO 22B; 22G; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 167 12A; 51A; 71K; 721; 167 F737 725; 73C; 74D; 74H; FES ALFA F737 77 - 95 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; ROMEO 24M 12A; 51A; 71K; 721; 167 106 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74D; 74H; 167 F737 24M; 631 FES 121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ALFA F737/1 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B Frontantrieb; ab ROMEO 85 - 120 205/45R16 11A; 21B; 22B; 51G Nachtrag 4 der F737/1; 167 10B; 11B; 11G; 11H; 167 e3*95/54*0011*.. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; FFM Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 183 e3*95/54*0005*.., 96 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H; G954 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; FFM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G983 22G; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 Schrägheck; 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76T; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FA e3*92/53*0002*.. 102 205/50R16-86 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H; 140 205/50R16 51G 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; FES 175 e3*93/81*0001*.., 96 - 108 205/50R16-87 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H; e3*95/54*0008*.., 140 - 162 205/50R16 51G 12A; 51A; 71K; 721; G730 725; 73C; 74D; 74H; §22 49407*09 FES Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw e3*2007/46*0011*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N157 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 744; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 51 - 74 195/50R16 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 87 11A; 24M 725; 73C; 74D; 74H 205/50R16 87 11A; 24M Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 5EA Stufenheck; 195/55R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 186 e3*96/79*0042*.. 76 - 77 195/55R16 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/45R16 84 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 195/50R16 84 11A; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74D; 74H 24D; 367; 54A 205/45R16 83 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 §22 49407*09 Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 55 195/40R16 76 FGR; 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 51 - 55 195/40R16 76 Dieselmotor; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H 169 e3*2001/116*0151*.. 73 - 74 195/40R16 76 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H 169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 195/45R16 80 Nicht FIAT Panda 4x4 Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine; 24J; 24M; 51G Schrägheck 2-türig; 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22K; Schrägheck 4-türig; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 159 F449, F449/1 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21J; 21L; 22G Pkw geschlossen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; FES Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C 205/45R16 83 11A; 24D (Cabrio); Nicht 72 - 77 195/45R16 51G LANCIA Ypsilon; 2- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 77E; 916; FE0 312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 121 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; §22 49407*09 76U; 77E; 82N Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 185/50R16 81 11A; 248; 5DF nur Panda Cross; 185/55R16 83 11A; 248 Allradantrieb; 185/60R16 86 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 84 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R16 84 11A; 248 721; 725; 73C; 74D; 195/55R16 91 11A; 248 77E 205/45R16 83 11A; 248 312 e3*2007/46*0064*.. 50 - 70 185/50R16 81 5DF Nur LANCIA Ypsilon; 195/40R16 80 5DA Schrägheck 4-türig; 195/45R16 84 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 77E 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 185/50R16 81 11A; 248; 27I Nur Fiat Panda 195/40R16 80 11A; 248; 27I (Kombi); nicht Panda 195/45R16 80 11A; 248; 27I Cross; Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74H; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C 205/45R16 83 11A; 24D (Cabrio); Nicht 72 - 77 195/45R16 51G LANCIA Ypsilon; 2- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 77E; 916; FE0 312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 121 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U; 77E; 82N Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 63H Breite 1759mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; §22 49407*09 FES LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22B; 22G; 24J; 24M; Breite 1703mm; 5DK 66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74H LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz- 836 G489 66 - 96 205/45R16 FFN Breite 1759mm; 102 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 205/50R16-87 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 725; 73C; 74D; 74H 24J; 51G Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 77 195/50R16 84 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 24M 725; 73C; 74D; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74D; 74H; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm §22 49407*09 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw A***** e3*2001/116*0272*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N127 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 744; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). §22 49407*09 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 49407*09 abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverb reiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 49407*09 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 925kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. §22 49407*09 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x 28mm §22 49407*09 des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut werden. FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FCA Fahrzeugtyp: FA1 Genehm.Nr.: e3*2018/858*00012*.. Handelsbez.: 500 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 265 y = 220 VA 27B x = 270 y = 270 HA 27I x = 220 y = 220 HA 26B x = 315 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 49407*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 315 y = 270 8 VA 26J x = 315 y = 270 20 VA 27F x = 270 y = 270 20 HA 27H x = 270 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FCA Fahrzeugtyp: FA1 Genehm.Nr.: e3*2018/858*00001*.. Handelsbez.: 500 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 270 VA 26P x = 265 y = 220 VA 27B x = 270 y = 270 HA 27I x = 220 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 49407*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 270 20 VA 26N x = 315 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 270 20 HA 27H x = 270 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 1 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FIAT Fahrzeugtyp: 312 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0064*.. Handelsbez.: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA Variante(n): Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 270 y = 230 HA 27I x = 220 y = 180 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 49407*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 270 8 VA 26J x = 245 y = 270 8 VA 27H x = 270 y = 230 8 HA 27F x = 270 y = 230 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 49407*09 special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ZH6560 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 49407*09 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 14.05.2024 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0154-13-WIRD/N9 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 52 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 49407*09 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt. National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU) 2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1 to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 24.05.2024 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 49407*09 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 49407*09 Approval No. Ausgabedatum: 16.09.2013 letztes Änderungsdatum: 24.05.2024 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0154-13-WIRD 18.07.2013 366-0154-13-WIRD/N1 04.03.2014 366-0154-13-WIRD/N2 23.07.2014 366-0154-13-WIRD/N3 08.10.2014 366-0154-13-WIRD/N5 01.10.2015 §22 49407*09 366-0154-13-WIRD/N6 09.11.2015 366-0154-13-WIRD/N7 21.07.2017 366-0154-13-WIRD/N8 09.03.2021 366-0154-13-WIRD/N9 14.05.2024 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date ZH6560 28.02.2014 ZH6560 13.05.2024 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes See point V.4. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 49407*09 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 49407 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 49407*09 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 49407*09 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 49407*09 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.