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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49407*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49407*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0154-13-WIRD/N7
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49407                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 52

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49407*07




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49407                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        09.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49407*07




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 15

                Fahrzeughersteller                          : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                100535571/P         ZH6560/P PCD100            Ø57.1-EX-Ø72                57,1     Kunststoff     705     2200     03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
§ 22 49407*07




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                8X           e1*2007/46*0414*.. 170                195/50R16 M+S 12I                          S1 Sportback;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U; 77E
                8X             e1*2007/46*0414*..        60 - 110 185/55R16 83      12R; 51J                  2-türig; 4-türig;
                                                         60 - 141 195/50R16         12Q; 51G                  Frontantrieb;
                                                                  205/45R16 83W     12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/50R16 87      12A                       51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                              729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U; 77E; 82S

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81          185/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0131*..                    195/45R16 80                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   205/45R16 83     11A; 367                  725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              916

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/55R16                  51G                       nur bis
                             e1*98/14*0042*..            225/50R16-92               11A; 21B; 22B; 24D;       e1*98/14*0042*13;
                                                                                    24J; 367; 57T             Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 205/55R16 90               11A; 24M                 ab e1*98/14*0042*14;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8N           e1*2001/116*0089*.., 110 - 165 205/55R16               51G; 52J                 Roadster; Coupe;
                               e1*97/27*0089*..,                                                             Allradantrieb;
                               e1*98/14*0089*..                                                              Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 76Z

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49407*07




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 77 185/50R16 81         5DV                      Kombi; Frontantrieb;
                                                       44 - 110 185/55R16 83                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/45R16 84                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                195/50R16 84                                 725; 729; 73C; 74C;
                                                                205/45R16 83                                 74P; 76T; 76U; 77E
                                                                205/50R16 87        11A; 245
                6J             e9*2001/116*0067*..     44 - 110 195/50R16 84        11A; 24M                 Schrägheck;
                6JN            e9*2007/46*0001*..               205/45R16 83W                                Frontantrieb;
                                                                205/50R16 87        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             76U; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 85         185/55R16 83       11A; 245; 248            IBIZA;
                                                                 185/60R16 86       11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 195/50R16 84       11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 195/55R16 87       11A; 24J; 248; 26P       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 205/50R16 87       11A; 24J; 244; 26P       74P; 76U; 77E
                                                                 205/55R16 91       11A; 24J; 244; 26B
                                                                 215/50R16 90       11A; 241; 244; 246;
                                                                                    26B
                                                                 225/50R16 92       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26N; 27H

                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/45R16 80             5DA                      IBIZA; CORDOBA;
                             e9*98/14*0041*..     44 - 132 205/45R16                11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R16 83W            11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             76U; 77E; 916

                Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 49407*07




                1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/55R16 89                                         Limousine;
                             e9*98/14*0026*..           225/50R16-92                11A; 22B; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                                    367; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             77E
                1M             e9*98/14*0026*..        110 - 150 205/55R16          51G                      Limousine;
                                                                 225/45R16 89                                Allradantrieb;
                                                                 225/50R16 92       11A; 21B; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             76U; 77E

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85           195/45R16 80                                Kombi; Stufenheck;
                                                                 205/45R16 83       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             77E


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 15

                Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5J           N083             51 - 63          195/45R16 80      5DA; 51J                 Frontantrieb;
                                                               195/45R16 84      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R16 84      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                               205/45R16 83      11A; 24M; 5DW            725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          77E

                Verkaufsbezeichnung:     RAPID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       195/50R16 84      11A; 248; 26P            ab
                                                               195/55R16 87      11A; 248; 26P            e11*2007/46*0250*01;
                                                               205/45R16 83      11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                                               205/50R16 87      11A; 245; 248; 26B;      Limousine;
                                                                                 27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               215/50R16 90      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 26N; 27H                 725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          76U; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 185/50R16 81                                   nur Fabia; ab
                               e11*2007/46*0013*..
§ 22 49407*07




                                                               195/50R16 84      11A; 248; 26B; 27H       e11*2007/46*0013*20;
                                                               205/45R16 83                               ab
                                                                                                          e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Schräghecklimousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 76U; 77E
                5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   195/45R16 84      51J                      Roomster Scout;
                               e11*2007/46*0013*..
                                                               195/50R16 84      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                               205/45R16 83      5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/45R16 87                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74C; 74P; 76U; 77E
                5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80      5DA; 51J                 Fabia Schrägheck; bis
                               e11*2007/46*0013*..
                                                               195/45R16 84      51J                      e11*2007/46*0013*19;
                                                               195/50R16 84      11A; 24J; 24M            bis
                                                               205/45R16 83      11A; 24M                 e11*2001/116*0291*42;
                                                     132       205/45R16 83      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                               M+S
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                                                                                                                        Seite: 5 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84             11A; 24M; 51J            Nicht Scout; Fabia
                               e11*2007/46*0013*..
                                                                 195/50R16 84       11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                                                 205/45R16 83       11A; 24M                 e11*2007/46*0013*19;
                                                       132       205/45R16 83       11A; 24M                 bis
                                                                 M+S
                                                                                                             e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 77E
                5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77     195/45R16 80       5DA; 51J                 Roomster, Praktik;
                               e11*2007/46*0013*..
                                                                 195/45R16 84       51J                      Nicht Scout;
                                                                 195/50R16 84       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                 205/45R16 83       11A; 24M; 5DW            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             77E

                Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
§ 22 49407*07




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90            11A; 22H; 24J; 24M       nicht für gepanzerte
                               e11*2007/46*0011*..,
                               e11*95/54*0066*..
                                                                                                             Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             77E

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX3
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FOX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55   195/45R16 80                                nicht FOX Cross;
                                                                 205/45R16 83       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 205/55R16             51G                        BORA(Limousine);
                                                                                                            GOLF
                               e1*96/79*0071*..,              225/50R16-92       Frontantrieb; 11A; 22F;    VARIANT; BORA
                               e1*98/14*0071*..                                  24C; 24D; 367; 57T         VARIANT;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                              225/50R16-92       Allradantrieb; 11A; 22F;   Frontantrieb;
                                                                                 24C; 24D; 367              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                            77E
                1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92        Frontantrieb; 11A; 22F;    GOLF; Limousine;
                               e1*96/79*0071*..,                                 24J; 24M; 367; 57T         Allradantrieb;
                               e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/55R16           51G                        Frontantrieb;
                                                              225/50R16-92       Allradantrieb; 11A; 22F;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 24M; 367              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                            77E
                1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 205/55R16           51G                        GOLF; Limousine;
                               e1*96/79*0071*..,             225/50R16-92        Allradantrieb; 11A; 22F;   Allradantrieb;
                               e1*98/14*0071*..                                  24J; 24M; 367              Frontantrieb;
                                                              225/50R16-92       Frontantrieb; 11A; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 24M; 367; 57T         12K; 51A; 71K; 721;
§ 22 49407*07




                                                                                                            725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                            77E
                1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92        Frontantrieb; 11A; 22F;    BORA(Limousine);
                               e1*96/79*0071*..,                                 24C; 24D; 367; 57T         GOLF
                                                                                                            VARIANT; BORA
                                                                                                            VARIANT;
                               e1*98/14*0071*..     50 - 150 205/55R16 91                                   Allradantrieb;
                                                             225/50R16-92        Allradantrieb; 11A; 22F;   Frontantrieb;
                                                                                 24C; 24D; 367              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                            77E

                Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 205/55R16 90 11A; 21B; 22B; 24C;                  Cabrio;
                                                                       24D                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                            4BB

                Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 205/55R16 89          11A; 21B; 22B; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*97/27*0106*..,                                 24D                        12K; 51A; 7EI; 71K;
                               e1*98/14*0106*..               225/50R16-92       11A; 21B; 22B; 24C;        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                 24D; 367; 57T              74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   195/50R16 84       11A; 21P; 22I            Nur CrossPolo;
                                                              205/45R16 83       11A; 21P                 Schrägheck;
                                                              205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                                 22I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          76T; 76U; 77E
                6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 195/50R16 84        11A; 21P; 248            Nicht Cross Polo;
                               e1*2007/46*0486*..            205/45R16 83        11A; 21P                 Schrägheck;
                                                              205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                                 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    110 - 162 195/50R16 84       11A; 21P; 248; 52J       12A; 51A; 71K; 721;
                                                              205/45R16 83       11A; 21P; 52J            725; 73C; 74C; 74P;
                                                              205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H;      76T; 76U; 77E
                                                                                 24J; 248; 52J

                Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                9N           e1*2001/116*0174*.. 132          205/45R16          11A; 24K; 51G            nur Polo GTI "Cup
                                                                                                          Edition";
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 49407*07




                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          77E
                9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  195/45R16 80        11A; 24M; 5DA            nicht Polo-Fun; nicht
                               e1*98/14*0174*..              195/45R16 84        11A; 24M                 Polo-Cross;
                                                    40 - 110 205/45R16           11A; 24J; 24M; 51G       Stufenheck;
                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          77E; 915; SC4

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 49407*07




                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§ 22 49407*07




                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
                24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 49407*07




                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                                                                                                                    Seite: 11 von 15
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 924kg.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§ 22 49407*07




                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7EI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..,e1*98/14*0106*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
                SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
§ 22 49407*07




                     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       SEAT
                       Fahrzeugtyp:      KJ
                       Genehm.Nr.:       e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:      IBIZA, ARONA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             21P                      x = 150             y = 250                    VA
                             21B                      x = 200             y = 300                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             21N                   x = 200       y = 300              8                VA
§ 22 49407*07




                             21J                   x = 200       y = 300             15                VA
                             22F                   x = 250       y = 250             20                HA
                             22H                   x = 250       y = 250              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       SEAT
                       Fahrzeugtyp:      NH
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0251*..
                       Handelsbez.:      TOLEDO

                       Variante(n):      Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 385             y = 400                    VA
                             26P                      x = 335             y = 370                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 290       y = 285              8                HA
                             27F                   x = 290       y = 285             30                HA
                             26N                   x = 385       y = 400              8                VA
§ 22 49407*07




                             26J                   x = 385       y = 400             30                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       SKODA
                       Fahrzeugtyp:      5J
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0291*..
                       Handelsbez.:      ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                       Variante(n):      Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320             y = 270                    VA
                             26P                      x = 270             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 320       y = 270             19                VA
                             26N                   x = 320       y = 270              8                VA
                             27F                   x = 290       y = 310             29                HA
§ 22 49407*07




                             27H                   x = 240       y = 260              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.