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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49407*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49407*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0154-13-WIRD/N7
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49407                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 52

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49407*07




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49407                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        09.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49407*07




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.10.2014
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 6

                Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                100535561/P         ZH6560/P PCD100            Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     705     2200    03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                              100 Nm für Typ : G3
                                                              120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
§ 22 49407*07




                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110        205/60R16        51G                       Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..                   205/65R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  108 - 169        215/60R16 95     11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   215/65R16 98     11A; 24J                  725; 73C; 74C; 74P;
                                                                   225/55R16 95     11A; 24J; 24M             76U
                                                                   225/60R16 98     11A; 24J; 24M
                SJ             e13*2007/46*1305*..       110       215/65R16 98     12R                       Kombi; Allradantrieb;
                                                                   215/70R16 100    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   225/60R16 98     11A; 12A; 24J             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                   225/65R16 100    11A; 12A; 24J             721; 725; 73C; 74C;
                                                                   235/60R16 100    11A; 12A; 24J             74P; 76U
                                                                   235/65R16 103    11A; 12A; 24J

                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16               51G                       nur Outback;
                             e1*2001/116*0256*..            215/55R16               51G                       Allradantrieb;
                BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U; BEP
                BM/BRS         e13*2007/46*1074*..       110 - 123 215/60R16 95                               nur Outback; Kombi;
                                                                   215/65R16 98                               Allradantrieb;
                                                                   215/70R16 100                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   225/60R16 98                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                   225/65R16 100                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74C; 74P; 76U



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.10.2014
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                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16               11A; 24J; 51G            ab e13*98/14*0087*03;
                             e13*98/14*0087*..              205/65R16               11A; 24J; 51G            ab
                                                            215/55R16               11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0209*07;
                                                            215/60R16 95            11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95            11A; 24C; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                            225/60R16 98            11A; 21B; 22B; 24C;      725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                    24M                      76U
                SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16              51G                      nur bis
                               e13*98/14*0087*..             205/65R16              51G                      e13*98/14*0087*02;
                                                                 215/55R16          51G                      nur bis
                                                                 215/60R16 95                                e1*2001/116*0209*06;
                                                                 225/55R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/60R16 98       11A; 21B; 22B            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                G3           e1*2001/116*0438*.. 79       195/55R16 87              11A; 24J; 51J            Schrägheck;
                                                          195/60R16 89              11A; 24J; 51J            Allradantrieb;
                                                 79 - 169 205/55R16 91              11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49407*07




                                                          215/55R16 93              11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 573; 71K;
                                                          225/50R16 92              11A; 22I; 24C; 24M       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87                 12N                      Coupe; Heckantrieb;
                                                       205/55R16 91                 12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R16 92                 11A; 12A; 22M; 24J;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                    26P; 57T                 725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 76U; 4A0

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   12N                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                       205/55R16 91   12N                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R16 92   11A; 12A; 22M; 24J;                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      26P; 57T                               725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 76U; 4A0

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.10.2014
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R16 87              12N                      Coupe; Heckantrieb;
                                                       205/55R16 91              12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R16 92              11A; 12A; 22M; 24J;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                 26P; 57T                 725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 76U; 4A0

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 49407*07




                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.10.2014
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                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§ 22 49407*07




                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.10.2014
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                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 49407*07




                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                BEP) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316 mm
                     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.10.2014
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      ZN
                       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1287*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA Z (GT86)

                       Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320             y = 395                    VA
                             26P                      x = 270             y = 345                    VA
                             27B                      x = 360             y = 355                    HA
                             27I                      x = 310             y = 305                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49407*07




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 320       y = 395             10                VA
                             26N                   x = 320       y = 395              8                VA
                             27H                   x = 360       y = 355              3                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.