Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49407*07 special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ZH6560 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 49407*07 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 21.07.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0154-13-WIRD/N7 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 52 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49407*07 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 09.08.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49407*07 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, SSANGYONG Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112535666/W ZH6560/W PCD112 Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 705 2200 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: Mini § 22 49407*07 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMX e1*2007/46*1682*.. 100 - 110 205/65R16 95 11A; 244 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 185/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q (F57); Cabrio; 185/60R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71C; 71K; 27Q 721; 725; 73C; 74C; 195/55R16 87 11A; 24C; 244; 26Q; 74P; 76U 27Q FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 155 185/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; COOPER (F56); ONE 27Q (F56); 185/60R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; Schräghecklimousine; 27Q Frontantrieb; 195/50R16 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 27Q 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R16 87 11A; 24C; 244; 26Q; 721; 725; 73C; 74C; 27Q 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 185/55R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q e1*2007/46*0371*10; 185/60R16 86 11A; 24J; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 195/50R16 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71C; 71K; 27Q 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; 4DL Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 208; 210; 203; 203 K; 203 CL Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX16 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 117; 246; 204 K; 169; 245G; 176; 204; 245 § 22 49407*07 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 203; 203 CL; 203 K; 208; 210 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 90 11A; 22I; 24C; 24D 725; 73C; 74C; 74P 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 11A; 248 A-Klasse; 195/60R16 89 11A; 248 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N; 725; 729; 73C; 74C; 26P; 27H 74P; 76U; 77E; MAO; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; 4B8 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 248; 26N; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R16 91 11A; 248; 26N; 26P nicht Natural Gas 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric 26N Drive; Kombi; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; MAO; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 70 - 142 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 90 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 74P; 215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M; 76U 54A 225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA § 22 49407*07 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA 80 - 125 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; 26J; 27H; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; MAO; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 248; 26N; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R16 91 11A; 248; 26N; 26P nicht Natural Gas 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric 26N Drive; Kombi; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; MAO; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/60R16 92 B-Klasse ab Mj. 2011; 215/55R16 93 electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 11A; 248 A-Klasse; 195/60R16 89 11A; 248 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N; 725; 729; 73C; 74C; 26P; 27H 74P; 76U; 77E; MAO; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; 4B8 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 246; 248; 26N; CLA; nicht 26P Sportfahrwerk; CLA 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA 26N Shooting brake; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine; 26N; 57T Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; MAO; 4B8 § 22 49407*07 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 125 205/55R16 12M; 51G Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; FGC 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 120 205/55R16 12M; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; FGC 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 125 205/55R16 12M; 51G Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; FGC 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 205/55R16 12M; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U; FGC 203 K e1*98/14*0158*.. 125 205/55R16 12M; 51G Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; FGC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G bis 205/50R16 91 11A; 26P e1*2001/116*0431*36; 205/55R16 91 11A; 26P Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76T; 76U; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 125 195/65R16 92 12R; 5GM; 51J Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 85 - 155 205/55R16 94 11A; 12A; 26P neue C-Klasse; 205/60R16 96 11A; 12A; 26P Kombilimousine; 215/50R16 94 11A; 12A; 26N; 26P Limousine; 215/55R16 97 11A; 12A; 26N; 26P Heckantrieb; nicht 215/60R16 95 11A; 12A; 26N; 26P Hybrid; 225/50R16 96 11A; 12A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 51A; 71C; 71K; 721; 225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74C; 74P; 26B; 26N 76U; 77E; FH0; 4B8 235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 26B; 26J 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 115 195/60R16 51G Nur Baureihe 204; 205/55R16 91 Limousine; § 22 49407*07 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76T; 76U; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 150 205/55R16 94 11A; 12A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 205/60R16 96 11A; 12A; 26P neue C-Klasse; 215/50R16 94 11A; 12A; 26N; 26P Kombilimousine; 215/55R16 97 11A; 12A; 26N; 26P Limousine; 215/60R16 95 11A; 12A; 26N; 26P Heckantrieb; nur 150 - 155 225/50R16 96Y11A; 12A; 24J; 248; Hybrid; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95Y 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 26B; 26N 725; 73C; 74A; 74P; 235/50R16 95Y 11A; 12A; 24J; 248; 75I; 76U; FH0 26B; 26J Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 246; 248; 26N; CLA; nicht 26P Sportfahrwerk; CLA 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA 26N Shooting brake; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine; 26N; 57T Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; MAO; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA 80 - 125 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; 26J; 27H; 57T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U; 77E; MAO; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 215/55R16 12M; 51G Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76Q; 76T; 76U Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 145 205/55R16 12M; 51G Cabrio; Coupe; § 22 49407*07 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76Q; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm Verkaufsbezeichnung: Tivoli/-Air/-Plus/-Touring/-Family, Luvi, XLV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XK e9*2007/46*6294*.. 85 - 94 205/60R16 92 11A; 26P; 27H; 27I; Tivoli/Luvi XLV; 27U Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 246; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H; 27U 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F; 27V 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. § 22 49407*07 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad § 22 49407*07 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem § 22 49407*07 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht § 22 49407*07 werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 49407*07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 49407*07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FML2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 49407*07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 49407*07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA § 22 49407*07 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA § 22 49407*07 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA § 22 49407*07 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA § 22 49407*07 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA § 22 49407*07 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA § 22 49407*07 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA § 22 49407*07 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA § 22 49407*07 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: XK Genehm.Nr.: e9*2007/46*6294*.. Handelsbez.: Tivoli/-Air/-Plus/-Touring/-Family, Luvi, XLV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 350 VA 26P x = 300 y = 300 VA 27B x = 350 y = 250 HA 27I x = 300 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 350 10 VA § 22 49407*07 26N x = 350 y = 350 8 VA 27F x = 350 y = 250 10 HA 27H x = 350 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.