Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49407*07 special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ZH6560 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 49407*07 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 21.07.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0154-13-WIRD/N7 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 52 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49407*07 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49407 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 09.08.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49407*07 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, MAZDA J, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100440541/CC ZH6560/CC PCD100 Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 705 2200 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm § 22 49407*07 Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/45R16 80 Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: SIRION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/45R16 80 Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 205/45R16 83 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/45R16 80 Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 205/45R16 83 11A; 22H; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/45R16 80 Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 205/45R16 83 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/45R16 80 Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 205/45R16 83 11A; 22H; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm Verkaufsbezeichnung: Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2007/46*3320*.. 96 - 125 195/50R16 84 124 Cabrio; Mit 205/45R16 83 12I Radhausverbreiterung 205/50R16 87 11A; 12A; 26P Serie; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49407*07 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E; FGC; FHI Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME; PA; PAG 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : GB; MC; MCT; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 195/45R16 84 Stufenheck; MCT e4*2001/116*0110*.. 195/50R16 84 11A; 24J Schrägheck; 205/45R16 83 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74C; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI I10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PA e4*2001/116*0131*.. 49 - 63 195/40R16 80 11A; 21P; 22M; 24J; Schrägheck; PAG e11*2001/116*0357*.. 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 24C; 2-türig; 4-türig; PBT e11*2007/46*0129*.. 244 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22H; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 21B; 22F; 24C; 12A; 51A; 7AK; 71K; 244 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: i10 § 22 49407*07 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen IA e11*2007/46*1008*.. 49 - 64 185/50R16 81 11A; 24J; 248; 26B; Schrägheck; IA-HME e13*2007/46*1602*.. 26J; 27H Frontantrieb; 185/55R16 83 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 195/40R16 80 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 195/45R16 80 11A; 24J; 248; 26N; 74C; 74P 26P; 27H 195/50R16 84 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 195/55R16 87 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 205/45R16 83 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27H 205/50R16 87 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 215/50R16 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB-HME e13*2007/46*1603*.. 55 - 88 185/55R16 83 11A; 24J; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 74C; 74P 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: i20, i20 Active Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e11*2007/46*1600*.. 66 - 89 195/50R16 84 i20 Active; 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R16 90 11A; 26N; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 185/55R16 83 11A; 24J; 26N; 26P nicht i20 Active; 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27H 74C; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JA; YB (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, § 22 49407*07 für Typ : BA; DE; UB Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; DE; UB 117 Nm für Typ : JA 120 Nm für Typ : YB Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 195/45R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 725; 73C; 74C; 74P 71 - 83 195/45R16 80 5DA Verkaufsbezeichnung: PICANTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*3848*.. 49 - 62 195/45R16 80 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 195/40R16 76 11A; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 916 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 185/55R16 83 Schrägheck; 195/50R16 84 Frontantrieb; 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 76U YB e11*2007/46*3777*.. 57 - 88 185/55R16 83 11A; 248; 26P RIO; 185/60R16 86 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76U; 77E 27H 215/50R16 90 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, § 22 49407*07 für Typ : BJ; BJD; BA; NB; NA; BG Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE 1; DEE; DE Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/45R16-83 11A; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; F488 54A 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0083*.. 215/40R16-82 11A; 24J; 24M 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/45R16 80 Schrägheck; DE 1 e13*2001/116*0255*.. 205/45R16 83 11A; 24M Frontantrieb; DEE e13*2007/46*1070*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 54 - 65 195/45R16-80 5DA Mazda 323P; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P BA e13*96/27*0023*.., 54 - 84 195/45R16-80 Ottomotor; 5DA Mazda 323C/S; G878 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 195/45R16-80 5DA Mazda 323F; G878 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P BG F276 41 - 94 195/45R16 80 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 195/50R16-83 11A; 21B; 22B Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 205/45R16-83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 195/50R16-83 11A; 21B; 22B Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 205/45R16-83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 12A; 51A; 71K; 721; § 22 49407*07 725; 73C; 74C; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA J Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm Verkaufsbezeichnung: Mazda MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ND e11*2007/46*2661*.. 96 - 125 195/50R16 84 124 Cabrio; Mit 205/45R16 83 12I Radhausverbreiterung 205/50R16 87 11A; 12A; 26P Serie; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E; FGC; FHI Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 63 195/45R16 80 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; H-B e4*2001/116*0135*.. 48 - 69 185/50R16 81 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74C; 74P 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M18 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EZ Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M18 § 22 49407*07 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW; MF (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ER; EZ; AZ Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; NH; EX; MH Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MF; MH; MZ; NH 100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 185/55R16 83 11A; 26P; 27I Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27B 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MF e4*2007/46*1162*.. 66 185/55R16 83 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/45R16 80 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49407*07 MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 195/45R16 80 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 195/45R16 80 Stufenheck; 195/50R16 84 11A; 21B; 21L; 22B; Schrägheck; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21L; 22L 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80 nur bis 195/50R16 84 e4*2001/116*0102*01; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 195/45R16 80 nur bis 195/50R16 84 11A; 24M e4*2001/116*0102*01; 205/45R16 83 11A; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80 ab 195/50R16 84 e4*2001/116*0102*02; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 195/45R16 80 ab 195/50R16 84 11A; 24M e4*2001/116*0102*02; 205/45R16 83 11A; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 185/50R16 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 185/55R16 83 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 195/50R16 84 11A; 22I; 245 Radmuttern; 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 SAV; 11A; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 7EO; 270 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 185/50R16 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 185/55R16 83 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 195/50R16 84 11A; 22I; 245 Radschrauben; § 22 49407*07 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 SAV; 11A; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 7EO; 270 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80 nur bis 195/50R16 84 e4*2001/116*0090*03; 205/45R16 83 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80 11A; 24M ab 195/50R16 84 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04; 205/45R16 83 11A; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 185/50R16 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 185/55R16 83 Radschrauben; 195/50R16 84 11A; 22I; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22I 12A; 51A; 7EM; 71K; 205/50R16 87 SAV; 11A; 22I; 24J; 721; 725; 729; 73C; 270 74C; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 185/50R16 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 185/55R16 83 Radmuttern; 195/50R16 84 11A; 22I; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22I 12A; 51A; 7EM; 71C; 205/50R16 87 SAV; 11A; 22I; 24J; 71K; 721; 725; 729; 270 73C; 74C; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 66 - 82 185/55R16 83 122 Allradantrieb; 195/50R16 84 11A; 12A; 24J Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/50R16 84 5EA Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 195/50R16 84W 5EA Schrägheck; e11*98/14*0181*.. § 22 49407*07 E12U e11*2001/116*0179*.., 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0179*.. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/50R16 84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 185/55R16 83 11A; 22I; 24J; 248 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 244 725; 729; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/45R16 80 Yaris TS; 195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/45R16 80 Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 195/50R16 84 11A; 24M Daihatsu Charade; 205/45R16 83 11A; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 - 82 185/55R16 83 11A; 26P; 27I Schrägheck; 195/45R16 80 11A; 26P; 5DA Frontantrieb; 195/50R16 11A; 26P; 27I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74P; 4A0 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese § 22 49407*07 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination § 22 49407*07 herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens § 22 49407*07 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 49407*07 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht § 22 49407*07 werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt § 22 49407*07 werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. FHI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers BREMBO nicht zulässig. SAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung 71L an der Gehäuseoberseite verfügen. Das so gekennzeichnete Lenkgetriebe wird bei Fahrzeugausführungen werksseitig verbaut, die bereits serienmäßig 16 Zoll-Bereifung verwenden, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 340 30 VA § 22 49407*07 26N x = 290 y = 340 8 VA 27F x = 280 y = 360 25 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 200 VA 26B x = 350 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA § 22 49407*07 27F x = 250 y = 250 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 20 VA § 22 49407*07 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: YB Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*.. Handelsbez.: RIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 190 VA 26P x = 190 y = 140 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 190 8 VA 26J x = 240 y = 190 26 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA § 22 49407*07 27F x = 250 y = 290 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*.. Handelsbez.: PICANTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 160 VA 26B x = 230 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 210 8 VA 26J x = 230 y = 210 30 VA 27H x = 230 y = 310 8 HA § 22 49407*07 27F x = 230 y = 310 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA J Fahrzeugtyp: ND Genehm.Nr.: e11*2007/46*2661*.. Handelsbez.: Mazda MX-5 Variante(n): Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 320 VA 26P x = 280 y = 270 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 330 y = 320 8 VA § 22 49407*07 26J x = 330 y = 320 12 VA 27H x = 290 y = 300 8 HA 27F x = 290 y = 300 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 300 8 VA § 22 49407*07 26J x = 290 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 3 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA § 22 49407*07 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.