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							               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                            Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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                               Fahrzeughersteller              BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND, ROVER




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               100440561/CC        ZH6560/CC PCD100           Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      705      2200    03/13
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
§22 49407*09




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R50; MINI
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : UKL-N1; UKL-L; UKL-K; UKL-C; MINI-N
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                            140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84              11A; 22B; 24M            RS M12 x 1,5;
                R50          e1*98/14*0168*..    55 - 160 195/55R16                 11A; 22B; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                            Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 135 205/45R16          83      11A; 24M                ab
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 141 195/50R16          84      11A; 24D                e1*2001/116*0343*01;
                                                         195/55R16          87      11A; 24D                Nicht Clubman; Nicht
                                                         205/45R16          83W     11A; 24M                Cabrio; bis
                                                         205/50R16          87      11A; 24D; 24J           e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7EL; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 70 - 128      205/45R16   83      11A;   24M              Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1         e24*2007/46*0023*.. 70 - 141      195/50R16   84      11A;   24M              Frontantrieb;
                                                                195/55R16   87      11A;   24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R16   83W     11A;   24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/50R16   87      11A;   24D; 24J         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 147      195/50R16   84      11A;   244              Roadster; Cabrio;
               UKL-C          e1*2007/46*0369*..                195/55R16   87      11A;   244              Coupe; Frontantrieb;
                                                                205/45R16   83      11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/50R16   87      11A;   24J; 244; 247    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76U; 77E
§22 49407*09




               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16          83      11A; 24M                Nur Clubman; Kombi;
                                                70 - 141 195/50R16          84      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                         195/55R16          87      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16          83W     11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16          87      11A; 24D; 24J           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                            GG6; GK; GP1; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
                                                            EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EJ1          G623              74 - 92           195/45R16 80        HA8; 11A; 24J; 364;     10B; 11B; 11G; 11H;
               EJ2          G624                                                    51J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                205/45R16-83        HA8; 11A; 24J; 364;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                    54A



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA       CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EJ6          e6*93/81*0013*..        55 - 118 205/45R16-83       11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
               EJ8          e6*93/81*0014*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
               EJ9          e6*93/81*0006*..                                                            725; 73C; 74A; 74P
               EK1          e6*93/81*0008*..
               EK3          e6*93/81*0007*..
               EK4          e6*93/81*0009*..
               EM1          e6*93/81*0060*..
               EM2          e6*98/14*0080*..        88 - 92   205/50R16         51G                     10B; 11B;   11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        725; 73C;   74A; 74P
               EP1           e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16         51G                     10B; 11B;   11G; 11H;
               EP2           e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A;   71K; 721;
               EP4           e11*98/14*0188*..                                                          725; 73C;   74A; 74P
               EU5           e11*98/14*0158*..
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               EU9           e11*98/14*0189*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   195/45R16 80                              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 49407*09




               GD5          e6*98/14*0087*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
               GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         725; 73C; 74A; 74P
               GE3          e6*2001/116*0102*..
               GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   185/55R16   83    11A;   24J; 24M         Steilheck; 5-türig;
                             e6*2007/46*0011*..               195/50R16   84    11A;   21P; 24J; 24M    Frontantrieb;
               GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/45R16   83    11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*2007/46*0010*..               205/50R16   87    11A;   21P; 22I; 24C;   12A; 51A; 71K; 721;
               GG2           e6*2001/116*0127*..,                               24D                     725; 73C; 74A; 74P;
                             e6*2007/46*0015*..                                                         4DT
               GG3           e6*2001/116*0128*..,
                             e6*2007/46*0016*..
               GG5           e6*2001/116*0131*..,
                             e6*2007/46*0013*..
               GG6           e6*2001/116*0132*..,
                             e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            185/55R16 83      11A; 21N; 24J; 248      Schrägheck 4-türig;
                                                              195/50R16 84      11A; 21J; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                            Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96     185/50R16   81    11A; 24J; 26B; 26J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  185/55R16   83    11A; 24J; 26B; 26J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  195/50R16   84    11A; 24J; 26B; 26J      721; 725; 73C; 74A;
                                                                  205/45R16   83    11A; 24J; 26B; 26J      74P; 77E
                                                                  205/50R16   87    11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                    26J; 27I
               GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79     185/55R16 83      11A; 24J; 26N; 26P      nicht CROSSTAR;
                                                                  195/50R16 84      11A; 24J; 248; 26J;     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                    26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/45R16 83      11A; 24J; 26J; 26P      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  205/50R16 87      11A; 24J; 248; 26B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    26J                     74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79     185/60R16   86    11A; 26P                CROSSTAR;
                                                                  195/55R16   87    11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/50R16   87    11A; 26B; 26N           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  205/55R16   91    11A; 26B; 26N           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GP1          e6*2007/46*0012*.. 65                 185/55R16 83      11A; 24J; 24M           Steilheck; 5-türig;
                                                                                                            Frontantrieb;
§22 49407*09




                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            4DT




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85            205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                              e4*98/14*0024*..                                                              12A; 33J; 51A; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NETHERLAND
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I15




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                            Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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                                                                                                                      Seite: 5 von 12
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI CARISMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DA0          e4*93/81*0005*..  66      205/45R16-83                  11A; 22B                Stufenheck;
                                                                                                            Schrägheck;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84    51J                                   nur Rover Streetwise;
               RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87    11A; 51J; 54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R16       51G                                   12A; 51A; 71K; 721;
§22 49407*09




                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
               F              e11*93/81*0016*..       44 - 107 205/45R16-83         11A; 22B; 22G; 24J;     Rover 200 u. 25;
               RF             e11*93/81*0016*..,                                    24M; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                              H224                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                    51G                     Rover 45;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                    51G                     Rover 45;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 49407*09




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herz ustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
§22 49407*09




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 12
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                      eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                      berücksichtigen.
               364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 49407*09




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                         Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei V erwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7EL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 49407*09




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      GR
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:      JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 240              y = 225                 VA
                            26B                      x = 290              y = 275                 VA
                            27I                      x = 195              y = 265                 HA
                            27B                      x = 245              y = 315                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 275            8                VA
                            27H                   x = 245        y = 315            8                HA
                            26J                   x = 290        y = 275           30                VA
                            27F                   x = 245        y = 315           10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      GR
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:      JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 275                 VA
                            26P                      x = 240              y = 225                 VA
                            27B                      x = 250              y = 320                 HA
                            27I                      x = 200              y = 270                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 290        y = 275           20                VA
                            26N                   x = 290        y = 275            8                VA
                            27H                   x = 250        y = 320            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 6                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      GK
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:      JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 150              y = 250                 VA
                            26B                      x = 200              y = 300                 VA
                            27I                      x = 200              y = 300                 HA
                            27B                      x = 250              y = 350                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 200        y = 300            8                VA
                            26J                   x = 200        y = 300           30                VA
                            27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 250        y = 350           15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*09




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*09




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     14.05.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N9
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49407*09




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       24.05.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49407*09




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49407*09
               Approval No.


               Ausgabedatum:        16.09.2013                 letztes Änderungsdatum: 24.05.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0154-13-WIRD                                                  18.07.2013
                     366-0154-13-WIRD/N1                                               04.03.2014
                     366-0154-13-WIRD/N2                                               23.07.2014
                     366-0154-13-WIRD/N3                                               08.10.2014
                     366-0154-13-WIRD/N5                                               01.10.2015
§22 49407*09




                     366-0154-13-WIRD/N6                                               09.11.2015
                     366-0154-13-WIRD/N7                                               21.07.2017
                     366-0154-13-WIRD/N8                                               09.03.2021
                     366-0154-13-WIRD/N9                                               14.05.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     ZH6560                                                            28.02.2014
                     ZH6560                                                            13.05.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49407*09

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49407

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49407*09




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49407*09

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49407*09




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.