Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 108440634/BD2 ZH6560/BD2 PCD108 ohne 63,4 705 2200 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH §22 49407*09 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250421-C Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; GNR; JD3; JH1; JU2 110 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8 120 Nm für Typ : KAF 133 Nm für Typ : JN8; JU2; KAF 135 Nm für Typ : JA8; JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG; JR8 Verkaufsbezeichnung: B-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/55R16 83 Nur B-Max; Schrägheck; 185/60R16 86 Frontantrieb; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/55R16 83 Nur B-Max; Schrägheck; 185/60R16 86 Frontantrieb; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/55R16 87 11A; 12A; 24Q Nur ECOSPORT; 195/55R16 87 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterun Frontantrieb; g Serie; 124 195/60R16 89 11A; 12A; 24Q 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R16 89 Mit 51A; 71C; 71K; 721; Radhausverbreiterun 725; 73C; 74A; 76U g Serie; 12A 195/65R16 92 Mit Radhausverbreiterun g Serie; 12A 195/65R16 92 11A; 12A; 24Q 205/55R16 91 Mit Radhausverbreiterun g Serie; 12A 205/55R16 91 11A; 12A; 24Q 205/60R16 92 11A; 12A; 24Q 205/60R16 92 Mit Radhausverbreiterun g Serie; 12A Verkaufsbezeichnung: FIESTA §22 49407*09 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 51G Schrägheck 2-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb; JR8 DE*2007/46*0072*.. 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 51G Schrägheck 4-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 195/45R16 51G FL 2012; Schrägheck 2- JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L türig; Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 195/45R16 51G FL 2012; Schrägheck 4- JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L türig; Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; FHB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/50R16 84 11A; 248 Fiesta Active; JHHL e13*2007/46*2148*.. 195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck; inkl. 205/50R16 87 11A; 248; 26P Hybrid; 215/50R16 90 11A; 244; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/50R16 84 11A; 248 Fiesta Active; 195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck; inkl. 205/50R16 87 11A; 248; 26P Hybrid; 215/50R16 90 11A; 244; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 96 195/50R16-84 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; DAX e13*98/14D0057*.., 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; §22 49407*09 e13*98/14*0057*.. 205/50R16-87 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; DBW e13*97/27*0038*.. 74H DBX e13*98/14D0058*.., e13*98/14*0058*.. DFW e13*97/27*0039*.. DNW e13*97/27*0040*.. DNX e13*98/14D0056*.., e13*98/14*0056*.. Verkaufsbezeichnung: FOCUS ST170 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA1 e13*98/14*0081*.. 127 195/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11G; 11H; 12A; DB1 e13*98/14*0082*.. 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721; DN1 e13*98/14*0095*.. 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 725; 73C; 74A; 74H; 24J; 51G; 52J 76Z Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/55R16 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 125 215/50R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16-92 11A; 22F; 22L 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AAL e11*93/81*0053*.. 44 - 85 195/45R16-80 11A; 22B; 33H; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; ABL e11*93/81*0051*.. 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K; AFL e11*93/81*0052*.. 721; 725; 73C; 74A; ALL e11*93/81*0055*.. 74H ANL e11*93/81*0054*.. ALL F538 96 205/45R16-83 ab Nachtrag 8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H ALL F538 55 - 85 205/45R16-83 11A; 22B ab Nachtrag 8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GAL F508 44 - 77 195/45R16-80 FF8; 11A; 22B nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 49407*09 74H GAL F508 96 195/45R16-80 nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F508/1 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F508/1 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4; 96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F508/1 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F508/1 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. ab Nachtrag 5; 900 kg; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 33H 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GAL F509 44 - 77 195/45R16-80 FF8; 11A; 22B nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F509 96 195/45R16-80 nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F509/1 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F509/1 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. ab Nachtrag 5; 900 kg; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 33H 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F509/1 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4; §22 49407*09 96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL F509/1 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL G146 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL G146 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL G146 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. ab Nachtrag 5; 900 kg; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 33H 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GAL G146 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4; 96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; SC4 JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; JH1 e1*98/14*0191*.. 205/45R16 83 11A; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; SC4 Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 195/55R16 87 11A; 24J; 24M bis e1*98/14*0194*25; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 185/50R16 81 11A; 26P nur KA+; bis 195/45R16 80 11A; 26P e13*2007/46*1637*03; §22 49407*09 195/50R16 84 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 77E KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/50R16 81 nicht KA+ ACTIVE; ab 195/45R16 80 e13*2007/46*1637*04; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/50R16 81 11A; 26P KA+ ACTIVE; 195/45R16 80 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 125 205/45R16 63H 10B; 11B; 11G; 11H; BAW e1*98/14*0124*.. 205/50R16 51G; 76W 12A; 51A; 71C; 71K; BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R16 87 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A; BFW e1*98/14*0125*.. 74H BNP G387 65 - 125 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 63H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 87 bis 1000kg 721; 725; 73C; 74A; zul.Achslast; 5ET 74H 205/50R16-86 11A; 22B; 54F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GBP G274 65 - 85 205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H; 65 - 125 205/45R16 63H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16-86 11A; 22B; 54F 721; 725; 73C; 74A; 100 - 125 205/45R16 FFN; 5ET 74H GBP4 H028 97 205/45R16 87W FFN; 5ET Kombi; 205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GBP4 H028 97 205/45R16 87W FFN; 5ET Pkw geschlossen; 205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD SCORPIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GFR e1*93/81*0018*.. 85 205/55R16 89 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 100 - 152 205/55R16 631 721; 725; 73C; 74A; 74H GGR G968 85 205/55R16 89 Pkw geschlossen; §22 49407*09 85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 152 205/55R16 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H GGR G968 85 - 110 225/50R16-92 11A; 22B; 57T Kombi; 85 - 152 205/55R16 63G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16-88 57E; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 152 225/50R16 11A; 22B; 57T; 631 721; 725; 73C; 74A; 74H GNR e1*93/81*0019*.., 85 - 100 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0019*.. 85 - 152 205/55R16 63G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R16-88 57E; 57T 721; 725; 73C; 74A; 152 225/50R16 11A; 22B; 57T; 631 74H Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 195/55R16 51G TOURNEO COURIER; ab 205/45R16 87 e1*98/14*0194*26; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 195/55R16 51G TRANSIT COURIER; 205/45R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250421-C Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache §22 49407*09 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkot flügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter §22 49407*09 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 49407*09 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachs e ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 970kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 49407*09 Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung ist zu beachten. FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO §22 49407*09 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Ford Fahrzeugtyp: JGH Genehm.Nr.: e9*2007/46*3159*.. Handelsbez.: FIESTA AB MJ 2018 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 49407*09 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: KAF Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*.. Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 270 HA 27I x = 200 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 49407*09 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 270 25 HA 27H x = 250 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: JHHL Genehm.Nr.: e13*2007/46*2148*.. Handelsbez.: FIESTA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 49407*09 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407 ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: JHH Genehm.Nr.: e9*2007/46*3142*.. Handelsbez.: FIESTA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 49407*09 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 49407*09 special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ZH6560 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 49407*09 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 14.05.2024 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0154-13-WIRD/N9 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 52 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 49407*09 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt. National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU) 2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1 to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 49407*09 Approval number: 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 24.05.2024 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 49407*09 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 49407*09 Approval No. Ausgabedatum: 16.09.2013 letztes Änderungsdatum: 24.05.2024 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0154-13-WIRD 18.07.2013 366-0154-13-WIRD/N1 04.03.2014 366-0154-13-WIRD/N2 23.07.2014 366-0154-13-WIRD/N3 08.10.2014 366-0154-13-WIRD/N5 01.10.2015 §22 49407*09 366-0154-13-WIRD/N6 09.11.2015 366-0154-13-WIRD/N7 21.07.2017 366-0154-13-WIRD/N8 09.03.2021 366-0154-13-WIRD/N9 14.05.2024 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date ZH6560 28.02.2014 ZH6560 13.05.2024 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes See point V.4. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 49407*09 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 49407 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 49407*09 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 49407*09 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 49407*09 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.