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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49407*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49407*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0154-13-WIRD/N7
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49407                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 52

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49407*07




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49407                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        09.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49407*07




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 6

                Fahrzeughersteller                           : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                        Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                              Rad                                  Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
                108545651/GG3 ZH6560/GG3 PCD108                    Ø65.1-G-Ø72              65,1    Kunststoff     705     2200    03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : CITROEN
                Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20
                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
§ 22 49407*07




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/60R16 92               12Q                        kurzer Radstand;
                                                         215/55R16 93               11A; 12A; 245              langer Radstand;
                                                         215/60R16 95               11A; 12A; 245              Frontantrieb;
                                                         225/55R16 95               11A; 12A; 24J; 248;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26P                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                               76U; 77E; 4AH

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : PEUGEOT
                Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20
                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 135 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     308
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                L            e2*2007/46*0405*..          60 - 96    205/55R16 91    12I                        erhöhtes
                                                                                                               Anzugsmoment
                                                                    215/55R16 93    12A                        135 Nm; Schrägheck;
                                                                    225/50R16 92    12A                        Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                               740; 76T; 76U; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     308
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                L            e2*2007/46*0405*..        68 - 133 205/55R16 91        12I                      erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 215/50R16 90       12A                      135 Nm; Peugeot 308
                                                                 215/55R16 93       12A                      SW; Kombi;
                                                                 225/50R16 92       12A                      Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             740; 76U; 77E; 83P;
                                                                                                             83T

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G8
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
§ 22 49407*07




                                                             Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16                51G                      erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                               e9*98/14*0044*..                  215/55R16          51G                      170 Nm; Allradantrieb;
                R              e9*2001/116*0036*..,                                                          Frontantrieb;
                               e9*98/14*0036*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 740; 76T; 76U;
                                                                                                             VEY

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 215/55R16                51G                      nicht gepanzerte Fz;
                               e9*98/14*0043*..                                                              Allradantrieb;
                KV             e1*KS*0007*..                                                                 Frontantrieb;
                T              e9*2001/116P0028*..,                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                               e9*2001/116*0028*..,                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                               e9*96/79*0028*..,                                                             721; 725; 73C; 74D;
                               e9*98/14P0028*..,                                                             74P; 76T; 76U; 4AE
                               e9*98/14*0028*..




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/55R16             51G                      nicht Cross Country;
                             e4*98/14*0061*..              215/55R16             51G                      Allradantrieb;
                JV           e1*KS*0006*..                                                                Frontantrieb;
                S            e4*2001/116*0040*..,                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                               e4*98/14*0040*..                                                           51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                          76T; 76U; VEY

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§ 22 49407*07




                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 49407*07




                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§ 22 49407*07




                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                     303x28mm an der Vorderachse zulässig.
                VEY) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x16 ET49 vom
                     Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       CITROEN
                       Fahrzeugtyp:      3
                       Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0356*..
                       Handelsbez.:      C4 PICASSO

                       Variante(n):      Frontantrieb, kurzer Radstand

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 400                    VA
                             26P                      x = 240             y = 400                    VA
                             27B                      x = 280             y = 350                    HA
                             27I                      x = 220             y = 300                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49407*07




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
                             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
                             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 280       y = 350             20                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.