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							               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN, OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PSA
                                                               Automobiles SA, TOYOTA, VOLVO




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               108545651/GG3       ZH6560/GG3 PCD108          Ø65.1-G-Ø72                 65,1     Kunststoff      705      2200    03/13
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49407*09




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 205/60R16 92 12Q                                    kurzer Radstand;
                                                         215/55R16 93 11A; 12A; 245                          langer Radstand;
                                                         215/60R16 95 11A; 12A; 245                          Frontantrieb;
                                                         225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      26P                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76U; 77E; 84C; 4AH




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL AUTOMOBILE GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     COMBO, COMBO-e CARGO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E            e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/60R16            96      124                     Frontantrieb; inkl.
                                                       215/65R16            98      12A                     Elektro;
                                                       225/55R16            95      11A; 12A; 26P; 5HR      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/60R16            98      11A; 12A; 26P           51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/65R16            100     11A; 12A; 26P           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U; 77E; 82Q; 83U;
                                                                                                            830; 84A

               Verkaufsbezeichnung:     COMBO LIFE, COMBO-e LIFE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E            e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/60R16 96                 124                     Frontantrieb; inkl.
                                                       215/65R16 98                 12A                     Elektro;
                                                       225/55R16 95                 11A; 12A; 26P; 5HR      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/60R16 98                 11A; 12A; 26P           51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/65R16 100                11A; 12A; 26P           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U; 77E; 82Q; 83U;
                                                                                                            830; 84A




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
§22 49407*09




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L            e2*2007/46*0405*.. 60 - 96          205/55R16 91        12I                     erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                215/55R16 93        12A                     135 Nm; Schrägheck;
                                                                225/50R16 92        12A                     Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            740; 76T; 76U; 77E
               L              e2*2007/46*0405*..      68 - 133 205/55R16 91         12I                     erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                215/50R16 90        12A                     135 Nm; Peugeot 308
                                                                215/55R16 93        12A                     SW; Kombi;
                                                                225/50R16 92        12A                     Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            740; 76U; 77E; 83P;
                                                                                                            83T




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     PARTNER, BERLINGO, RIFTER, DOBLO, e -RIFTER, e-PARTNER, e-BERLINGO,
                                        e-DOBLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen         Auflagen zu Reifen  Auflagen
               E           e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/60R16 96   124                 Frontantrieb; inkl.
                                                      215/65R16 98   12A                 Elektro;
                                                      225/55R16 95   11A; 12A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/60R16 98   11A; 12A; 26P       51A; 71C; 71K; 721;
                                                      225/65R16 100  11A; 12A; 26P       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U; 77E; 82Q; 83U;
                                                                                         830; 84A

               Verkaufsbezeichnung:     PARTNER, RIFTER, BERLINGO, DOBLO, e -RIFTER, e-BERLINGO, e-DOBLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               E            e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/60R16 96  124                 Frontantrieb; inkl.
                                                       215/65R16 98  12A                 Elektro;
                                                       225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 49407*09




                                                       225/60R16 98  11A; 12A; 26P       51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/65R16 100 11A; 12A; 26P       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U; 77E; 82Q; 83U;
                                                                                         830; 84A




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY, PROACE CITY ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               E            e2*2007/46*0686*.. 55 - 96 205/60R16 96  124                                    Frontantrieb; inkl.
                                                       215/65R16 98  12A                                    Elektro;
                                                       225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 5HR                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/60R16 98  11A; 12A; 26P                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/65R16 100 11A; 12A; 26P                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U; 77E; 82Q; 83U;
                                                                                                            830; 84A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY VERSO, PROACE CITY VERSO ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
               E            e2*2007/46*0685*.. 55 - 96 205/60R16 96  124                Frontantrieb; inkl.
                                                       215/65R16 98  12A                Elektro;
                                                       225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/60R16 98  11A; 12A; 26P      51A; 71C; 71K; 721;
                                                       225/65R16 100 11A; 12A; 26P      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U; 77E; 82Q; 83U;
                                                                                        830; 84A




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                                            170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 49407*09




               H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16                 51G                     erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                              e9*98/14*0044*..                  215/55R16           51G                     170 Nm; Allradantrieb;
               R              e9*2001/116*0036*..,                                                          Frontantrieb;
                              e9*98/14*0036*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 740; 76T; 76U;
                                                                                                            VEY

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 215/55R16                 51G                     nicht gepanzerte Fz;
                              e9*98/14*0043*..                                                              Allradantrieb;
               KV             e1*KS*0007*..                                                                 Frontantrieb;
               T              e9*2001/116P0028*..,                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                              e9*2001/116*0028*..,                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                              e9*96/79*0028*..,                                                             721; 725; 73C; 74A;
                              e9*98/14P0028*..,                                                             74P; 76T; 76U; 4AE
                              e9*98/14*0028*..

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/55R16                 51G                     nicht Cross Country;
                            e4*98/14*0061*..              215/55R16                 51G                     Allradantrieb;
               JV           e1*KS*0006*..                                                                   Frontantrieb;
               S            e4*2001/116*0040*..,                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                              e4*98/14*0040*..                                                              51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76T; 76U; VEY



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 49407*09




                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 49407*09




               4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ents prechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 49407*09




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               82Q) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm
                    (Dicke 21,8mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               830) Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten
                    Bremsscheiben (Ø 304mm, 28mm) an der Vorderachse in Verbindung mit ZF-Bremssattel OE Nr. 16 478
                    799/800 80 und/oder der Kennzeichnung "60 PSA Groupe 78TGX80089413F"
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    303x28mm an der Vorderachse zulässig.
               83U) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen bis zu einem
                    Bremsscheibendurchmesser von 304mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
               84A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm
                    des Herstellers "BRAXIS" an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               84C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               VEY) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x16 ET49 vom
                    Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
§22 49407*09




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       CITROEN
                      Fahrzeugtyp:      3
                      Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0356*..
                      Handelsbez.:      CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER

                      Variante(n):      Frontantrieb, kurzer Radstand

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 400                 VA
                            26P                      x = 240              y = 400                 VA
                            27B                      x = 280              y = 350                 HA
                            27I                      x = 220              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 280        y = 400            8                VA
                            26J                   x = 280        y = 400           25                VA
                            27H                   x = 280        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 280        y = 350           20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       OPEL
                      Fahrzeugtyp:      E
                      Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0622*..
                      Handelsbez.:      COMBO LIFE, COMBO-e LIFE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       OPEL
                      Fahrzeugtyp:      E
                      Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0623*..
                      Handelsbez.:      COMBO, COMBO-e CARGO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                     Hersteller:        PSA
                     Fahrzeugtyp:       E
                     Genehm.Nr.:        e2*2007/46*0625*..
                     Handelsbez.:       PARTNER, BERLINGO, RIFTER, DOBLO, e-RIFTER, e-PARTNER, e-BERLINGO,
               e-DOBLO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49407*09




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       PSA
                      Fahrzeugtyp:      E
                      Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0624*..
                      Handelsbez.:      PARTNER, RIFTER, BERLINGO, DOBLO, e-RIFTER, e-BERLINGO, e-DOBLO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      E
                      Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0685*..
                      Handelsbez.:      PROACE CITY VERSO, PROACE CITY VERSO ELECTRIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 26                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      E
                      Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0686*..
                      Handelsbez.:      PROACE CITY, PROACE CITY ELECTRIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            27B                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*09




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*09




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     14.05.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N9
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49407*09




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       24.05.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49407*09




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49407*09
               Approval No.


               Ausgabedatum:        16.09.2013                 letztes Änderungsdatum: 24.05.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0154-13-WIRD                                                  18.07.2013
                     366-0154-13-WIRD/N1                                               04.03.2014
                     366-0154-13-WIRD/N2                                               23.07.2014
                     366-0154-13-WIRD/N3                                               08.10.2014
                     366-0154-13-WIRD/N5                                               01.10.2015
§22 49407*09




                     366-0154-13-WIRD/N6                                               09.11.2015
                     366-0154-13-WIRD/N7                                               21.07.2017
                     366-0154-13-WIRD/N8                                               09.03.2021
                     366-0154-13-WIRD/N9                                               14.05.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     ZH6560                                                            28.02.2014
                     ZH6560                                                            13.05.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49407*09

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49407

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49407*09




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49407*09

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49407*09




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.