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							Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
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                Fahrzeughersteller                          : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
98458131/AAX        ZH7070/AAX PCD98           ohne                        58,1                    615     2040    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 205/40R17 84              11A; 24C; 24D             Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0013*..           205/45R17 84              11A; 24C; 24D             geschl.Kasten (Serie);
225L         N130                         215/40R17 83              11A; 24C; 24D             Frontantrieb;
                                          215/45R17 87              11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              744; 77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 185; 198; 186; 955; 844; 225L; 839; 323; 843; 192; 930; 350;
                                             225; 312


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
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Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24417
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FA; 182; ALFA ROMEO 930; 175
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; FA; 175; 182; 185; 186; 225;
                                             225L; 839; 843; 930
                                             100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 350; 844; 955
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 125 205/45R17 88              11A; 24M                 Schrägheck;
                                          215/40R17 87              11A; 24M                 Frontantrieb;
                                          215/45R17 87              11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91              11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                             76S
955            e3*2001/116*0278*..     51 - 99   205/45R17 88       11A; 24M                 Schrägheck;
                                                 215/40R17 87       11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                 215/45R17 87       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
ALFA         G731              66 - 95 205/40R17                    11A; 22B; 22F; 24D;      3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                               24J; 367; 54A; 637       10B; 11B; 11G; 11H;
930                                    225/35R17-82                 11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
930          e3*96/27*0029*..                                       24J; 367; 66V            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                             FF0
ALFA           G731                    103 - 114 205/40R17          11A; 22B; 22F; 24D;      3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                               24J; 367; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
930                                              215/40R17          11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
930            e3*96/27*0029*..                                     24J; 367; 631            721; 725; 73C; 74C;
                                                 225/35R17          11A; 22B; 22F; 24D;      FF0
                                                                    24J; 367; 631; 66V

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 205/40R17                   11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G983                                                 22G; 24M; 367; 637       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/40R17-83       11A; 21B; 21J; 21L;      721; 725; 73C; 74C
                                                                    22B; 22F; 22G; 24D;
                                                                    24J; 367; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/50R17 89           51J                      Schrägheck;
                                          215/45R17 87W          51J                      Frontantrieb;
                                          225/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   96 - 102 215/40R17               631                      10B; 11B; 11G; 11H;
175          e3*93/81*0001*..,  96 - 142 215/45R17 87            11A; 21B; 21L; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e3*95/54*0008*..,                                 54A                      721; 725; 73C; 74C;
               G730                 108 - 142 215/40R17          FFT                      FES

Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17 84           11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0011*..           205/45R17 84           11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
225L         N157                         215/40R17 83           11A; 24C; 24D; 5DW       Frontantrieb;
                                          215/45R17 87           11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          744; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 215/35R17 83            11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R17 83            11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                 51 - 74 205/40R17 84            11A; 24M                 721; 725; 73C; 74C
                                         215/40R17 87            11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      205/45R17 88       11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                              215/40R17 87       11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                              215/45R17 87       11A; 22I; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
185          e3*93/81*0003*..,  55 - 83       215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 24C;           Pkw geschlossen;
               e3*95/54*0003*..                             24D; 5EG; 5ET                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT MULTIPLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
186          e3*98/14*0042*..   68 - 89 205/45R17                51G                      ab e3*98/14*0042*08;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 215/45R17 87            11A; 21B; 22B; 22L;      Kombi; Limousine;
                                                                 24J; 24M                 Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 99 - 118 195/40R17 81 51J                                 500 Abarth; 2-türig;
                                99 - 132 205/40R17 80 11A; 22M; 24J                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E
312            e3*2007/46*0064*..    44 - 77   195/40R17 81      11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                          (Cabrio); Nicht
                                                                                          LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                          türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E; 916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 77  195/40R17 81           11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                          (Cabrio); Nicht
                                                                                          LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                          türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E; 916; FE0
312            e3*2001/116*0261*..   99 - 118 195/40R17 81       51J                      500 Abarth; 2-türig;
                                     99 - 132 205/40R17 80       11A; 22M; 24J            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
844          e3*2001/116*0279*.. 77 - 110 205/50R17 89              12A; 51J                 Schrägheck;
                                 77 - 147 205/50R17 89W             12A; 51J                 Frontantrieb;
                                          215/45R17 91              12T; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17                 12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74C; 76S

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 215/45R17 87                11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 205/40R17 80               11A; 22P; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/35R17 79               11A; 22P; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                 44 - 77 215/40R17 83               11A; 22P; 24M            721; 725; 73C; 74C




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*..       51 - 55   195/40R17 81       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                             77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
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                                                                                                        Seite: 6 von 9
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 205/40R17 84               11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         205/45R17 84               11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        215/40R17 83               11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                         215/45R17 87               11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                             744; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.