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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9


                                             Fahrzeughersteller                          : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100435581LKS/ ZH7070/C PCD100                  Ø58.1-A-Ø72                 58,1     Kunststoff     615     2040    03/12
                             C
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 205/40R17 84              11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
                                          e3*2007/46*0013*..           205/45R17 84              11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
                             225L         N130                         215/40R17 83              11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                       215/45R17 87              11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P; 744; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 9
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 225; 350; 843; 955; 323; 312; 192; 844; 198; 225L
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A13
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : ALFA ROMEO 930; 185; 930; 312; ALFA ROMEO 167; 175;
                                                                          167; FA; 182
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A8
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; 167; 175;
                                                                          182; 185; 225; 225L; 843; 930
                                                                          100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 350; 844; 955
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 125 205/45R17 88                                       Schrägheck;
                                                                       215/40R17 87              11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                       215/45R17 87              11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R17 91              11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ALFA         G731              66 - 95 205/40R17                    11A; 22B; 22F; 24D;      3-türig; 5-türig;
                             ROMEO                                                               24J; 367; 54A; 637       10B; 11B; 11G; 11H;
                             930                                    225/35R17-82                 11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                             930          e3*96/27*0029*..                                       24J; 367; 66V            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; FF0

                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 155
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             ALFA         F737/1            66 - 93 205/40R17               NICHT für 2.5 TD              Frontantrieb; ab
                             ROMEO                                                          (92kW); 637                   Nachtrag 4 der F737/1;
                             167                                    215/40R17-83            NICHT für 2.5 TD              10B; 11B; 11G; 11H;
                             167          e3*95/54*0011*..                                  (92kW); 11A; 21B; 22B;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            54A
                                                                    110       215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 5ET;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            54A                           74H; 74P; FFM

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 205/40R17                   11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            G983                                                 22G; 24M; 367; 637       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              215/40R17-83       11A; 21B; 21J; 21L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 22B; 22F; 22G; 24D;      74H; 74P
                                                                                                 24J; 367; 54A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 215/40R17              11A; 21B; 21L; 22B;      nur FIAT BRAVO 2.0
                                            G983                                              24J; 24M; 367; 631       HGT;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/50R17 89           51J                      Schrägheck;
                                                                       215/45R17 87W          51J                      Frontantrieb;
                                                                       225/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 76S; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FA           e3*92/53*0002*..   96 - 102      215/40R17          631                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             175          e3*93/81*0001*..,  96 - 142      215/45R17 87       11A; 21L; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          e3*95/54*0008*..,  108 - 142     215/40R17          FFT                      721; 725; 73C; 74A;
                                            G730                                                                       74H; 74P; FES

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17 84           11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                                          e3*2007/46*0011*..           205/45R17 84           11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
                             225L         N157                         215/40R17 83           11A; 24J; 24M; 5DW       Frontantrieb;
                                                                       215/45R17 87           11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 744; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 215/35R17 83            11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      215/40R17 83            11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              51 - 74 205/40R17 84                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                      215/40R17 87            11A; 24M                 74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      205/45R17 88       11A; 24M                 Stufenheck;
                                                                           215/40R17 87       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                           215/45R17 87       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             185          e3*93/81*0003*..,  91 - 113 215/40R17 87            11A; 21L; 22B; 22F;      Pkw geschlossen;
                                            e3*95/54*0003*..                                  24C; 24D; 367            Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P
                             185            e3*93/81*0003*..,    55 - 83   215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 24C;           Pkw geschlossen;
                                            e3*95/54*0003*..                             24D; 5EG; 5ET                 Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 215/45R17               11A; 22B; 22L; 24M;      Kombi; Limousine;
                                                                                              51G                      Schrägheck 2-türig;
                                                                           225/45R17 90       11A; 21B; 22B; 22D;      Schrägheck 4-türig;
                                                                                              22L; 24J; 24M; 362       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             312          e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/40R17 81  11A; 24D                            Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                                                       (Cabrio); Nicht
                                                                                                                       LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                                       türig; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 77E; 916;
                                                                                                                       FE0
                             312            e3*2007/46*0064*..   99 - 118 195/40R17 81        51J                      500 Abarth; 2-türig;
                                                                 99 - 132 205/40R17           51G                      Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 77  195/40R17 81           11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                                                       (Cabrio); Nicht
                                                                                                                       LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                                       türig; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 77E; 916;
                                                                                                                       FE0



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 5 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             312          e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/40R17 81              51J                      500 Abarth; 2-türig;
                                                              99 - 132 205/40R17                 51G                      Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             844          e3*2001/116*0279*.. 77 - 147 215/45R17 91              51J                      Schrägheck;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 205/40R17 80               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                      215/35R17 79               11A; 22P; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     KA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RU8          e3*2001/116*0280*..       51 - 55   195/40R17 81       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 6 von 9




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 205/40R17 84               11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                             A*****       e3*2001/116*0272*..         205/45R17 84               11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             225L         N127                        215/40R17 83               11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                      215/45R17 87               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; 744; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9
                                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9
                                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                                  mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
                             FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                                  Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
                             FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                                  Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                             FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
                                  müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                             FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
                                  werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
                                  werden.
                             FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.