Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100435601/C ZH7070/C PCD100 Ø60.1-H-Ø72 60,1 Kunststoff 615 2040 03/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke § 22 49412, Erweiterung 07 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD 110 Nm für Typ : SD 120 Nm für Typ : SD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 88 11A; 24M Nicht Logan Express; e2*2007/46*0030*.. 215/40R17 87 11A; 24M Nicht Logan Pick-Up; 215/45R17 87 11A; 24M Nicht Lodgy; Kombi bis Mj.2013; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 84 5EA Logan (Stufenheck) e2*2007/46*0030*.. 215/40R17 83 11A; 24M; 5DW bis Mj 2012; 215/45R17 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 84 11A; 24J; 24M Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0030*.. 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Nicht Sandero Stepway; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 85 205/45R17 88 11A; 27H Nicht Lodgy; nur 205/50R17 89 11A; 26P; 27F Lodgy Stepway; 215/45R17 87 11A; 26P; 27F; 5ET Frontantrieb; 215/45R17 88 11A; 26P; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 26P; 27F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 205/45R17 88 11A; 27H Nur Lodgy; nicht 205/50R17 89 11A; 245; 27F Lodgy Stepway; 215/45R17 87 11A; 27F; 5ET Frontantrieb; 215/45R17 88 11A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49412, Erweiterung 07 27F 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 27F 74P; 740 SD e2*2001/116*0314*.. 66 205/45R17 84 Logan Stepway; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 195/45R17 81 Nicht Sandero Stepway; e2*2007/46*0030*.. 205/45R17 84 Sandero (Schrägheck) 215/45R17 87 11A; 22M; 248 ab Mj2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 66 195/45R17 81 5DV Logan (Stufenheck) ab e2*2007/46*0030*.. 195/45R17 85 Mj 2013; Logan 205/45R17 84 (Kombi) ab Mj.2013; 215/45R17 87 11A; 22M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 85 205/45R17 88 11A; 27H; 5FE nur Dokker; nicht e2*2007/46*0030*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 27F; Dokker Stepway; Kombi 5FM u. Lkw geschl. Kasten; 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 27F Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 248; 27F; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 88 11A; 248; 27F; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91 11A; 248; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 740 27F 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 27F SD e2*2001/116*0314*.. 66 215/45R17 87 Sandero Stepway ab Mj 215/50R17 91 11A; 26P; 27I 2013; Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 § 22 49412, Erweiterung 07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E12; K13 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H14 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K12; E11 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H1 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K14; (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13 105 Nm für Typ : K14 110 Nm für Typ : E11 113 Nm für Typ : K12 120 Nm für Typ : E12 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 205/40R17 80 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24C; Cabrio; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 24C; 24D; 5CW 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 83 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 74P; 740 24D; 362; 54F K13 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81 11A; 22I; 24C; 248 4-türig; Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 22I; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 79 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 244; 247; 270 74P; 740 K14 e9*2007/46*6454*.. 52 - 66 195/45R17 81 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H; 27I 74P 215/40R17 83 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 215/45R17 87 11A; 24J; 244; 26B; § 22 49412, Erweiterung 07 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: Nissan Note Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 195/45R17 81 Frontantrieb; 205/45R17 84 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 24D; 24J 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LADA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H11 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e1*2007/46*1695*.. 78 195/45R17 81 11A; 241; 246; 248 Frontantrieb; 205/45R17 84 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 26P; 27H 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT § 22 49412, Erweiterung 07 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA; KA; EA; P; LA; M; B56; JA; JM; B; DA Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H1 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R; SR; N Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA 100 Nm für Typ : B; B56; JA 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : M; P; R 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm für Typ : JM Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour); 215/35R17 83 11A; 24J; 24M nicht ab MJ 2012; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 55 - 82 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA Nicht Kombi 48 - 102 205/40R17 84 11A; 24J; 24M (Grandtour); nicht ab 215/35R17 83 11A; 24J; 24M MJ 2012; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 88 205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H Clio 4 ab Mj. 2012; 215/40R17 83 11A; 246; 248; 26P; Kombilimousine; 27F Schrägheck; nicht 215/45R17 87 11A; 246; 248; 26P; Captur; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E R e2*2001/116*0327*.. 66 - 88 205/50R17 89 11A; 26P Frontantrieb; Captur; 205/55R17 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R17 91 11A; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 26P; 27H 74P; 740; 77E 225/45R17 91 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 88 11A; 24M Nicht Logan Express; e2*2007/46*0013*.. 215/40R17 87 11A; 24M Nicht Logan Pick-Up; § 22 49412, Erweiterung 07 215/45R17 87 11A; 24M Nicht Lodgy; Kombi bis Mj.2013; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 205/45R17 84 5EA Logan (Stufenheck) 215/40R17 83 11A; 24M; 5DW bis Mj 2012; 215/45R17 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 84 11A; 24J; 24M Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0013*.. 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Nicht Sandero Stepway; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Modus (kurzer 215/35R17 83 11A; 24J; 24M Radstand); Grand 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Modus (langer Radstand); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 205/40R17 80W 11A; 22B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.., 66 - 84 215/40R17 87 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0012*.. 24M; 5EG; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 REC; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A; 22F; 24C; 24D 74P; 740 B56 G638 61 - 62 215/40R17 87 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 66 - 83 215/40R17-83 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e2*93/81*0010*.., 80 - 84 205/40R17 11A; 22B; 22D; 24D; Frontantrieb; § 22 49412, Erweiterung 07 e2*98/14*0010*.. 24J; 33H; 637 10B; 11B; 11G; 11H; DA e2*93/81*0009*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e2*98/14*0009*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; RE8 BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H; KA e2*98/14*0192*.. 22L; 24C; 24M; 637 12A; 51A; 71C; 71K; LA e2*98/14*0072*.. 205/40R17-80 nicht Kombi; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 22D; 22L; 24C; 74P; 740; RE7 24M; 5DA DA e2*98/14*0009*.. 70 - 84 205/40R17-80 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H; EA e2*98/14*0103*.. 24C; 24M; 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; RE7 EA e2*93/81*0103*.., 101 - 108 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; e2*98/14*0103*.. 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 205/40R17-80 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; e2*98/14*0103*.. 24M; 5DA; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; RE8 KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 205/40R17 11A; 22B; 22D; 24D; Frontantrieb; 24J; 33H; 637 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; RE8 LA e2*93/81*0072*.., 47 - 84 205/40R17 11A; 22B; 22D; 24D; Frontantrieb; e2*98/14*0072*.. 24J; 33H; 637 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; RE8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*98/14*0272*.. 60 - 120 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Kombi (Grandtour); 215/45R17 87W Cabrio; Stufenheck; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M Steilheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*93/81*0068*.., 47 - 103 215/45R17 87 RE2; 11A; 22B; 24C; nur bis e2*98/14*0068*.. 24D; 367 e2*98/14*0068*11; 55 - 66 215/40R17 RE1; 11A; 22B; 24D; Frontantrieb; 24J; 367; 638 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 JA e2*98/14*0068*.. 47 - 103 205/45R17 88 11A; 22B; 22L; 24M; ab e2*98/14*0068*12; 367 Frontantrieb; § 22 49412, Erweiterung 07 215/40R17 87 11A; 22B; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 99 205/50R17 89 5FM kurzer Radstand; 225/45R17 90 5GA nicht langer Radstand; 60 - 120 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 120 205/55R17 91 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 99 205/50R17 89 5FM kurzer Radstand; 225/45R17 90 5GA langer Radstand; 60 - 120 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 120 205/55R17 91 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 195/40R17 77 erhöhtes Anzugsmoment 125 Nm; Nur Twingo; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, § 22 49412, Erweiterung 07 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch § 22 49412, Erweiterung 07 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der § 22 49412, Erweiterung 07 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. § 22 49412, Erweiterung 07 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. § 22 49412, Erweiterung 07 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind. § 22 49412, Erweiterung 07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49412, Erweiterung 07 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 400 20 HA 27H x = 325 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Sandero Stepway ab Mj 2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 300 y = 350 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49412, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 295 18 HA 26J x = 300 y = 350 8 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27H x = 300 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 330 y = 400 8 VA § 22 49412, Erweiterung 07 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA 26J x = 330 y = 400 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 360 VA 26B x = 330 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 330 y = 400 8 VA § 22 49412, Erweiterung 07 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA 26J x = 330 y = 400 19 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: LADA Fahrzeugtyp: GF Genehm.Nr.: e1*2007/46*1695*.. Handelsbez.: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49412, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 20 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: K14 Genehm.Nr.: e9*2007/46*6454*.. Handelsbez.: NISSAN MICRA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 200 VA 27B x = 290 y = 260 HA 27I x = 240 y = 210 HA 26B x = 280 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49412, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 250 21 VA 27H x = 290 y = 260 8 HA 27F x = 290 y = 260 15 HA 26N x = 280 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: E12 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0753*.. Handelsbez.: Nissan Note Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 320 VA 26B x = 280 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 370 8 VA § 22 49412, Erweiterung 07 27H x = 300 y = 390 8 HA 27F x = 300 y = 390 25 HA 26J x = 280 y = 370 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 310 VA 26B x = 350 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 340 25 HA § 22 49412, Erweiterung 07 27H x = 300 y = 340 8 HA 26J x = 350 y = 360 20 VA 26N x = 350 y = 360 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Captur, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 18 VA § 22 49412, Erweiterung 07 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 280 y = 360 23 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.