Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100435561/C ZH7070/C PCD100 Ø56.1-I-Ø72 56,1 Kunststoff 615 2040 03/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke § 22 49412, Erweiterung 07 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MINI; R50 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I6 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MINI-N; MINI; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50 140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 8011A; 21B; 22B; 24D; RS M14 x 1,25; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 125 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 24J 725; 73C; 74A; 74P; 55 - 160 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24D; 77E 24J; 51G 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24D; RS M12 x 1,5; R50 e1*98/14*0168*.. 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 125 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 24J 725; 73C; 74A; 74P; 55 - 160 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24D; 77E 24J; 51G 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 205/40R17 80 11A; 24J; 244; 247; Roadster; Cabrio; UKL-C e1*2007/46*0369*.. 5DA Coupe; Frontantrieb; 72 - 155 205/40R17 84 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 24J; 244; 247 725; 729; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 22H; 24J; 244; 74P; 76S; 77E 247 MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17 80W 11A; 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi; UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 215/40R17 83 11A; 24D; 24J Frontantrieb; § 22 49412, Erweiterung 07 70 - 141 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83W 11A; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 22M; 22P; 24D; 74P; 76S; 77E 24J MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 205/40R17 80 11A; 24D; 24J ab UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 135 205/40R17 80W 11A; 24D; 24J; 5DA e1*2001/116*0343*01; 215/40R17 83 11A; 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht 55 - 155 205/40R17 84 11A; 24D; 24J Cabrio; bis 205/45R17 84 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09; 215/40R17 83W 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22H; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 128 205/40R17 80W 11A; 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi; 215/40R17 83 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 70 - 141 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83W 11A; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 22M; 22P; 24D; 74P; 76S; 77E 24J Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G 200 G464 44 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; G2 e6*95/54*0034*.. 22G; 24C; 24D; 33H; 12A; 51A; 71K; 721; 367; 54A 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49412, Erweiterung 07 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; ZE2 110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3 Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; MB9 e11*96/79*0088*.. 24M; 54A; 637 12A; 51A; 71K; 721; MC1 e11*96/79*0089*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 11A; 725; 73C; 74A; 74P MC3 e11*96/79*0091*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 5DA; 54A 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; Reinf 24M; 54A Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EG2 e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17 11A; 22B; 22G; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; G069 24J; 631 12A; 51A; 71K; 721; EH6 e6*93/81*0016*.., 725; 73C; 74A; 74P G070 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EG3 F876 55 - 92 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; EG4 F877 24M; 364; 54A; 631 12A; 51A; 71K; 721; EG8 F875 725; 73C; 74A; 74P EH9 F883 EG5 F878 92 - 118 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; EG6 F879 24M; 364; 631 12A; 51A; 71K; 721; EG9 F884 725; 73C; 74A; 74P EJ1 G623 74 - 92 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; EJ2 G624 Reinf 24M; 364; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 - 92 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; EJ8 e6*93/81*0014*.. Reinf 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 225/35R17-82 11A; 21B; 21L; 22B; 725; 73C; 74A; 74P 22F; 24C; 24M; 367; 66V EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 84 205/40R17-84 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; EK1 e6*93/81*0008*.. Reinf 54A 12A; 51A; 71K; 721; EK3 e6*93/81*0007*.. 725; 73C; 74A; 74P EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/40R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; EM1 e6*93/81*0060*.. 631 12A; 51A; 71K; 721; § 22 49412, Erweiterung 07 725; 73C; 74A; 74P EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/40R17 80 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P 24M EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721; EP4 e11*98/14*0188*.. 205/45R17 84 725; 73C; 74A; 74P EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; G916 Reinf 24M 12A; 51A; 71K; 721; MA9 e11*93/81*0022*.., 725; 73C; 74A; 74P G917 MB1 e11*93/81*0023*.., G918 MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; MB3 e11*96/27*0068*.. 24M; 54A; 637 12A; 51A; 71K; 721; MB4 e11*96/27*0069*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 11A; 725; 73C; 74A; 74P MB7 e11*96/27*0071*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 5DA; 54A 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; Reinf 24M; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; GD5 e6*98/14*0087*.. 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721; GE2 e6*2001/116*0101*.. 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 22L; 725; 73C; 74A; 74P GE3 e6*2001/116*0102*.. 24J; 24M GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 195/45R17 81 11A; 21P; 22I; 24C; Steilheck; 5-türig; e6*2007/46*0011*.. 24M Frontantrieb; GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/40R17 80 11A; 21B; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0010*.. 24D 12A; 51A; 71K; 721; GG2 e6*2001/116*0127*.., 205/45R17 84 11A; 21B; 22I; 24C; 725; 73C; 74A; 74P e6*2007/46*0015*.. 24D GG3 e6*2001/116*0128*.., 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; e6*2007/46*0016*.. 24D GG5 e6*2001/116*0131*.., 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; e6*2007/46*0013*.. 24D GG6 e6*2001/116*0132*.., e6*2007/46*0014*.. Verkaufsbezeichnung: INSIGHT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49412, Erweiterung 07 ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 195/45R17 81 11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e6*2007/46*0162*.. 75 195/40R17 81 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 195/45R17 81 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 205/40R17 80 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27H; 27I 205/45R17 84 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27I 215/40R17 83 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0024*.. 24M 12A; 33J; 51A; 71K; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 367 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI § 22 49412, Erweiterung 07 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 205/40R17-84 11A; 22B; 22F; 24C; Kombi; Frontantrieb; CAOW G230 Reinf 367; 54A; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CAO G005 50 - 103 205/40R17 11A; 21M; 22B; 22F; Frontantrieb; 24C; 24D; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 11A; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24C; 24D; 54A; 631 725; 73C; 74A; 74H; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; nur Rover Streetwise; RF e11*93/81*0016*.. 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 84 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A; 74P 215/40R17 83 11A; 22I; 24M F e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 11A; 22B; 22L; 24J; nur Rover 25; RF e11*93/81*0016*.. 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 84 11A; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74A; 74P 215/40R17 83 11A; 22B; 22L; 24C; 24D 225/35R17 82 11A; 22B; 22L; 24C; 24D; 367; 66V § 22 49412, Erweiterung 07 Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Rover 45; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 225/35R17 82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 367; 66V 74 - 130 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 76 - 110 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 5DA Verkaufsbezeichnung: ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Rover 45; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 225/35R17 82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 367; 66V 74 - 130 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 76 - 110 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 5DA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, § 22 49412, Erweiterung 07 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die § 22 49412, Erweiterung 07 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. § 22 49412, Erweiterung 07 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. § 22 49412, Erweiterung 07 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 6 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 300 HA 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA 27B x = 250 y = 350 HA § 22 49412, Erweiterung 07 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 30 VA 27F x = 250 y = 350 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.