Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller                          : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100435571/C         ZH7070/C PCD100            Ø57.1-EX-Ø72                 57,1    Kunststoff     615     2040    03/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             6K           e9*93/81*0001*..,  33 - 110 205/40R17                  22B; 22F; 24J; 367;        IBIZA; bis
                                            G406                                                 54A; 631                   e9*93/81*0001*06;
                                                                                                                            10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                                                            11H; 12A; 34S; 51A;
                                                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E
                             6K             e9*93/81*0001*..          37 - 110 205/40R17         22B; 22F; 24J; 367;        bis e9*93/81*0001*06;
                             6K/C           G613                                                 54A; 631                   CORDOBA;
                                                                                                                            10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                                                            11H; 12A; 34S; 51A;
                                                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     MII
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AA           e13*2007/46*1168*..       44 - 66   195/40R17 77       11A; 245; 248; 27H       nicht LKW mit
                             AAN          e13*2007/46*1183*..                                                             Start/Stop; nicht
                                                                                                                          Cross UP; Van;
                                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66         195/40R17 77       11A; 245; 248; 27H       nicht LKW mit
                             AAN          e13*2007/46*1184*..                                                             Start/Stop; nicht
                                                                                                                          Cross UP; Van;
                                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 8
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 205/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        24M; 54A; 637                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F;                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        24J; 24M; 54A                     74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     UP!
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AA           e13*2007/46*1167*..       55        195/40R17 77       11A; 27H                 nur Cross UP;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 77E
                             AA             e13*2007/46*1167*..     44 - 66   195/40R17 77       11A; 245; 248; 27H       nicht LKW mit
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             AAN            e13*2007/46*1182*..                                                           Start/Stop; nicht
                                                                                                                          Cross UP; Van;
                                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85           205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      ab e1*96/79*0070*01;
                                                                                                 24M; 54A; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24J; 24M; 54A            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E
                             1E             e1*96/79*0070*..        55 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      nur e1*96/79*0070*00;
                             1EX0           G407                                                 24M; 33H; 364; 54A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 637
                                                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24J; 24M; 33H; 364;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 54A
                                                                                                                          74P; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/40R17                 11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                             1HX0         F804                                                24M; 54A; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    205/40R17-84              Nur bis 900 kg zul.      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                    Reinf                     ACHSLAST; 11A; 21B;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              22B; 24J; 24M; 54A       73C; 74A; 74P; 77E
                                                                           215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                              24C; 24D; 54A
                             1H             e1*96/79*0068*..     40 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      nicht Kombi;
                             1HX0           F804                                              63P                      Frontantrieb;
                                                                           205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                              637                      12A; 33H; 364; 51E;
                                                                           215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              24C; 24M; 54A            73C; 74A; 74P; 77E
                             1HX0F          F894                 40 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      Steilheck;
                                                                                              24M; 54A; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                              24C; 24D; 54A            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E
                             1HX0F          F894                 40 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      Schrägheck;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                              637                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                              63P                      51E; 71C; 71K; 721;
                                                                           215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              24C; 24M; 54A            77E

                             Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             35 I         E657/1           50 - 100 205/40R17                 5DM; 637                 bis Nachtrag 4;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E
                             35 I           E657/1               50 - 85   205/40R17          5DM; 637                 ab Nachtrag 5;
                                                                           215/40R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17-83       5DM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                                  Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
                                  Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
                             364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5DM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 960kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       VW
                                    Fahrzeugtyp:      AA
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1167*..
                                    Handelsbez.:      UP!

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 195             y = 300                    VA
                                          26P                      x = 145             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                    x = 195       y = 300             8                VA
                                          26J                    x = 195       y = 300            22                VA
                                          27H                    x = 350       y = 250             8                HA
                                          27F                    x = 350       y = 250            30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.