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							Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
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                Fahrzeughersteller                          : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
100435571/C         ZH7070/C PCD100            Ø57.1-EX-Ø72                 57,1    Kunststoff     615     2040    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
6K           e9*93/81*0001*..,  33 - 110 205/40R17                  22B; 22F; 24J; 367;        IBIZA; bis
               G406                                                 54A; 631                   e9*93/81*0001*06;
                                                                                               10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                               11H; 12A; 34S; 51A;
                                                                                               71C; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 77E
6K             e9*93/81*0001*..          37 - 110 205/40R17         22B; 22F; 24J; 367;        bis e9*93/81*0001*06;
6K/C           G613                                                 54A; 631                   CORDOBA;
                                                                                               10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                               11H; 12A; 34S; 51A;
                                                                                               71C; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1168*..       44 - 66   195/40R17 77       11A; 245; 248; 27H       nicht LKW mit
AAN          e13*2007/46*1183*..                                                             Start/Stop; nicht
                                                                                             Cross UP; Van;
                                                                                             Schrägheck 2-türig;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66         195/40R17 77       11A; 245; 248; 27H       nicht LKW mit
AAN          e13*2007/46*1184*..                                                             Start/Stop; nicht
                                                                                             Cross UP; Van;
                                                                                             Schrägheck 2-türig;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.12.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 205/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 54A; 637                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F;                   721; 725; 73C; 74A;
                                                           24J; 24M; 54A                     74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..       55        195/40R17 77       11A; 27H                 nur Cross UP;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E
AA             e13*2007/46*1167*..     44 - 66   195/40R17 77       11A; 245; 248; 27H       nicht LKW mit
AAN            e13*2007/46*1182*..                                                           Start/Stop; nicht
                                                                                             Cross UP; Van;
                                                                                             Schrägheck 2-türig;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85           205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      ab e1*96/79*0070*01;
                                                                    24M; 54A; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24J; 24M; 54A            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E
1E             e1*96/79*0070*..        55 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      nur e1*96/79*0070*00;
1EX0           G407                                                 24M; 33H; 364; 54A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    637
                                                 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24J; 24M; 33H; 364;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    54A
                                                                                             74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/40R17                 11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804                                                24M; 54A; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/40R17-84              Nur bis 900 kg zul.      12A; 33H; 364; 51A;
                                       Reinf                     ACHSLAST; 11A; 21B;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                 22B; 24J; 24M; 54A       73C; 74A; 74P; 77E
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 54A
1H             e1*96/79*0068*..     40 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      nicht Kombi;
1HX0           F804                                              63P                      Frontantrieb;
                                              205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                 637                      12A; 33H; 364; 51E;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                 24C; 24M; 54A            73C; 74A; 74P; 77E
1HX0F          F894                 40 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      Steilheck;
                                                                 24M; 54A; 637            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                 24C; 24D; 54A            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
1HX0F          F894                 40 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      Schrägheck;
                                                                 637                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                 63P                      51E; 71C; 71K; 721;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24C; 24M; 54A            77E

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657/1           50 - 100 205/40R17                 5DM; 637                 bis Nachtrag 4;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E
35 I           E657/1               50 - 85   205/40R17          5DM; 637                 ab Nachtrag 5;
                                              215/40R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17-83       5DM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
     Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 960kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.12.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       VW
       Fahrzeugtyp:      AA
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1167*..
       Handelsbez.:      UP!

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 195             y = 300                    VA
             26P                      x = 145             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                    x = 195       y = 300             8                VA
             26J                    x = 195       y = 300            22                VA
             27H                    x = 350       y = 250             8                HA
             27F                    x = 350       y = 250            30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.