Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100440541/CC ZH7070/CC PCD100 Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 615 2040 03/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49412, Erweiterung 07 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/40R17 81 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm Verkaufsbezeichnung: Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2007/46*3320*.. 96 - 135 195/40R17 77 12N Cabrio; Mit 195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung 205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FGC Verkaufsbezeichnung: 124 SPIDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFM e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 195/40R17 77 12N Cabrio; Mit 195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung 205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FGC § 22 49412, Erweiterung 07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : GB; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 11A; 21P; 22H; 24C; 2-türig; 4-türig; PBT e11*2007/46*0129*.. 244 Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: i10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen IA e11*2007/46*1008*.. 49 - 64 195/40R17 77 11A; 24J; 244; 26B; Schrägheck; IA-HME e13*2007/46*1602*.. 26J; 27H Frontantrieb; 195/45R17 81 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/40R17 80 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27F 74P 205/45R17 84 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 215/35R17 83 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F § 22 49412, Erweiterung 07 215/40R17 83 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB-HME e13*2007/46*1603*.. 55 - 88 195/45R17 81 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: i20, i20 Active Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 205/45R17 84 i20 Active; 215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 195/45R17 81 11A; 24J; 26B; 26N nicht i20 Active; 205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JA; YB (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; YB; UB Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : DE; UB 117 Nm für Typ : JA 120 Nm für Typ : YB 127 Nm für Typ : YB Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 71 - 83 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA 74P Verkaufsbezeichnung: PICANTO § 22 49412, Erweiterung 07 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*3848*.. 49 - 62 215/35R17 79 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 195/45R17 85 Schrägheck; 205/45R17 88 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e11*2007/46*3777*.. 57 - 88 195/45R17 85 11A; 245; 248; 26P RIO; 205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N 74P; 77E 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26B; 26N Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e11*2007/46*3777*.. 61 - 89 195/45R17 85 51L STONIC; 195/55R17 88 11A; 21P; 22I; 513 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 21P; 51L 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R17 89 11A; 21B; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 248; 51L; 513; 54A 74P; 77E 205/55R17 91 11A; 21B; 22I; 24J; 248; 513 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 246; 51L 215/50R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 248; 513 225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22I; 24J; 248; 51L; 513; 54A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49412, Erweiterung 07 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NB; BJ; ND; BJD Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE 1; DE; DEE Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; NB 127 Nm für Typ : ND Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0083*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P ND e11*2007/46*2661*.. 96 - 135 195/40R17 77 12N Cabrio; Mit 195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung 205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FGC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 11A; 24M Schrägheck; DE 1 e13*2001/116*0255*.. 205/40R17 80 11A; 21P; 24J; 24M; Frontantrieb; DEE e13*2007/46*1070*.. 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P § 22 49412, Erweiterung 07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; H-B e4*2001/116*0135*.. 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ER; EZ; AZ Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11 § 22 49412, Erweiterung 07 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EX; MZ Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MZ 100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 195/45R17 81 11A; 26P; 27I Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P 215/40R17 83 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 11A; 21L; 22L Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 ab 205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0102*02; 215/35R17 79 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24J; 24M ab 215/40R17 83 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0102*02; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 nur bis 205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0102*01; 215/35R17 79 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49412, Erweiterung 07 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24J; 24M nur bis 215/40R17 83 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0102*01; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 11A; 22I Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 Radmuttern; 215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 11A; 22I Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 Radschrauben; 215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 11A; 24M ab 205/40R17 80 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04; 215/35R17 79 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 nur bis 205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0090*03; 215/35R17 79 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 11A; 22I Radschrauben; 205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 11A; 22I Radmuttern; 205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P § 22 49412, Erweiterung 07 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 66 - 82 195/45R17 81 Allradantrieb; 205/40R17 80 11A; 24J Frontantrieb; 205/45R17 84 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 5EA Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 5EA Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0179*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248 Frontantrieb; § 22 49412, Erweiterung 07 205/45R17 84 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C; 244 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 51J Yaris TS; 205/40R17 80 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 83 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 74P XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 205/40R17 80 11A; 24M Daihatsu Charade; 215/35R17 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 - 82 195/40R17 81 11A; 26P; 27I Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, § 22 49412, Erweiterung 07 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 49412, Erweiterung 07 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / § 22 49412, Erweiterung 07 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 513) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 17-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 49412, Erweiterung 07 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 49412, Erweiterung 07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA § 22 49412, Erweiterung 07 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 20 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 360 25 HA § 22 49412, Erweiterung 07 27H x = 280 y = 360 8 HA 26J x = 290 y = 340 30 VA 26N x = 290 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: YB Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*.. Handelsbez.: RIO, STONIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 190 VA 26P x = 190 y = 140 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 190 8 VA § 22 49412, Erweiterung 07 26J x = 240 y = 190 26 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA 27F x = 250 y = 290 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*.. Handelsbez.: PICANTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 160 VA 26B x = 230 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 210 8 VA § 22 49412, Erweiterung 07 26J x = 230 y = 210 30 VA 27H x = 230 y = 310 8 HA 27F x = 230 y = 310 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: ND Genehm.Nr.: e11*2007/46*2661*.. Handelsbez.: MAZDA MX-5 Variante(n): Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA 26B x = 330 y = 320 VA 26P x = 280 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49412, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 300 8 HA 27F x = 290 y = 300 11 HA 26N x = 330 y = 320 8 VA 26J x = 330 y = 320 12 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49412, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49412, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.