Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 13                                                             Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 24.07.2013
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                    Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                      och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung                  Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                             100440571/CC        ZH7070/CC PCD100               Ø57.1-EX-Ø72               57,1    Kunststoff     615     2040    03/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: EX1
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 205/40R17         11A; 22B; 54A; 637                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24J;                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        24M; 54A                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                              74P

                             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85              205/40R17         11A; 22B; 54A; 637         nur e1*96/79*0070*00;
                                                                                 215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   24M; 54A                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                              74P
                             1E             e1*96/79*0070*..          55 - 85    205/40R17         11A; 22B; 33H; 364;        nur e1*96/79*0070*00;
                             1EX0           G407                                                   54A; 637                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   24M; 33H; 364; 54A         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                              74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2013
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/40R17                 11A; 22B; 63P            nicht Kombi;
                             1HX0         F804                      215/40R17-83              11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                              54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                                       51E; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P
                             1HX0F          F894                 40 - 85   205/40R17          11A; 22B; 637            Schrägheck;
                                                                           215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              54A                      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                                       51E; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2013
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                                  Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
                             364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2013
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                                   Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                   beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.