Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.07.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120541671/IO3 ZH7070/IO3 PCD120 ohne 67,1 705 2250 03/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49412, Erweiterung 07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MALIBU Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 120; 51G Stufenheck; 225/55R17 12A; 51G Frontantrieb; 235/50R17 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.07.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 12T nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 12T; 51G nicht CROSS COUNTRY; 225/50R17 12T; 51G Stufenheck; 225/55R17 12A; 51G Schrägheck; 235/50R17 96 12A Allradantrieb; 235/55R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W 12T nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 12T; 51G nicht CROSS COUNTRY; 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 225/50R17 12T; 51G Kombi; Frontantrieb; 225/55R17 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 12A 51A; 71K; 721; 725; 235/55R17 99 12A 729; 73C; 74D; 76S 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91 12T nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 12T; 51G nicht CROSS § 22 49412, Erweiterung 07 COUNTRY; 225/50R17 12T; 51G Stufenheck; 225/55R17 12A; 51G Schrägheck; 235/50R17 96 12A Frontantrieb; 235/55R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 12T nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 12T; 51G nicht CROSS COUNTRY; 225/50R17 12T; 51G Kombi; Allradantrieb; 225/55R17 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 12A 51A; 573; 71K; 721; 235/55R17 99 12A 725; 729; 73C; 74D; 76S 0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 215/50R17 95 12I; 51J Cross Country; Kombi; 215/55R17 98 12I; 51J Allradantrieb; 215/60R17 96 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 184 225/50R17 98 12A 51A; 71C; 71K; 721; 225/55R17 97 12A 725; 729; 73C; 74D; 235/50R17 96 12A 76S 235/55R17 99 12A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.07.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 12T; 51G Limousine; 225/55R17 12A; 51G Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese § 22 49412, Erweiterung 07 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 45 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.07.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des § 22 49412, Erweiterung 07 Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.