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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 45                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                          : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             120541671/IO3       ZH7070/IO3 PCD120          ohne                        67,1                    705     2250    03/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17                 120; 51G                  Stufenheck;
                                                                       225/55R17                 12A; 51G                  Frontantrieb;
                                                                       235/50R17 96              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                                           73C; 74D; 76S




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 45                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95         12T                      nicht SUPERSPORT;
                                          e1*2007/46*0374*..             215/55R17            12T; 51G                 nicht CROSS
                                                                                                                       COUNTRY;
                                                                           225/50R17          12T; 51G                 Stufenheck;
                                                                           225/55R17          12A; 51G                 Schrägheck;
                                                                           235/50R17 96       12A                      Allradantrieb;
                                                                           235/55R17 99       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W 12T                            nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..            215/55R17     12T; 51G                       nicht CROSS
                                                                                                                       COUNTRY;
                             0G-A/V         e1*2007/46*0860*..            225/50R17           12T; 51G                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                          225/55R17           12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/50R17 96        12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                          235/55R17 99        12A                      729; 73C; 74D; 76S
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91        12T                      nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..            215/55R17           12T; 51G                 nicht CROSS
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                                                       COUNTRY;
                                                                           225/50R17          12T; 51G                 Stufenheck;
                                                                           225/55R17          12A; 51G                 Schrägheck;
                                                                           235/50R17 96       12A                      Frontantrieb;
                                                                           235/55R17 99       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       729; 73C; 74D; 76S
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95       12T                      nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..             215/55R17          12T; 51G                 nicht CROSS
                                                                                                                       COUNTRY;
                                                                           225/50R17          12T; 51G                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                           225/55R17          12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/50R17 96       12A                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                           235/55R17 99       12A                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S
                             0G-A           e1*2007/46*0374*..   120       215/50R17 95       12I; 51J                 Cross Country; Kombi;
                                                                           215/55R17 98       12I; 51J                 Allradantrieb;
                                                                           215/60R17 96       12A; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 120 - 184 225/50R17 98       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                           225/55R17 97       12A                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                           235/50R17 96       12A                      76S
                                                                           235/55R17 99       12A




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 45                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 4


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17                 12T; 51G                 Limousine;
                                                                       225/55R17                 12A; 51G                 Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                          573; 71K; 721; 725;
                                                                                                                          729; 73C; 74D; 76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 45                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.