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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9


                                             Fahrzeughersteller                          : FORD, MAZDA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             108442634/BD3 ZH7070/BD3 PCD108                ohne                        63,4                    705     2250    12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX;
                                                                          DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8; JA8-LPG;
                                                                          JD3; JH1; JR8; JU2
                                                                          133 Nm für Typ : KAF
                                                                          135 Nm für Typ : JHH; JK8
                             Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 215/45R17 87               Mit                       Nur ECOSPORT;
                                                                                                 Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                                                 Serie
                                                                              215/45R17 87       11A; 24Q                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     Fiesta
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JHH          e9*2007/46*3142*.. 52 - 103 195/45R17 81                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/45R17 84               11A; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      215/40R17 83               11A; 248; 26P             721; 725; 73C; 74A;
                                                                      215/45R17 87               11A; 248; 26P             76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99       205/40R17 80      11A; 22M                 Schrägheck 2-türig;
                             JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..               215/35R17 79      FHA; 11A; 21P; 22H;      Frontantrieb;
                             JR8          DE*2007/46*0072*..                                  22M; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R17 83      FHA; 11A; 21P; 22H;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              22M; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       FHB
                             JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 99   205/40R17 80      11A; 22M                 Schrägheck 4-türig;
                             JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..             215/35R17 79      FHA; 11A; 21P; 22H;      Frontantrieb;
                                                                                              22M; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R17 83      FHA; 11A; 21P; 22H;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              22M; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       FHB
                             JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 134 205/40R17 80W 11A; 22M                      FL 2012; Schrägheck 4-
                             JR8            e9*2007/46*0002*..             215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;           türig; Frontantrieb;
                                                                                         22M; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         22M; 24J; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       FHB
                             JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 147 205/40R17 80W 11A; 22M                      FL 2012; Schrägheck 2-
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             JR8            e9*2007/46*0002*..             215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H;           türig; Frontantrieb;
                                                                                         22M; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17 83  FHA; 11A; 21P; 22H;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         22M; 24J; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       FHB

                             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86        205/40R17 80      nicht Kombi; nicht       10B; 11B; 11G; 11H;
                             DAX          e13*98/14D0057*..,                                  Dieselmotor; 11A; 22I;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e13*98/14*0057*..                                 24J; 5DA                 721; 725; 73C; 74A
                             DBW            e13*97/27*0038*..     55 - 96   205/40R17-84      11A; 22I; 24J
                                                                            Reinf
                             DBX            e13*98/14D0058*..,              215/40R17-83      11A; 22B; 22H; 24J
                                            e13*98/14*0058*..
                             DFW            e13*97/27*0039*..
                             DNW            e13*97/27*0040*..
                             DNX            e13*98/14D0056*..,
                                            e13*98/14*0056*..

                             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DA1          e13*98/14*0081*.. 127             215/45R17         11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             DB1          e13*98/14*0082*..                                   24J; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                             DN1          e13*98/14*0095*..                                                            721; 725; 73C; 74A




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79      11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             JH1          e1*98/14*0191*..                               24D; 5CW                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              43 - 110 205/40R17         11A; 21B; 22F; 22G;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         24J; 24M; 51G                 SC4
                                                                           205/40R17 80  11A; 21B; 22F; 22G;
                                                                                         24J; 24M; 54F
                                                                           215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                                         24D; 5CW
                                                                           215/35R17 83  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                                         24D; 5CW

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 5DA       bis e1*98/14*0194*25;
                                                                           205/40R17 84       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           205/45R17 84       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           215/35R17 79       11A; 24J; 24M; 5CW       721; 725; 73C; 74A
                                                                           215/35R17 83       11A; 24J; 24M
                                                                           215/40R17 83       11A; 24J; 24M
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77            11A; 26P                 nur KA+; bis
                                                                      205/40R17 80            11A; 26N; 26P            e13*2007/46*1637*03;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       77E

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96        215/40R17 87  11A; 22B; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125       215/40R17 87W 11A; 22B; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                             BFP          e1*95/54*0045*..                                                             721; 725; 73C; 74A
                             BFW          e1*98/14*0125*..
                             BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125       215/40R17 87       11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                             BNW          e1*98/14*0126*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A
                             BNP            G387                 65 - 125 215/40R17 87        11A; 22B; 24J; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A
                             GBP            G274                 65 - 85   205/40R17 84 11A; 367; 5EA                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 367;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        5DW                            721; 725; 73C; 74A
                                                                 65 - 100 215/40R17 87  11A; 22B; 24J; 367
                                                                 65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 367




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 9




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         205/40R17 80       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/35R17 79       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9
                                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 874kg.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 900kg.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1000kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660
                                  AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
                             FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                                  serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                                  Fahrzeug-Varianten).
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FORD
                                    Fahrzeugtyp:      KAF
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1637*..
                                    Handelsbez.:      FORD KA, FORD KA+

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 270                    HA
                                          27I                      x = 200             y = 220                    HA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          27F                   x = 250       y = 270             25                HA
                                          27H                   x = 250       y = 270              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.08.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FORD
                                    Fahrzeugtyp:      JHH
                                    Genehm.Nr.:       e9*2007/46*3142*..
                                    Handelsbez.:      Fiesta

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300             30                VA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 300       y = 300             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.