Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108442634/BD3 ZH7070/BD3 PCD108 ohne 63,4 705 2250 12/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2 133 Nm für Typ : KAF 135 Nm für Typ : JHH; JK8 Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 215/45R17 87 Mit Nur ECOSPORT; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie 215/45R17 87 11A; 24Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Fiesta Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 103 195/45R17 81 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 248; 26P 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 205/40R17 80 11A; 22M Schrägheck 2-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 215/35R17 79 FHA; 11A; 21P; 22H; Frontantrieb; JR8 DE*2007/46*0072*.. 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 FHA; 11A; 21P; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K; 22M; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 205/40R17 80 11A; 22M Schrägheck 4-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 215/35R17 79 FHA; 11A; 21P; 22H; Frontantrieb; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 FHA; 11A; 21P; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K; 22M; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 205/40R17 80W 11A; 22M FL 2012; Schrägheck 4- JR8 e9*2007/46*0002*.. 215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H; türig; Frontantrieb; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 FHA; 11A; 21P; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K; 22M; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 205/40R17 80W 11A; 22M FL 2012; Schrägheck 2- JR8 e9*2007/46*0002*.. 215/35R17 79W FHA; 11A; 21P; 22H; türig; Frontantrieb; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 FHA; 11A; 21P; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K; 22M; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; FHB Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 205/40R17 80 nicht Kombi; nicht 10B; 11B; 11G; 11H; DAX e13*98/14D0057*.., Dieselmotor; 11A; 22I; 12A; 51A; 71C; 71K; e13*98/14*0057*.. 24J; 5DA 721; 725; 73C; 74A DBW e13*97/27*0038*.. 55 - 96 205/40R17-84 11A; 22I; 24J Reinf DBX e13*98/14D0058*.., 215/40R17-83 11A; 22B; 22H; 24J e13*98/14*0058*.. DFW e13*97/27*0039*.. DNW e13*97/27*0040*.. DNX e13*98/14D0056*.., e13*98/14*0056*.. Verkaufsbezeichnung: FOCUS ST170 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA1 e13*98/14*0081*.. 127 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; DB1 e13*98/14*0082*.. 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; DN1 e13*98/14*0095*.. 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 74 215/35R17 79 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; JH1 e1*98/14*0191*.. 24D; 5CW 12A; 51A; 71C; 71K; 43 - 110 205/40R17 11A; 21B; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M; 51G SC4 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 22G; 24J; 24M; 54F 215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 5CW 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 5CW Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA bis e1*98/14*0194*25; 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 79 11A; 24J; 24M; 5CW 721; 725; 73C; 74A 215/35R17 83 11A; 24J; 24M 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77 11A; 26P nur KA+; bis 205/40R17 80 11A; 26N; 26P e13*2007/46*1637*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 215/40R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; BFP e1*95/54*0045*.. 721; 725; 73C; 74A BFW e1*98/14*0125*.. BNP e1*95/54*0047*.. 66 - 125 215/40R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; BNW e1*98/14*0126*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A BNP G387 65 - 125 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A GBP G274 65 - 85 205/40R17 84 11A; 367; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 367; 12A; 51A; 71C; 71K; 5DW 721; 725; 73C; 74A 65 - 100 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 367 65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 367 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 205/40R17 80 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660 AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: KAF Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*.. Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 270 HA 27I x = 200 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27F x = 250 y = 270 25 HA 27H x = 250 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412 ANLAGE: 17 Radtyp: ZH7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: JHH Genehm.Nr.: e9*2007/46*3142*.. Handelsbez.: Fiesta Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.