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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.11.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, ROVER



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                         Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             100445561/C3        ZH7070/C3 PCD100            Ø56,1-I-Ø72                56,1     Kunststoff     615     2040    07/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : MINI; R50
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I6
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : MINI-N; MINI; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                                           140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85    205/40R17 80    11A; 24N                  RS M12 x 1,5;
                             R50          e1*98/14*0168*..            55 - 125   205/40R17 80W   11A; 24N                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      55 - 160   205/45R17       11A; 24N; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 77E
                             MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 85 205/40R17 80   11A; 24N                      RS M14 x 1,25;
                                                                      55 - 125 205/40R17 80W 11A; 24N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      55 - 160 205/45R17     11A; 24N; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.11.2017
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             MINI-N       e1*2001/116*0343*..       55 - 90 205/40R17 80         11A; 24N                 ab
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..        55 - 135 205/40R17 80W       11A; 24N; 5DA            e1*2001/116*0343*01;
                                                                             215/40R17 83        11A; 24M                 Nicht Clubman; Nicht
                                                                    55 - 155 205/40R17 84        11A; 24N                 Cabrio; bis
                                                                             205/45R17 84        11A; 24N; 51G            e1*2007/46*0371*09;
                                                                             215/40R17 83W       11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                             215/45R17 87        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 76S; 77E
                             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     72 - 90 205/40R17 80         11A; 248; 5DA            Roadster; Cabrio;
                             UKL-C          e1*2007/46*0369*..      72 - 155 205/40R17 84        11A; 248                 Coupe; Frontantrieb;
                                                                             205/45R17 84        11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/40R17 83        11A; 244                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 76S; 77E
                             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/40R17 80W       11A; 24M; 5DA            Nur Clubman; Kombi;
                             UKL-N1         e24*2007/46*0023*..              215/40R17 83        11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                    70 - 141 205/40R17 84        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                             205/45R17 84        11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             215/40R17 83W       11A; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                                             215/45R17 87        11A; 24M                 74A; 74P; 76S; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W             11A; 24M; 5DA            Nur Clubman; Kombi;
                                                                       215/40R17 83              11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                              70 - 141 205/40R17 84              11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/45R17 84              11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       215/40R17 83W             11A; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                                       215/45R17 87              11A; 24M                 74A; 74P; 76S; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.11.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        195/45R17 81                                Steilheck; 5-türig;
                                            e6*2007/46*0011*..                205/40R17 80       11A; 21P; 24J; 24M       Frontantrieb;
                             GG1            e6*2001/116*0125*..,              205/45R17 84       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e6*2007/46*0010*..                215/35R17 79       11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                             GG2            e6*2001/116*0127*..,              215/40R17 83       11A; 21P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                            e6*2007/46*0015*..                                                            74P
                             GG3            e6*2001/116*0128*..,
                                            e6*2007/46*0016*..
                             GG5            e6*2001/116*0131*..,
                                            e6*2007/46*0013*..
                             GG6            e6*2001/116*0132*..,
                                            e6*2007/46*0014*..

                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65              195/45R17 81       11A; 21N                 Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96   195/40R17 81       11A; 26B; 26N            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              195/45R17 81       11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              205/40R17 80       11A; 24J; 26B; 26J       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              205/45R17 84       11A; 24J; 26B; 26N       74P; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.11.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80  nicht Dieselmotor; 5DA               nur Rover Streetwise;
                             RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    205/45R17     51G                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    215/40R17 83                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.11.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.11.2017
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 900kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 49412, Erweiterung 07




                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.11.2017
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      GK
                                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0162*..
                                    Handelsbez.:      JAZZ

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 150             y = 250                    VA
                                          26B                      x = 200             y = 300                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 300                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 350                    HA
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 300              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 300             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 350             15                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.