Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 110535651/LG ZH8070/LG PCD110 ohne 65,1 705 2290 04/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940; 334 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B225L24517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: B250L27517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 11A; 248; 51J; 65H Schrägheck 4-türig; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 77 - 177 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 248 725; 729; 73C; 74A; 245/40R17 91 11A; 22I; 246; 248 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 215/50R17 91 11A; 24M; 56G Alfa 159 (Limousine); 225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24M; 56G 12A; 51A; 573; 71K; 215/55R17 94 11A; 24M; 56G 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91W 11A; 24M 74H; 76S 245/40R17 91W 11A; 24J; 24M 85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 24M 85 - 154 245/40R17 95 11A; 24J; 24M 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/45R17 94Y 11A; 24M 235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24M; 51J; 56G Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 11A; 24M; 51J; 56G Alfa Spider (Cabrio); 225/45R17 94W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 235/45R17 94W 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/40R17 95W 11A; 24J; 24M 74H; 76S 120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/45R17 94Y 11A; 24M 235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 56G Alfa 159 Sportwagon 225/45R17 91 11A; 24M (Kombi); 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 22M; 24M; 56G 12A; 51A; 573; 71K; 225/45R17 91W 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/40R17 91W 11A; 24J; 24M 74H; 76S 85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 24M 85 - 154 245/40R17 95 11A; 24J; 24M 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/45R17 94Y 11A; 24M 245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/50R17 51G; 56G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90W 725; 73C; 74A; 74H 235/45R17 93 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 225/50R17 94 11A; 245; 248 Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 225/50R17 94 11A; 244; 245 Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/45R17 90 11A; 22I; 24M Nur Astra OPC; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24C; 24M; 5EA 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 725; 73C; 74A; 915 24C; 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 51G T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 73C; 74A; 915 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 5EA 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe; 24J; 24M; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M; 5EA; 65L 725; 73C; 74A 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 5DW 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 125 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; A 22F; 22G; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 125 - 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 725; 73C; 74A 22B; 22F; 22G; 24C; 24D 215/45R17 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22G; 24C; 24D; 631 Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 248; 26P; 27H; Adam-S; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 7BP; 71C; 215/45R17 87 11A; 248; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 225/35R17 82 11A; 244; 26B; 26N; 74A; 76S; 77E; 4CO 27F; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87 5ET 10B; 11G; 11H; 12K; D/MONOCA 215/45R17 91 51A; 7BP; 71K; 721; BB 225/45R17 91 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 215/45R17 87 5ET 10B; 11G; 11H; 12K; MONOCAB 215/45R17 91 51A; 7BP; 71K; 721; B/ V 225/45R17 91 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24D; Nur Meriva OPC; 24J; 51G; 65L 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 24J 725; 73C; 74A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 51G; 65L 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 87 11A; 21M; 22L; 22Q; 725; 73C; 74A 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-A E284 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 130 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 684 725; 73C; 74A 115 - 130 215/45R17 631 OMEGA-A E284/1 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 130 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 684 725; 73C; 74A 130 - 150 215/45R17 57E; 631; 684 150 235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 684 OMEGA-A E284/2 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 130 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 684 725; 73C; 74A 110 - 150 215/45R17 57E; 631; 684 147 - 150 235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 684 OMEGA-A- E285, E285/1 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 684 725; 73C; 74A 130 215/45R17 57E; 631; 684 235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 684 OMEGA-A- E285/2 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 684 725; 73C; 74A 110 - 147 215/45R17 57E; 631; 684 235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 684 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 235/40R17-90 11A; 21B e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 125 225/45R17-90W 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90W 11A; 21B 725; 73C; 74A 74 - 155 225/45R17-90Y 235/40R17-90Y 11A; 21B 235/45R17-93 11A; 21B 245/40R17-91W 11A; 24M; 57F; 687 OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 bis 1200kg 725; 73C; 74A zul.Achslast; 11A; 21B; 24M 235/45R17-93 11A; 21B; 24M 245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687 125 - 155 225/45R17-90 57E; 687 235/45R17 11A; 21B; 24M; 631 245/40R17 11A; 24M; 57F; 631; 687 V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 235/45R17 94 11A; 21B ab e1*98/14*0078*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 235/40R17 90W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M; 725; 729; 73C; 74A 367 245/40R17 91W 11A; 24M; 57F; 687 Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 74 - 184 235/40R17 90Y 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M; 367 245/40R17 91W 11A; 24M; 57F; 687 169 - 184 225/45R17 11A; 24M; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947/1 125 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 10B; 11B; 11G; 11H; VECTRA- E948/1 22B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; 51E A-CC 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 725; 73C; 74A 22F; 24C; 24D; 51E 245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 24D; 51E; 57F; 57U VECTRA- E951/1 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; A-X 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24C; 631 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 681; 684 12A; 51A; 71K; 721; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 631; 681; 684 e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 687 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L 725; 729; 73C; 74A 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 135 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 725; 729; 73C; 74A 225/45R17 91W 11A; 22L 235/40R17 90Y 11A; 22L; 24J; 24M 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 155 225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 94 11A; 21B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M; 367 245/40R17 91W 11A; 22L; 24M; 57F; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 114 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 155 245/40R17 91W 11A; 22L; 24M; 57F; 11H; 12A; 51A; 71K; 687 721; 725; 729; 73C; 74 - 184 235/40R17 94W 11A; 21B; 24J; 24M 74A; 76S 235/45R17 93W 11A; 21B; 24J; 24M; 367 74 - 206 225/45R17 51G 235/40R17 94Y 11A; 21B; 24J; 24M 235/45R17 93Y 11A; 21B; 24J; 24M; 367 245/40R17 91Y 11A; 22L; 24M; 57F; 687 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/45R17 51G Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1; QF2; 65H 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 91 5FI 725; 73C; 74A 215/45R17 91W 5GG 225/45R17 91 QF2; 5FI 225/45R17 94 QF2 A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 65H 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721; CNG 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1; QF2; 65H 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 91 5FI 725; 73C; 74A 215/45R17 91W 5GG 225/45R17 91 QF2; 5FI 225/45R17 94 QF2 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und AB 22N; 24J; 24M Edition; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22N; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N; 725; 73C; 74A 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis 900/II G511 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 24M e4*95/54*0012*03; 900/II G783 10B; 11B; 11G; 11H; CABRIO 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 22L; 24C; 24D; 367 725; 73C; 74A 85 - 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24C; 24D; 367; 54A 136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24C; 24D; 367 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24C; 24D; 367 165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 51G YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 235/45R17 11A; 22L; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R17 11A; 22L; 51G Saab 9-3; Saab 9-3 Aero; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24D; 24J; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 235/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K; 24D; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B; 24J; 24M Kombi; Limousine; 88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 51G 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R17 Hinterachse: 245/35R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1140kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 7 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.