Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112542666/VK2 ZH8070/VK2 PCD112 Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 705 2290 04/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 141 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B; MINI Clubman F54; 26N; 27I Frontantrieb; 235/40R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27H; 27I 74P; 76S 245/40R17 95 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R17 95 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27H UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer F45; 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; BMW Gran Tourer F46; 247; 26J; 27H; 27V Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26N; 27U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; ab 26Q; 27I e1*2007/46*0371*10; MINI F56/F57 John 215/40R17 87 11A; 242; 244; 245; Cooper Works MJ 2014; 26Q; 27I Cabrio; 215/45R17 87 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine; 26Q; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/55R17 92 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F56/F57; ab 27I e1*2007/46*0371*10; 215/40R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio; 27I Schräghecklimousine; 215/45R17 87 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4DL Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Kugelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 215; 204; 204 X; 212K; 212; 221; 220; 245; 638; 638/2; 245G; 169; 204 K; 216; 207; 117; 246; 639; 176 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: SX4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 245G; 246 140 Nm für Typ : 638; 638/2 150 Nm für Typ : 212; 215; 216; 220; 221; 639 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 725; 73C; 74A; 74P 235/40R17 90 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 248; 26P A-Klasse; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 160 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; 725; 729; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 76S; 77E; 4B8 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 245/40R17 91 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 155 - 160 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26N; 26P; B-Klasse ab Mj. 2011; 56G nicht Natural Gas 215/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Drive; Kombi; 235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R17 91 11A; 248; 27H; 57F; 721; 725; 729; 73C; 681; 687 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 22I; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/45R17 91 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine; 225/45R17 91 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake; 235/40R17 90 11A; 246; 26B; 26J; Kombilimousine; 27H Limousine; 235/45R17 94 11A; 246; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 248; 27H; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 681; 687 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 235/45R17 94 B-Klasse ab Mj. 2011; electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 248; 26P A-Klasse; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 160 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; 725; 729; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 76S; 77E; 4B8 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 245/40R17 91 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 155 - 160 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA Limousine; CLA 26J Shooting brake; 235/40R17 90W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H Limousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 244; 27H; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 681; 687 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 248; 26P CLA; nicht 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N Limousine; CLA 235/40R17 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake; 26N Kombilimousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N Frontantrieb; 245/40R17 91 11A; 244; 27H; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 681; 687 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26N; 26P; B-Klasse ab Mj. 2011; 56G nicht Natural Gas 215/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Drive; Kombi; 235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R17 91 11A; 248; 27H; 57F; 721; 725; 729; 73C; 681; 687 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Nur 235/40R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 24M; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90 11A; 24J; 26P bis 115 - 225 225/45R17 91 11A; 26P e1*2001/116*0431*36; 235/40R17 90Y 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb; 235/45R17 94 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 27I; 57F; 687 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 94 Nur Baureihe 204; 235/40R17 94 11A; 24J; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 245/40R17 95 11A; 24M; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94 11A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; neue C-Klasse; ; 26N Kombilimousine; 235/40R17 94Y 11A; 26N; 26P Limousine; 235/45R17 94Y 11A; 26N; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 4B8; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; bis 235/40R17 94 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M Kombi; 245/40R17 91W 11A; 24M; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 150 235/40R17 90W 11A; 24J; 24M bis 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R17 94Y 11A; 24J; 24M; 5HI Kombi; Heckantrieb; 235/45R17 97 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91Y 11A; 24M; 57F; 687 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CL 500,CL 600,CL 63 AMG,CL 65 AMG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 216 e1*2001/116*0372*.. 285 235/55R17 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B8; 4DM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 248; 26P CLA; nicht 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N Limousine; CLA 235/40R17 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake; 26N Kombilimousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N Frontantrieb; 245/40R17 91 11A; 244; 27H; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 681; 687 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA Limousine; CLA 26J Shooting brake; 235/40R17 90W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H Limousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 244; 27H; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 681; 687 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 11A; 21B; 51G 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P Baureihe W212; 235/45R17 94W 51J Stufenheck; 100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P Heckantrieb; 245/45R17 95W 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/45R17 94Y 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721; 225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21P 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P Baureihe W212; 125 - 200 245/45R17 95W 11A; 21P Stufenheck; 125 - 245 225/50R17 94Y 11A; 21P Allradantrieb; 225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 225/50R17 98 12I Baureihe W213; 225/55R17 97 12I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 83C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 26 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 200 225/50R17 98 5BK Kombi; Allradantrieb; 125 - 245 245/45R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4B8 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb; 100 - 245 225/50R17 98Y 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 99 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J; 65H Coupe; Heckantrieb; 225/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90Y 684 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 575; 68A 725; 729; 73C; 74A; 245/40R17 95 57F; 681; 687 74P; 76S; 4B8 125 - 215 245/40R17 91Y 57F; 681; 687 225 - 245 235/40R17 90Y 235/45R17 94 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/40R17 90Y 5GA Cabrio; Heckantrieb; 235/45R17 94 575 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R17 94Y 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 97 575 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 4B8 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 255/55R17 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4B8 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., 24D; 367 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0005*.. 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 22F; 725; 73C; 74A; 74P; 24C; 24D; 367 75I 245/45R17-99 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., 24D 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0020*.. 245/45R17-95 11A; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74P; 24D; 5HR 75I 245/45R17-99 11A; 22B; 22F; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/55R17 99W bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R17 99W 221); Allradantrieb; 245/55R17 Heckantrieb; 102W 255/45R17 98Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R17 12A; 51A; 530; 573; 101W 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4B8 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 101 11A; 24D; 24J Heckantrieb; 225/55R17C 11A; 24D; 24J; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G 12A; 51A; 7CR; 71K; 235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 99W 11A; 24C; 24D 74P; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 750kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7CR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 23 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 315 HA 26B x = 250 y = 350 VA 27B x = 290 y = 350 HA 26P x = 200 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0157-13-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49426 ANLAGE: 16 Radtyp: ZH8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.