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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim
                                  QM-Nr. 49020390809/01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM A4
Typ                               MAM A4-7016
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1           MAM A4-7016 W1 / N27                  5/108/60,1         38       690     2100
             Ø72,6xØ60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49110
Herstellerzeichen                 MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung             MAM A4-7016
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110               28
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citan                 55,66,81     195/60R16    A11 T89                            A02 A04 A05
X                     55,66,81     205/55R16    A01 A31 K2b                        A08 A09 A14
e2*2007/46*0129*..;   55,66,81     215/50R16    A01 A12 K2b T90                    A19 A58 Y14
e2*2007/46*0130*..    55,66,81     215/55R16    A01 A12 K2b                        S01
                      55,66,81     225/50R16    A01 A12 K2b K4c
Renault Espace        110          205/55R16    K1a K2b K41 K42 K45 K56 T88 T89    A01 A02 A04
J63                                             T91 T92 138                        A05 A08 A09
F691                                                                               A12 A14 A19
                                                                                   B02 S02
Renault Espace        72-123       205/55R16    R37 T91 T94                        A02 A04 A05
JE                    72-123       215/55R16    R37 T91 T93 T95                    A08 A09 A14
e2*93/81,98/14*       72-123       225/50R16    A01 K2b K42 K56 R37 T92 T93        A19 A30 A60
0084*..               81-140       225/55R16    A01 K2b K42 K56 X21                B02 V16 S02
Renault Kangoo        66,76,78     205/55R16    A31 K2b                            A01 A02 A04
BeBop                 66,76,78     205/60R16    A12 K2b                            A05 A08 A09
W                     66,76,78     215/55R16    A12 K2b                            A14 A19 A58
e2*2001/116*0364*..   66,76,78     225/50R16    A12 K2b K78                        S01

Renault Kangoo II     50-81        195/55R16    A11 R37 T87 T91                    A02 A04 A05
W                     50-81        195/60R16    A11 R37 T89                        A08 A09 A14
e2*2001/116*0364*..   50-81        205/55R16    A01 A31 K2b                        A19 A58 Y14
                      50-81        205/60R16    A01 A12 G03 K2b                    S01
                      50-81        215/50R16    A01 A12 K2b T90
                      50-81        215/55R16    A01 A12 K2b
                      50-81        225/50R16    A01 A12 K2b K78
Renault Kangoo II     50-81        195/55R16    A11 T87 T91                        A02 A04 A05
/Rapid                50-81        195/60R16    A11 T89                            A08 A09 A14
W, FW                 50-81        205/55R16    A01 A31 K2b                        A19 A58 Y14
N196,                 50-81        205/60R16    A01 A12 G03 K2b                    S01
e2*2007/46*0006*..    50-81        215/50R16    A01 A12 K2b T90
                      50-81        215/55R16    A01 A12 K2b
                      50-81        225/50R16    A01 A12 K2b K78

Renault Laguna        72-140       205/50R16    K42 K56 R37 T87 T91                A01 A02 A04
B56                   72-140       205/55R16    K41 K42 K56 X11                    A05 A08 A09
G638,                 72-140       225/45R16    K1c K2b K41 K42 K56 T89            A12 A14 A19
e2*93/81*0012*..,     72-140       225/50R16    K1c K2b K41 K42 K56 X11            B02 Lim V16
e2*98/14*0012*..                                                                   S02
Renault Laguna        66-152       205/55R16    K1a K2b K42 T88 T89                A01 A02 A04
G                     66-152       225/50R16    K1c K2b K42                        A05 A08 A09
e2*98/14*0206*..      68-152       205/60R16    K1a K2b K42 R09                    A12 A14 A19
                                                                                   B03 Car Lim
                                                                                   RDK V16 X38
                                                                                   S01
Renault Laguna        72-140       205/50R16    K42 K56 R37 T91                    A01 A02 A04
K56                   72-140       205/55R16    K41 K42 K56 T91 X11                A05 A08 A09
e2*93/81*0011*..,     72-140       225/45R16    K1c K2b K41 K42 T89                A12 A14 A19
e2*98/14*0011*..      72-140       225/50R16    K1c K2b K41 K42 X11                B02 Car V16
                                                                                   S02



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane         110            205/55R16     A01 A33 K1b K2b                        A02 A04 A05
M                      110            225/50R16     A01 A12 K1c K2b                        A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..                                                                           A19 B03 Flh
                                                                                           RDK V16 S03
Renault Megane         110            205/55R16     A33                                    A02 A04 A05
Cabrio                 110            225/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b                    A08 A09 A14
M                                                                                          A19 B03 Cbo
e2*98/14*0272*..                                                                           Cpe RDK V16
- Cabrio/Coupé                                                                             S03
Renault Megane         110            205/55R16     A33                                    A02 A04 A05
Grandtour              110            225/50R16     A01 A12 K1a K1b K29 K2b                A08 A09 A14
M                                                                                          A19 B03 Car
e2*98/14*0272*..                                                                           RDK V16 S03
Renault Safrane        82-140         205/55R16     K1c K42 K45 T88 T89 T91                A01 A02 A04
B54                    82-140         225/50R16     K1c K2c K41 K42 K44 K45                A05 A08 A09
G199,                                                                                      A12 A14 A19
e2*93/81*0063*..,                                                                          B02 V16 S02
e2*98/14*0063*..

Auflagen und Hinweise

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K4c     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Kunststoffeinsätze
an den Radhausinnenwänden zu entfernen. Die Kunststoffeinsätze sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
zu befestigen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X21     Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
an Achse 1.

Y14     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2013 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM A4-7016
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. September 2013




Tufan                                                                 00200551.DOC




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