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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 10

                             Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                                               Carl-Benzstraße 22-24
                                                               67227 Frankenthal
                                                               QM-NR. 49020251710

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            MAM A4
                             Typ                               MAMA4-7016
                             Radgröße                          7Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             DB           MAMA4-7016 DB / ohne Ring             5/112/66,6         48        690    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49110
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen                 MAM GERMANY
                             Radtyp und Ausführung             MAMA4-7016
                             Radgröße                          7Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  24
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
                             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  33
                             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi
                                                               Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                           Keskin Europa GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 10

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A4                   88-125         205/60R16   A13 R09                         A14 A19 A57
                             B8, B81                   88-125         215/55R16   A33 R37                         Car Lim S04
                             e1*2001/116*              88-125         225/55R16   A90
                             0430*00-41;               88-140         205/60R16   A13 M+S
                             e13*2007/46*1084*..       88-140         215/55R16   A33 M+S
                             (FIN: WAUZZZ8K...)        88-195         225/55R16   A90 M+S
                             A-Klasse                  103            195/50R16   M+S R35                         A12 A14 A19
                             168                       44-103         205/45R16   A01 K1a R35                     A60 DBA X92
                             e1*96/79*0073*..          44-75          195/45R16   R37                             S01
                             nur mit ESP               55-92          195/50R16   A01 K1a R09 R35
                             A-Klasse                  60-142         195/55R16   A33                             A14 A19 V16
                             169                       60-142         205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42             S02
                             e1*2001/116*0288*..       60-142         205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                                                       60-142         225/45R16   A01 A12 K1a K2b K42
                             A-Klasse                  66-135         205/55R16   A90                             A14 A19 A57
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             176, 245G                 66-135         215/55R16   A12                             Flh V00 V16
                             e1*2007/46*0928*..;       66-135         225/50R16   A01 A12 K2b                     S02
                             e1*2001/116*              66-90          195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..                66-90          195/60R16   A33 R37
                                                       66-90          205/50R16   A90 R37 T87 T91
                             B-Klasse                  70,85          195/55R16   A11 R37                         A14 A19 S02
                             245                       70,85          195/60R16   A11 R37
                             e1*2001/116*0314*..       70,85          205/50R16   A33 R37
                                                       70-142         195/55R16   A11 M+S
                                                       70-142         205/50R16   A33 M+S
                                                       70-142         205/55R16   A33
                             B-Klasse                  66-135         205/55R16   A91                             A14 A19 A57
                             246, 245G                 66-135         215/55R16   A01 A12 K2b                     NoE V00 V16
                             e1*2007/46*0751*..;       66-135         225/50R16   A01 A12 K2b                     S02
                             e1*2001/116*              66-90          195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..                66-90          195/60R16   A33 R37
                             - incl. Facelift 2014     66-90          205/50R16   A91 R37 T87 T91
                             B-Klasse electric drive   65 (132)       205/60R16   A90                             A14 A19 A58
                             245G                      65 (132)       215/55R16   A12                             Flh KMV S02
                             e1*2001/116*0470*..       65 (132)       225/55R16   A12
                             (28kWh-Batterie)
                             C-Klasse                  88,100,115     195/60R16   A10                             A14 A19 B03
                             204                       88-170         205/55R16   A10                             Cpe DA2 Lim
                             e1*2001/116*0431*..       88-170         225/50R16   A30                             V16 X78 S02
                             - Limousine/Coupe
                             - incl. Facelift 2011
                             (FIN: WDD204...)
                             C-Klasse                  85-120         195/65R16   A10 R37 138                     A14 A19 A58
                             204                       85-155         205/60R16   A10 138                         B31 B33 Lim
                             e1*2001/116*              85-155         215/55R16   A10 138                         Pe2 Po1 V16
                             0431*29-..                85-155         215/60R16   A12 138                         S02
                             - incl. Facelift 2018     85-155         225/55R16   A10 138
                             (FIN: WDD205...)          85-155         235/50R16   A12 R03 138




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 10
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A10 T91 T94                       A14 A19 B03
                             204K                    88-170        225/50R16   A30 T92 T93 T96                   Car DA2 V16
                             e1*2001/116*0457*..                                                                 X78 S02
                             - incl. Facelift 2011
                             (FIN: WDD204...)
                             C-Klasse T-Modell       85-120        195/65R16   A10 R37 T92 138                   A14 A19 A58
                             204K                    85-155        205/60R16   A10 T92 T96 138                   B31 B33 Car
                             e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10 138                           Pe2 Po1 V16
                             0457*25-..              85-155        215/60R16   A12 138                           S02
                             - incl. Facelift 2018   85-155        225/55R16   A10 138
                             (FIN: WDD205...)        85-155        235/50R16   A12 R03 138
                             CLA-Klasse              80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                   A14 A19 A57
                             117, 245G               80, 90        195/60R16   A33 R37                           Lim S02
                             e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16   A90 R37 T87 T91
                             e1*2001/116*            80-130        205/55R16   A90
                             0470*04-..              80-130        215/55R16   A12
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             CLA-Klasse Shooting     80-130        205/55R16   A90                               A14 A19 A57
                             Brake                   80-130        215/55R16   A12                               Car S02
                             245G
                             e1*2001/116*
                             0470*12-..
                             E-Klasse                100-150       205/60R16   A10 T91 T92 138                   A14 A19 A58
                             212                     100-150       215/55R16   A10 T93 T97 138                   B03 F38 Lim
                             e1*2001/116*0501*..     100-150       225/55R16   A10 T95 T99 138                   NoH V16 X78
                             - mit Luftfederung                                                                  S02
                             - incl. Facelift 2013
                             (FIN: WDD212...)
                             E-Klasse                100-150       205/60R16   A10 T91 T92 138                   A14 A19 A58
                             212, 212G               100-150       215/55R16   A10 138                           B03 F39 Lim
                             e1*2001/116*0501*..;    100-150       225/55R16   A10 138                           NoH V16 X78
                             e1*2007/46*0484*..      120, 125      205/55R16   A10 R09 T91 T94 138               S02
                             - incl. Facelift 2013
                             (FIN: WDD212...)
                             V-Klasse                72-128        215/60R16   K2c K56 R35 T94 T95 T99 138       A01 A12 A14
                             638/2                   72-128        225/55R16   K2c K44 K56 T94 T95 T99 138       A19 K42 S03
                             e9*95/54, 98/14,
                             2001/116*0020*..
                             Vito                    58-105        215/60R16   K2c K56 R35 T95 T99 138           A01 A12 A14
                             638                     58-105        225/55R16   K2c K44 K56 T95 T99 138           A19 K42 S03
                             e9*93/81,98/14,
                             2001/116*0005*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 10

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 10

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

                             B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 10

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
                             Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

                             DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                             unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                             steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                             Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                             entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                             erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                             informieren.

                             F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                             F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 10

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                             an Achse 1.

                             Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 10

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                    Seite 9 von 10

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§ 22 49110, Erweiterung 01




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                             X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage
                             nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm
                             an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49110 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055712 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAMA4-7016
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                  Seite 10 von 10

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 3. Juni 2019
§ 22 49110, Erweiterung 01




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