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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50335 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Berlin Tyres Europa GmbH
                                                 Holzhauserstrasse 182
                                                 13509 Berlin
                                                 QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            MAMA5
               Typ                               MAMA5-8019
               Radgröße                          8JX19H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               DB           MAMA5-8019 DB / ohne Ring             5/112/66,6         30        690    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        50335
               Herstellerzeichen                 MAM
               Radtyp und Ausführung             MAMA5-8019 (s.o.)
               Radgröße                          8JX19H2
§22 50335*05




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Mini/BMW
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50335 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                       Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 3er-Reihe (VII)     85-210        225/40R19   T89 T93                          A12 A14 A16
               G3L                     85-210        235/35R19   T91                              A18 A57 Lim
               e1*2007/46*1947*..      85-210        245/35R19   R03 T89 T93                      NoP V19 S01
               BMW 3er-Touring (VII)   85-195        225/40R19   T93 138                          A12 A14 A16
               G3K                     85-195        245/35R19   R03 T93 138                      A18 A58 Car
               e1*2007/46*2017*..                                                                 NoP V19 S01
               BMW 5er-Reihe (VII)     120-265       225/40R19   A10 A84 R37 T93 138              A14 A16 A18
               G5L                     120-265       225/45R19   A10 A84 R37 T92 T96 138          A57 B74 L06
               e1*2007/46*1688*..      120-265       235/40R19   A10 A84 R37 T92 T96 138          Lim MpH V19
                                       120-265       245/40R19   A10 A84 T94 T98 138              S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-330       245/45R19   A11 135                          A14 A16 A18
               7L                      155-330       255/45R19   A01 A12 G01 134                  A57 A60 B03
               e1*2007/46*0276*10-..                                                              B74 L05 Lim
               - ohne Allradlenkung                                                               MpH S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-330       245/45R19   A11 A84 135                      A14 A16 A18
               7L                      155-330       255/45R19   A01 A12 G01 134                  A57 A60 B03
               e1*2007/46*0276*10-..                                                              B74 L04 Lim
               - mit Allradlenkung                                                                MpH S01
§22 50335*05




               BMW M340 i/d (VII)      250, 275      225/40R19   M+S T93 138                      A12 A14 A16
               G3L                     250, 275      245/35R19   M+S R03 T93 138                  A18 A56 Lim
               e1*2007/46*1947*..      275           235/35R19   M+S T91 138                      V19 S01
               BMW M550 i/d xDrive     294-390       245/40R19   A10 A84 M+S T94 T98 138          A14 A16 A18
               (VII)                                                                              A56 B74 L06
               G5L                                                                                Lim S01
               e1*2007/46*1688*..
               BMW Z4              120-190           225/40R19   A32 M+S                          A14 A16 A18
               G4Z                 120-190           235/35R19   A32 M+S                          A58 Cbo V19
               e1*2007/46*1949*..  120-190           245/35R19   A32 M+S                          S01
               BMW Z4 M40i         250               225/40R19   A32 M+S                          A14 A16 A18
               G4Z                 250               235/35R19   A32 M+S                          A58 Cbo V19
               e1*2007/46*1949*..  250               245/35R19   A32 M+S                          S01
               Mini Countryman     75-155            225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93              A01 A12 A14
               FMX                 75-155            225/45R19   K1a K1b K2b                      A16 A18 A57
               e1*2007/46*1682*..  75-155            235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e              KMV NoH
                                   75-155            245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e              S01
               Mini Countryman JCW 170               225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93              A01 A12 A14
               FMX                 170               225/45R19   K1a K1b K2b                      A16 A18 A56
               e1*2007/46*1682*..  170               235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e              KMV S01
               - John Cooper Works 170               245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e
               Mini Countryman SE  92,100            225/40R19   K1a K1b K2b T93                  A01 A12 A14
               FMX                 92,100            225/45R19   K1a K1b K2b                      A16 A18 A56
               e1*2007/46*1682*..  92,100            235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e              KMV S01
               - Hybrid            92,100            245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e
               Toyota Supra        145-250           225/40R19   A32 M+S                          A14 A16 A18
               JTSC, JBSC          145-250           235/35R19   A32 M+S                          A58 Cpe V9Z
               e1*2007/46*1982*..  145-250           245/35R19   A32 M+S                          S01
               e1*2007/46*1983*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50335 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 50335*05




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50335 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 50335*05




               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
               Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§22 50335*05




               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 50335*05




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50335 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5     225/55R19     275/45R19
               Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8     235/45R19     255/40R19
               Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11    245/30R19     305/25R19
               Nr. 12    245/35R19     275/30R19, 285/30R19
§22 50335*05




               Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14    245/45R19     275/40R19
               Nr. 15    245/50R19     275/45R19
               Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19    255/45R19     285/40R19
               Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21    255/55R19     275/50R19
               Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24    265/40R19     295/35R19
               Nr. 25    265/45R19     295/40R19
               Nr. 26    265/50R19     295/45R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr.   2   235/35R19     275/30R19
               Nr.   3   245/35R19     285/30R19
               Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50335 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55035115 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ MAMA5-8019
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 24. Mai 2021
§22 50335*05




               Tufan                                                                 00368695.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim