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							      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51663 nach §22 StVZO
      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                                Seite 1 von 7

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            MAM B2
      Typ                               MAM B2-8519
      Radgröße                          8,5J x 19 H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/      Einpress- Rad-    Abrollumfang
      führung                                                   Lochkreis-     tiefe     last    (mm)
                                                                (mm)/          (mm)      (kg)
                                                                Mittenloch-ø
                                                                (mm)
      Y3           MAM B2-8519 Y3 / ZD12M Ø72,6xØ66,6           5/112/66,6     30         720    2100

✍✛    Kennzeichnungen
      KBA-Nummer                        51663
✚✙    Herstellerzeichen                 MAM
✘✓
✕✖✗   Radtyp und Ausführung             MAM B2-8519
✕     Radgröße                          8,5J x 19 H2
✓✔✒   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✑✏    Herstelldatum                     Monat und Jahr
✎✎
✍✌    Befestigungsmittel

☞☞    Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
➜     S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                     30

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        BMW
                                        Mini/BMW

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                   Keskin Europa GmbH

                                                                                        Seite 2 von 7


      Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                            Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      BMW 5er-Reihe (VII)   120-265      225/40R19    A10 A84 R37 T89 T93 144             A14 A19 A57
      G5L                   120-265      225/45R19    A10 A84 R37 T92 T96 144             L06 Lim V19
      e1*2007/46*1688*..    120-265      235/40R19    A10 A84 R37 T92 T96 144             S02
                            120-265      245/40R19    A32 A84 T94 T98 144
                            120-265      255/35R19    A12 R03 T92 T96 144
                            120-265      255/40R19    A12 R03 144
      BMW 5er-Touring (VII) 120-265      225/40R19    A12 R02 R37 T89 T93 144             A14 A19 A57
      G5K                   120-265      225/45R19    A10 A84 R37 T96 144                 Car F40 L06
      e1*2007/46*1750*..    120-265      235/40R19    A10 A84 R37 T96 144                 V19 S02
                            120-265      245/40R19    A32 A84 T98 144
                            120-265      255/35R19    A12 R03 T96 144
                            120-265      255/40R19    A12 R03 T00 T96 144
      BMW 7er-Reihe (VI)    155-330      245/45R19    A11 A84 141                         A14 A19 A57
      7L                    155-330      255/40R19    A12 144                             L04 Lim S02
✍✛    e1*2007/46*0276*10-.. 155-330      255/45R19    A01 A12 G01 139
✚✙    - mit Allradlenkung
✘✓    BMW 7er-Reihe (VI)    155-330      245/45R19    A11 141                             A14 A19 A57
✕✖✗
✕     7L                    155-330      255/40R19    A12 144                             L05 Lim S02
✓✔✒   e1*2007/46*0276*10-.. 155-330      255/45R19    A01 A12 G01 139
✑✏    - ohne Allradlenkung
✎✎    BMW M550 i/d xDrive 294, 340       245/40R19    A32 A84 M+S T94 T98 144             A14 A19 A56
✍✌    (VII)                                                                               L06 Lim S02
      G5L
☞☞    e1*2007/46*1688*..
➜     BMW X3                100-195      235/50R19    A10 138                             A14 A19 A57
      G3X                   100-195      255/45R19    A12 139                             V19 S02
      e1*2007/46*1797..     100-195      265/45R19    A01 A12 K2b 138
                            100-265      255/45R19    A12 M+S 139
                            100-265      265/45R19    A01 A12 K2b M+S 138
      Mini Countryman       100-155      225/40R19    K1c K2b T89 T93                     A01 A12 A14
      FMX                   100-155      225/45R19    K1c K2b                             A19 A57 KMV
      e1*2007/46*1682*..    100-155      235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                 S02
      Mini Countryman JCW 170            225/40R19    K1c K2b T89 T93                     A01 A12 A14
      FMX                   170          225/45R19    K1c K2b                             A19 A56 KMV
      e1*2007/46*1682*..    170          235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                 S02
      - John Cooper Works
      Mini Countryman SE    100          225/40R19    K1c K2b T93                         A01 A12 A14
      FMX                   100          225/45R19    K1c K2b                             A19 A56 KMV
      e1*2007/46*1682*..    100          235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                 S02
      - Hybrid

      Allgemeine Hinweise

      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
      Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 3 von 7

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                              V      W        Y
      210 km/h                100% 100% 100%
      220 km/h                97%    100% 100%
      230 km/h                94%    100% 100%
      240 km/h                91%    100% 100%
✍✛    250 km/h                -      95%      100%
✚✙    260 km/h                -      90%      100%
✘✓    270 km/h                -      85%      100%
✕✖✗
✕     280 km/h                -      -        95%
✓✔✒   290 km/h                -      -        90%
✑✏    300 km/h                -      -        85%
✎✎
✍✌    Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
      unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
☞☞    oder Reifenherstellers zu beachten.
➜
      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
      Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
      erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
      einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
      zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

      139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
      einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
      zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

      141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
      einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
      zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 4 von 7

      144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
      einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
      zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

      A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
      Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
      werden.

      A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
✍✛    Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
✚✙    Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
✘✓
✕✖✗           Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
✕     A19
✓✔✒   verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
✑✏    DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
✎✎    verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
✍✌    müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
☞☞
➜     A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
      Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

      A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
      4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

      A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
      bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

      A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
      Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

      Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

      F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

      G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
      Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
      Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 7

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
      bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

      K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

      K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
✍✛    Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
✚✙
✘✓    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
✕✖✗
✕     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
✓✔✒
✑✏    L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
✎✎    Allradlenkung (4WS).
✍✌    L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
☞☞    mit Allradlenkung (4WS).
➜
      L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
      Allradlenkung (4WS).

      Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Limousine.

      M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

      R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

      R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

      R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
      größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
      Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

      S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
      16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.




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      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.
✍✛
✚✙    T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✘✓    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✕✖✗
✕     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✓✔✒   berücksichtigen.
✑✏
✎✎    T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✍✌    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
☞☞    berücksichtigen.
➜
      V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
      Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

               Vorderachse    Hinterachse

      Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
      Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
      Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
      Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
      Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
      Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
      Nr. 7    235/45R19      255/40R19
      Nr. 8    235/50R19      255/45R19
      Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
      Nr. 10   245/30R19      305/25R19
      Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
      Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
      Nr. 13   245/45R19      275/40R19
      Nr. 14   245/50R19      275/45R19
      Nr. 15   255/55R19      275/50R19

      Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
      Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
      des Fahrzeugs mitzuführen.



      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ MAM B2-8519
      Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7

      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2018 in Lambsheim statt.

      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
      entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

      Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
✍✛    das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
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✕     Lambsheim, 17. Mai 2018
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