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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim
                                  QM-Nr. 49020390809/01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM D2
Typ                               MAM D2-7516
Radgröße                          7,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
DB           MAM D2-7516 DB / ohne Ring            5/112/66,6         45        720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48507
Herstellerzeichen                 -
Radtyp und Ausführung             MAM D2-7516
Radgröße                          7,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  33
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  33
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  24
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125         205/60R16   A13 R09                        A02 A04 A05
B8, B81                 88-125         215/55R16   A33 R37                        A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..;    88-130         205/60R16   A13 M+S                        A19 Car Lim
e13*2007/46*1084*..     88-130         215/55R16   A33 M+S                        S05
                        88-195         225/55R16   A90
                        88-195         235/50R16   A12
A-Klasse                103            195/50R16   K1c K2c K46 K56 M+S R70        A01 A02 A04
168                     44-103         205/45R16   K1c K2c K46 K56 R35            A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..        44-75          195/45R16   K1c K2c R37                    A12 A14 A19
nur mit ESP             55-92          195/50R16   K1c K2c K46 K56 R09 R70        A60 DBA S04
A-Klasse                60-142         195/55R16   K1a K2b K42 R70                A01 A02 A04
169                     60-142         205/50R16   K1c K2b K42                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..     60-142         205/55R16   G01 K1c K2b K42                A12 A14 A19
                        60-142         225/45R16   K14 K1c K2b K42                V16 S01
B-Klasse                70,85          195/55R16   R37 R70                        A02 A04 A05
245                     70,85          205/50R16   R37                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142         195/55R16   M+S R70                        A14 A19 S01
                        70-142         205/50R16   M+S
                        70-142         205/55R16
B-Klasse                80, 90         205/50R16   K2b R37 T87 T91                A01 A02 A04
246                     80-115         205/55R16   K2b                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0751*..      80-115         215/55R16   K2b                            A12 A14 A19
                        80-115         225/50R16   K1a K1b K2b                    V16 S01
                        80-115         245/45R16   K1a K1b K2b
C-Klasse                88,100,115     195/60R16   A32 R70 T89                    A02 A04 A05
204                     88-215         205/55R16   A30                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0431*..     88-215         225/50R16   A12                            A19 B03 Cpe
- Limousine/Coupe                                                                 Lim V16 S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A30 T91 T94                    A02 A04 A05
204K                    88-170         225/50R16   A12 T92 T93                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0457*..                                                               A19 B03 Car
- incl. Facelift 2011                                                             V16 S01
E-Klasse                150            205/60R16   A10 R37 T91 T92 144            A02 A04 A05
212                     150            215/55R16   A10 R37 144                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..     150-225        225/55R16   A32 144                        A16 A19 A58
- mit Luftfederung      150-225        235/50R16   A12 144                        B03 F38 Lim
                        150-225        245/50R16   A12 R03 144                    V16 S01
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92 144            A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/55R16   A10 R37 144                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..;    100-225        225/55R16   A32 144                        A19 A58 B03
e1*2007/46*0484*..      100-225        235/50R16   A12 144                        F39 Lim V16
                        100-225        245/50R16   A01 A12 K1a K1b 144            S01
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16   A11                            A02 A04 A05
207                     120-225        215/50R16   A32                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16   A32                            A19 A58 B03
                        120-225        225/50R16   A12                            Cpe F39 V16
                        120-225        235/50R16   A12                            S01
                        120-225        245/45R16   A12


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                       Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell      100-215        235/50R16     A12 T95 X77 144                        A02 A04 A05
212 K                  100-225        225/55R16     A32 T94 T95 T99 144                    A08 A09 A14
e1*2007/46*0200*..     100-225        245/50R16     A01 A12 K1a K1b T96 T97 144            A19 A58 B03
                       100-225        245/50R16     R03 T96 T97 144                        Car F42 V16
                                                                                           S01
E-Klasse T-Modell      150-215        235/50R16     A12 T95 X77 144                        A02 A04 A05
212 K                  150-225        225/55R16     A32 T94 T95 T99 144                    A08 A09 A14
e1*2007/46*0200*..     150-225        245/50R16     A12 R03 T96 T97 144                    A16 A19 A58
- mit Luftfederung                                                                         B03 Car F38
                                                                                           V16 S01
S-Klasse               110-300        225/60R16     M+S R09 144                            A02 A04 A05
140                    110-300        225/60R16     R09 144                                A08 A09 A12
F690,                  110-300        235/60R16     M+S R09 144                            A14 A19 B03
e1*96/27*0056*..       110-300        235/60R16     R09 144                                S02
S-Klasse               205-290        225/60R16     R09                                    A02 A04 A05
140C                   205-290        225/60R16     M+S R09                                A08 A09 A12
G165,                  205-290        235/60R16     R09                                    A14 A19 B03
e1*96/27*0057*..       205-290        235/60R16     M+S R09                                S02
S-Klasse               145-225        225/60R16     R09 R35 144                            A02 A04 A05
220                                                                                        A08 A09 A11
e1*97/27*0099*..                                                                           A14 A19 A61
                                                                                           B03 NBF S02
V-Klasse               72-128         215/60R16     K2c K42 K56 R35 T94 T95 T99            A01 A02 A04
638/2                  72-128         225/55R16     K2c K42 K44 K56 T94 T95 T99            A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                           A12 A14 A19
2001/116*0020*..                                                                           S03
Vito                   58-105         215/60R16     K2c K42 K56 R35 T95 T99                A01 A02 A04
638                    58-105         225/55R16     K2c K42 K44 K56 T95 T99                A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A14 A19
2001/116*0005*..                                                                           S03
Vito                   60-105         215/60R16     K2c K42 K56 R35 T99                    A01 A02 A04
638/1                  60-105         225/55R16     K2c K42 K44 K56 T99                    A05 A08 A09
K 393                                                                                      A12 A14 A19
                                                                                           S03

Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2012 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 20. März 2012




Tufan                                                                00178083.DOC




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