GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Bay-Wheels GmbH Landzungenstraße 5 68159 Mannheim QM-Nr. 49020390809/01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MAM D2 Typ MAM D2-7516 Radgröße 7,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) DB MAM D2-7516 DB / ohne Ring 5/112/66,6 45 720 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48507 Herstellerzeichen - Radtyp und Ausführung MAM D2-7516 Radgröße 7,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 33 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 33 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A02 A04 A05 B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 A08 A09 A14 e1*2001/116*0430*..; 88-130 205/60R16 A13 M+S A19 Car Lim e13*2007/46*1084*.. 88-130 215/55R16 A33 M+S S05 88-195 225/55R16 A90 88-195 235/50R16 A12 A-Klasse 103 195/50R16 K1c K2c K46 K56 M+S R70 A01 A02 A04 168 44-103 205/45R16 K1c K2c K46 K56 R35 A05 A08 A09 e1*96/79*0073*.. 44-75 195/45R16 K1c K2c R37 A12 A14 A19 nur mit ESP 55-92 195/50R16 K1c K2c K46 K56 R09 R70 A60 DBA S04 A-Klasse 60-142 195/55R16 K1a K2b K42 R70 A01 A02 A04 169 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 G01 K1c K2b K42 A12 A14 A19 60-142 225/45R16 K14 K1c K2b K42 V16 S01 B-Klasse 70,85 195/55R16 R37 R70 A02 A04 A05 245 70,85 205/50R16 R37 A08 A09 A12 e1*2001/116*0314*.. 70-142 195/55R16 M+S R70 A14 A19 S01 70-142 205/50R16 M+S 70-142 205/55R16 B-Klasse 80, 90 205/50R16 K2b R37 T87 T91 A01 A02 A04 246 80-115 205/55R16 K2b A05 A08 A09 e1*2007/46*0751*.. 80-115 215/55R16 K2b A12 A14 A19 80-115 225/50R16 K1a K1b K2b V16 S01 80-115 245/45R16 K1a K1b K2b C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A32 R70 T89 A02 A04 A05 204 88-215 205/55R16 A30 A08 A09 A14 e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A12 A19 B03 Cpe - Limousine/Coupe Lim V16 S01 - incl. Facelift 2011 C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A30 T91 T94 A02 A04 A05 204K 88-170 225/50R16 A12 T92 T93 A08 A09 A14 e1*2001/116*0457*.. A19 B03 Car - incl. Facelift 2011 V16 S01 E-Klasse 150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 144 A02 A04 A05 212 150 215/55R16 A10 R37 144 A08 A09 A14 e1*2001/116*0501*.. 150-225 225/55R16 A32 144 A16 A19 A58 - mit Luftfederung 150-225 235/50R16 A12 144 B03 F38 Lim 150-225 245/50R16 A12 R03 144 V16 S01 E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 144 A02 A04 A05 212, 212G 100-150 215/55R16 A10 R37 144 A08 A09 A14 e1*2001/116*0501*..; 100-225 225/55R16 A32 144 A19 A58 B03 e1*2007/46*0484*.. 100-225 235/50R16 A12 144 F39 Lim V16 100-225 245/50R16 A01 A12 K1a K1b 144 S01 E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A11 A02 A04 A05 207 120-225 215/50R16 A32 A08 A09 A14 e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A32 A19 A58 B03 120-225 225/50R16 A12 Cpe F39 V16 120-225 235/50R16 A12 S01 120-225 245/45R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse T-Modell 100-215 235/50R16 A12 T95 X77 144 A02 A04 A05 212 K 100-225 225/55R16 A32 T94 T95 T99 144 A08 A09 A14 e1*2007/46*0200*.. 100-225 245/50R16 A01 A12 K1a K1b T96 T97 144 A19 A58 B03 100-225 245/50R16 R03 T96 T97 144 Car F42 V16 S01 E-Klasse T-Modell 150-215 235/50R16 A12 T95 X77 144 A02 A04 A05 212 K 150-225 225/55R16 A32 T94 T95 T99 144 A08 A09 A14 e1*2007/46*0200*.. 150-225 245/50R16 A12 R03 T96 T97 144 A16 A19 A58 - mit Luftfederung B03 Car F38 V16 S01 S-Klasse 110-300 225/60R16 M+S R09 144 A02 A04 A05 140 110-300 225/60R16 R09 144 A08 A09 A12 F690, 110-300 235/60R16 M+S R09 144 A14 A19 B03 e1*96/27*0056*.. 110-300 235/60R16 R09 144 S02 S-Klasse 205-290 225/60R16 R09 A02 A04 A05 140C 205-290 225/60R16 M+S R09 A08 A09 A12 G165, 205-290 235/60R16 R09 A14 A19 B03 e1*96/27*0057*.. 205-290 235/60R16 M+S R09 S02 S-Klasse 145-225 225/60R16 R09 R35 144 A02 A04 A05 220 A08 A09 A11 e1*97/27*0099*.. A14 A19 A61 B03 NBF S02 V-Klasse 72-128 215/60R16 K2c K42 K56 R35 T94 T95 T99 A01 A02 A04 638/2 72-128 225/55R16 K2c K42 K44 K56 T94 T95 T99 A05 A08 A09 e9*95/54, 98/14, A12 A14 A19 2001/116*0020*.. S03 Vito 58-105 215/60R16 K2c K42 K56 R35 T95 T99 A01 A02 A04 638 58-105 225/55R16 K2c K42 K44 K56 T95 T99 A05 A08 A09 e9*93/81,98/14, A12 A14 A19 2001/116*0005*.. S03 Vito 60-105 215/60R16 K2c K42 K56 R35 T99 A01 A02 A04 638/1 60-105 225/55R16 K2c K42 K44 K56 T99 A05 A08 A09 K 393 A12 A14 A19 S03 Auflagen und Hinweise 144 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 4 von 9 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 5 von 9 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 6 von 9 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 7 von 9 R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 8 von 9 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2012 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48507 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55051311 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM D2-7516 Hersteller Bay-Wheels GmbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011. Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 Lambsheim, 20. März 2012 Tufan 00178083.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim