Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 9

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM GT1
     Typ                               MAM GT1 8018
     Radgröße                          8.0JX18 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     V8           MAM GT1 8018 V8 / Ø72,6 x Ø65,1       5/108/65,1         45        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51543
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             MAM GT1 8018 (s.o.)
     Radgröße                          8.0JX18 H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30
     S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   26
     S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
     S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
     S06       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Citroen
                                       Peugeot
                                       Volvo

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                         Keskin Europa GmbH

                                                                                       Seite 2 von 9


     Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Citroen C4 Picasso (II)   68-88         215/45R18   K5a T89 T93                    A01 A12 A16
     3                         68-88         225/45R18   K1a K2b K7a                    A19 A58 A60
     e2*2007/46*0356*..        68-88         235/40R18   K1c K2b K6d K7a                B84 BP3 S06
     Peugeot 3008              73-96         225/55R18                                  A12 A16 A19
     M                                                                                  A58 BP3 R93
     e2*2007/46*0534*..                                                                 S04
     Peugeot 3008              73-96         225/55R18                                  A12 A16 A19
     M                                                                                  A58 BP3 S04
     e2*2007/46*0534*..
     Peugeot 308, 308SW        68-115        215/40R18   T85 T89                        A12 A16 A19
     L                         68-151        225/40R18                                  A58 B07 Car
     e2*2007/46*0405*..        68-151        235/35R18   T86 T90                        Flh Pe6 S06
                               68-151        235/40R18   A01 G01
     Peugeot 407/407SW         80-116        235/45R18   A01 G16                        A12 A16 A19
     6*...*; 6*****; 6         80-116        215/45R18   T89 T93                        B07 Car Lim
     e2*2001/116*              80-116        225/45R18                                  V18 S06
     0292-0297,0312,           80-116        235/40R18
✏✎   0328,0330-0332,           80-116        235/45R18   Z17 Z18
✌✍   0336,0346,0352*..;
✌    e2*2001/116*0369*..;
☞☞   e3*2007/46*0062*..
➜    Peugeot 5008              73-133        225/55R18                                  A12 A16 A19
     M                                                                                  A58 BP3 R93
     e2*2007/46*0534*..                                                                 S04
     Peugeot 5008              73-133        225/55R18                                  A12 A16 A19
     M                                                                                  A58 BP3 S04
     e2*2007/46*0534*..
     Peugeot 508               82-122        215/45R18   T93                            A12 A16 A19
     8                         82-122        225/45R18   T95                            A58 B07 Car
     e2*2007/46*0080*..;       82-122        235/45R18   A01 K2b                        Lim S05
     e2*2007/46*0081*..        82-122        245/40R18   A01 K1a K2b K6m
     Peugeot 508 RXH           120, 133      225/45R18   A39 T91                        A16 A19 A57
     8                         120, 133      235/45R18   A39                            Car KMV S05
     e2*2007/46*0080*06-..     120, 133      245/45R18   A39

     Peugeot 607               79-116        225/40R18   T91 T92                        A12 A16 A19
     9 / 9*****                79-116        225/45R18                                  B33 Pe8 S03
     e2*98/14*0199*..          79-116        235/40R18
     Volvo S60, -/BiFuel       85-191        225/40R18   K1a K2b K45 LV2                A01 A12 A16
     R, H                      85-191        235/40R18   G52 K1a K2b K45 LV2            A19 B02 S02
     e9*98/14, 2001/116*
     0036,0044*..
     Volvo S80, -/BiFuel       96-166        215/45R18   R37 T89 T93                    A12 A16 A19
     T, K                      96-200        225/40R18   R37 T88 T92                    B02 NBF S02
     e9*96/79,98/14,           96-200        235/40R18
     2001/116*
     0028,0043*..




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 9
     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2 T88 T92               A01 A12 A16
     S, J                   85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                   A19 B02 X7V
     e4*98/14,2001/116*                                                                       S02
     0040,0061*..

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
✏✎   Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
✌✍
✌    Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
☞☞   geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
➜                           V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 9

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
✏✎   Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
✌✍
✌    A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
☞☞   bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
➜
     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

     B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
     oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

     B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
     an Achse 1.

     B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

     B84    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     von 283 x 26 mm an Achse 1.

     BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 5 von 9

     G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
     Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
     dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
     (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
     eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
     serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
     Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
     R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
     Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
     überprüfen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
✏✎   herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
✌✍   möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✌    genannten Bereich abgedeckt sein.
☞☞
➜    K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
     vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

     K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 6 von 9

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
     235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
     9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
     Fahrzeugausführungen.

     Pe6     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
     1.

     Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
     zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
     an Achse 1.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
✏✎   größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
✌✍   Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
✌
☞☞   R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
➜    Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 7 von 9

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✏✎   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✌✍   berücksichtigen.
✌
☞☞   T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
➜    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 8 von 9

     V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse   Hinterachse

     Nr. 1    205/40R18     225/35R18
     Nr. 2    205/45R18     225/40R18
     Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
     Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
     Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
     Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
     Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
     Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
     Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
     Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
     Nr. 12   245/35R18     255/35R18
     Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
     Nr. 15   245/50R18     275/45R18
     Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
     Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
✏✎   Nr. 18   255/50R18     285/45R18
✌✍   Nr. 19   255/55R18     285/50R18
✌    Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18
☞☞
➜    Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
     ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

     Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
     Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
     Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2018 in Lambsheim statt.

     Hinweise zum Sonderrad

     Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
     Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V4 100/5+112/5; V8
     108/5+114,3/5




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 9 von 9

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 13. Februar 2018



✏✎
✌✍
✌
☞☞
➜
     Tufan                                                                00287558.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim