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     Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM GT1
     Typ                               MAM GT1 8018
     Radgröße                          8.0JX18 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     V8           MAM GT1 8018 V8 / Ø72,6 x Ø60,1       5/108/60,1         45        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51543
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             MAM GT1 8018 (s.o.)
     Radgröße                          8.0JX18 H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  28
     S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Renault

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Renault Espace (IV)    85-177        235/45R18     R37 T98 138                           A12 A16 A19
     K                      85-177        245/45R18     T00 T96 138                           S02
     e2*98/14*0265*..;
     e2*2007/46*0009*..
     Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A16 A19
     M                      110           225/40R18     A01 LK6                               Flh S03
     e2*98/14*0272*..
     Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A16 A19
     M                      110           225/40R18     A01 LK6                               Cbo Cpe S03
     e2*98/14*0272*..
     - Cabrio/Coupé
     Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A16 A19
     Grandtour              110           225/40R18     A01 K29 LK6                           Car S03
     M
     e2*98/14*0272*..
     Renault VelSatis       78-177        235/45R18     K1a R37 T92 T94                       A01 A12 A16
     J                      78-177        245/45R18     K1c K2b                               A19 Srv S02
✏✎   e2*98/14*0263*..
✌✍
✌    Allgemeine Hinweise
☞☞
➜    Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%



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     Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 6

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

✏✎   A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
✌✍   vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
✌    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
☞☞   Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
➜    Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

     Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Coupé.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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     Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
     in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
     Maßnahmen neu zu befestigen.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

✏✎   LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
✌✍   Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
✌    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
☞☞
➜    R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die
     mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten
     Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.

     T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
     16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51543 nach §22 StVZO
     Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     Prüfort und Prüfdatum

✏✎   Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2018 in Lambsheim statt.
✌✍
✌    Hinweise zum Sonderrad
☞☞
➜    Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
     Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V4 100/5+112/5; V8
     108/5+114,3/5




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     Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55022917 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM GT1 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 13. Februar 2018



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     Tufan                                                                00287556.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim