● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Keskin Tuning Europa GmbH Carl-Benzstraße 22-24 67227 Frankenthal QM-NR. 49020390809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MAM GT1 Typ MAM GT1 8519 Radgröße 8.5JX19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) V4 MAM GT1 8519 V4 / Ø66,6 x Ø57,1 5/100/57,1 30 690 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51503 Herstellerzeichen KESKIN Radtyp und Ausführung MAM GT1 8519 (s.o.) Radgröße 8.5JX19 H2 ✏✎ Einpresstiefe ET (s.o.) ✌✍ Herstelldatum Monat und Jahr ✌ ☞☞ Befestigungsmittel ➜ Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Chrysler Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A3 66-132 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 T85 A01 A12 A16 8L 66-132 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88 A18 Au5 K45 e1*95/54*0042*.., 66-132 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87 S03 e1*98/14*0042*.. T88 Audi A3 S3 154-180 225/35R19 L02 T88 A01 A12 A16 8L A18 R21 S03 e1*98/14*0042*.. Audi TT (I) 110-180 225/35R19 K1a K2b K46 L02 T84 T88 A01 A12 A16 8N 110-180 235/35R19 G01 K1a K2b K46 K90 L02 A18 Cbo Cpe e1*97/27,98/14, K56 R21 S03 2001/116* 0089, 0247*.. Audi TT (I) 3,2 184 225/35R19 K1a K2b K46 K56 L02 T88 A01 A12 A16 8N 184 235/35R19 G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87 A18 Cbo Cpe e1*2001/116*0089*.. T88 R21 S03 Chrysler PT Cruiser 85-164 225/35R19 K1c K2c K44 T84 T88 A01 A12 A16 PT A18 B02 Cbo ✏✎ e11*98/14*0058*.. Flh S02 ✌✍ - mit Handschaltung ✌ Chrysler PT Cruiser 100-110 225/35R19 K1c K2c K44 L02 T84 T88 A01 A12 A16 ☞☞ PT A18 B02 Cbo ➜ e11*98/14*0058*.. Flh S02 - mit Automatik-Getr. Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K1c K2c K42 K56 T88 A01 A12 A16 JR 104-149 235/35R19 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 T88 A18 B02 Cbo e11*98/14*0138*.. S02 - Cabrio Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K15 K1c K2c K42 K56 T88 A01 A12 A16 JR 104-149 235/35R19 K15 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 A18 B02 Lim e11*98/14*0138*.. T88 S02 - Limousine Seat Leon Cupra R 154,165 225/35R19 K41 K44 K45 K46 K56 L02 T84 A01 A12 A16 1M 154,165 235/35R19 G01 K41 K44 K45 K46 K56 L02 A18 Flh K1c e9*98/14*0026*.. K2c S03 Seat Toledo / Leon 50-150 215/35R19 K2b K41 K46 K56 T85 A01 A12 A16 1M 50-154 225/35R19 K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88 A18 Au5 Flh e9*97/27*0026*.., 50-154 235/35R19 G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88 K1c K44 K45 e9*98/14*0026*.. Lim Se4 S03 Skoda Octavia (I) 44-132 215/35R19 K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85 A01 A12 A16 1U 44-132 225/35R19 K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02 A18 Au5 Car e11*95/54*0066*..; T84 T88 Lim S03 e11*2001/116*0066*; e11*2007/46*0011*.. VW Beetle, -/Cabrio 55-125 215/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85 A01 A12 A16 9C, 1Y 55-125 225/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02 A18 Au5 Cbo e1*97/27,98/14, T84 T88 Flh S03 2001/116*0106*.., e1*2001/116*0205*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Golf (IV), Bora 50-150 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85 A01 A12 A16 1J 50-177 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84 A18 Au5 Car e1*96/79, 98/14, T88 Flh K56 R21 2001/116*0071*.. 50-177 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 S03 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines ✏✎ Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind ✌✍ die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. ✌ ☞☞ Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage ➜ aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 4 von 6 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Au5 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an Achse 1. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. ✏✎ Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart ✌✍ Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). ✌ ☞☞ G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und ➜ Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 5 von 6 K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. ✏✎ K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ✌✍ ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. ✌ ☞☞ K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter ➜ bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 6 von 6 T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2017 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert. Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V4 100/5+112/5; V8 108/5+114,3/5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder ✏✎ unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. ✌✍ ✌ Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den ☞☞ heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich ➜ entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. April 2017 Tufan 00270286.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim