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							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

     Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020390809

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM GT1
     Typ                               MAM GT1 8519
     Radgröße                          8.5JX19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     V4           MAM GT1 8519 V4 / ohne Ring           5/112/66,7         30        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51503
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             MAM GT1 8519 (s.o.)
     Radgröße                          8.5JX19 H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        BMW

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 2 von 5


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     BMW 5er-Reihe (VII)   120-265         225/40R19     A10 A84 R37 T89 T93 138                A16 A18 A57
     G5L                   120-265         225/45R19     A10 A84 R37 T92 T96 138                L06 Lim V19
     e1*2007/46*1688*..    120-265         235/40R19     A10 A84 R37 T92 T96 138                Y95 S02
                           120-265         245/40R19     A32 A84 T94 T98 138
                           120-265         255/35R19     A12 R03 T92 T96 138
                           120-265         255/40R19     A12 R03 138
     BMW 7er-Reihe (VI)    155-240         245/45R19     A11 A84 135                            A16 A18 A57
     7L                    155-240         255/40R19     A12 138                                L04 Lim Y95
     e1*2007/46*0276*10-.. 155-240         255/45R19     A01 A12 G01 134                        S02
     - mit Allradlenkung
     BMW 7er-Reihe (VI)    155-240         245/45R19     A11 135                                A16 A18 A57
     7L                    155-240         255/40R19     A12 138                                L05 Lim Y95
     e1*2007/46*0276*10-.. 155-240         255/45R19     A01 A12 G01 134                        S02
     - ohne Allradlenkung

     Allgemeine Hinweise

✏✎   Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
✌✍   Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
✌
☞☞   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
➜    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 5

     135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

     A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
     Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

✏✎   A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
✌✍   Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
✌    Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
☞☞
➜    A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
     E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
     so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
     den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
     Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
     Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

     G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
     Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
     Allradlenkung (4WS).

     L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
     mit Allradlenkung (4WS).

     L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
     Allradlenkung (4WS).


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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5

     Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

     R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
✏✎
✌✍   T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✌    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
☞☞
➜    T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
     Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
     Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
     Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
     Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
     Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
     Nr. 7    235/45R19      255/40R19
     Nr. 8    235/50R19      255/45R19
     Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
     Nr. 10   245/30R19      305/25R19

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Y95    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
     an Achse 1.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2017 in Lambsheim statt.


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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5

     Hinweise zum Sonderrad

     Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
     Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V4 100/5+112/5; V8
     108/5+114,3/5

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
✏✎
✌✍
✌    Lambsheim, 23. April 2017
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➜




     Tufan                                                                00270295.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim