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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0147-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH
                               Holzhauserstrasse 182
                               13509 Berlin
                               QM-Nr. 49020212006

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         MAM GT1                       MAM GT1
Typ                            MAM GT1 8519                  MAM GT1 9519
Radgröße                       8.5JX19 H2                    9,5JX19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
V4         MAM GT1 8519 V4 / ohne Ring     5/112/66,6             45         690     2100
DB         MAM GT1 9519 DB / ohne Ring 5/112/66,6                 42         720     2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              KESKIN                        KESKIN
Radtyp und Ausführung          MAM GT1 8519 (s.o.)           MAM GT1 9519 (s.o.)
Radgröße                       8.5JX19 H2                    9,5JX19 H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)                     ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen           ELT                           CK
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                  28,3
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                  28,3

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-020517-A00-V03 und 20-0687-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        21-0147-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer           Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG                336-373      235/35R19       R02 R35 T91                      A12 A16 A18
204, 204K, -/AMG        336-373      255/30R19       K2c K42 K44 K56 R03 R35 T91      Car Cpe Lim
e1*2001/116*            336-373      265/30R19       K2c K42 K44 K56 R03 T93          R21 V19 S01
0431*00-32,
0457*00-25,
0463*00-12,
0464*00-13,
- Limousine/Coupe
- T-Modell
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
CL-Klasse               220-368      245/35R19       R02 T89 T93                      A12 A16 A18
215                     220-368      245/40R19       R02                              V19 S02
e1*98/14*0113*..        220-368      245/40R19       R03 T94 T98
                        220-368      275/30R19       K2b K42 K56 R03 T92 T96
                        220-368      275/35R19       K2b K42 K56 R03
                        220-368      275/35R19       R03 R09

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-               Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                            V     W       Y
210 km/h                                                    100% 100% 100%
220 km/h                                                    97%   100% 100%
230 km/h                                                    94%   100% 100%
240 km/h                                                    91%   100% 100%
250 km/h                                                    -     95%     100%
260 km/h                                                    -     90%     100%
270 km/h                                                    -     85%     100%
280 km/h                                                    -     -       95%
290 km/h                                                    -     -       90%
300 km/h                                                    -     -       85%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0147-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0147-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer             Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0147-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer             Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    215/35R19              245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19              275/45R19
Nr. 6    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19              255/40R19
Nr. 9    235/50R19              255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19              305/25R19
Nr. 12   245/35R19              275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19              275/40R19
Nr. 15   245/50R19              275/45R19
Nr. 16   255/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19              285/40R19
Nr. 20   255/50R19              275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19              275/50R19
Nr. 22   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19              295/35R19
Nr. 25   265/45R19              295/40R19
Nr. 26   265/50R19              295/45R19
Nr. 27   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0147-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim, im März 2017 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Mai 2020 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. März 2021




Tufan                                                                        00362202.DOC




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