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							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 9

     Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020390809

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM GT1
     Typ                               MAM GT1 8519
     Radgröße                          8.5JX19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     V8           MAM GT1 8519 V8 / Ø72,6 x Ø60,1       5/114,3/60,1       45        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51503
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             MAM GT1 8519 (s.o.)
     Radgröße                          8.5JX19 H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
     S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
     S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   28
     S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -
     S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
     S07       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Fiat
                                       Lexus
                                       Suzuki
                                       Toyota

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 9


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Fiat Sedici            79-99,2        225/35R19                                   A12 A16 A18
     FY                     79-99,2        235/35R19                                   A57 Flh KMV
     e4*2001/116*0106*..                                                               S02
     Lexus GS               183,208        235/35R19   R37 T91                         A12 A16 A18
     S19(a)                 183,208        255/30R19   R03 T91                         Lim V19 S07
     e6*2001/116*           183-255        245/35R19   T93
     0103*00-05
     Lexus GS 450h          218            245/35R19   T93                             A12 A16 A18
     HS19(a)                                                                           Lim S07
     e6*2001/116*
     0106*00-07
     Lexus IS               110-153        225/35R19   R02 T88                         A12 A16 A18
     XE2(a)                 110-153        235/35R19   A01 G01 K30 T87 T91             Lim V19 VL9
     e11*2001/116*          110-153        245/35R19   R03 T89                         S07
     0206*00-09             110-153        255/30R19   R03 T91
                            110-153        255/35R19   R03
     Lexus IS 250c          153            225/35R19   R02 T88                         A12 A16 A18
✏✎   XE2(a)                 153            235/35R19   A01 G01 K3s R02 T87 T91         Cbo VL9 S07
✌✍   e11*2001/116*          153            245/35R19   R03 T89
✌    0206*00-09             153            255/35R19   R03
☞☞   Suzuki Grand Vitara    78-122         245/45R19   A01 K1a                         A12 A16 A18
➜    JT                     78-122         255/45R19   A01 K1c                         Y84 S06
     e4*2001/116*0091*..;
     e4*2007/46*0292*..
     - 3-Türer
     Suzuki Grand Vitara    78-171         245/45R19   A01 K1a                         A12 A16 A18
     JT                     78-171         255/45R19   A01 K1c                         Y85 S06
     e4*2001/116*0091*..;
     e4*2007/46*0292*..
     - 5-Türer
     Suzuki Kizashi         131            225/40R19   T93                             A12 A16 A18
     FR                     131            235/35R19   T91                             A57 Lim S05
     e4*2007/46*0142*..     131            235/40R19
     Suzuki SX4             66-99,2        225/35R19   K1c K2b                         A01 A12 A16
     EY                     66-99,2        235/35R19   K1c K2b                         A18 A58 Flh
     e4*2001/116*0105*..;                                                              KOV S02
     e4*2007/46*0284*..
     - ohne Radhaus-
       Verbreiterungen
     Suzuki SX4             66-99,2        225/35R19                                   A12 A16 A18
     EY                     66-99,2        235/35R19                                   A57 Flh KMV
     e4*2001/116*0105*..;                                                              S02
     e4*2007/46*0284*..
     - mit Radhaus-
       Verbreiterungen




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 3 von 9
     Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Suzuki SX4             79,82,88       225/35R19   K1c K2b                         A01 A12 A16
     GY                     79,82,88       235/35R19   K1c K2b                         A18 A58 Flh
     e4*2001/116*0124*..;                                                              KOV S03
     e4*2007/46*0291*..
     - ohne Radhaus-
       Verbreiterungen
     Suzuki SX4             79,82,88       225/35R19                                   A12 A16 A18
     GY                     79,82,88       235/35R19                                   A57 Flh KMV
     e4*2001/116*0124*..;                                                              S03
     e4*2007/46*0291*..
     - mit Radhaus-
       Verbreiterungen
     Suzuki SX4             79, 88         215/35R19   K1c K2b K42                     A01 A12 A16
     GY                     79, 88         225/35R19   K1c K2c K42                     A18 A58 Lim
     e4*2001/116*0124*..                                                               S03
     - Limousine
     Suzuki SX4 S-Cross     82,88,103      225/40R19   K2b K6w                         A01 A12 A16
     JY                     82,88,103      235/35R19   K1b K2b K6w                     A18 A57 F16
     e4*2007/46*                                                                       S02
✏✎   0779*04-..
✌✍   ab Modelljahr 2017
✌    Suzuki SX4 S-Cross     88             225/35R19   K1c K2b T88                     A01 A12 A16
☞☞   JY                     88             235/35R19   K1c K2b                         A18 A57 F16
➜    e4*2007/46*                                                                       S04
     0779*00-03
     Suzuki Vitara          88, 103        225/40R19                                   A12 A16 A18
     LY                     88, 103        235/35R19   A01 K1c K2b                     A57 S04
     e4*2007/46*0928*..     88, 103        235/40R19   A01 K1c K2b
                            88, 103        245/35R19   A01 K1c K2b
                            88, 103        245/40R19   A01 G01 K1c K2b
     Toyota Avensis         110,130        225/35R19   K42 K46 T88                     A01 A12 A16
     T25                    110,130        235/35R19   G79 K14 K27 K42 K46 T87         A18 Car Flh
     e11*2001/116*0196*.    110,130        245/30R19   K14 K25 K42 K46 K66             Sth S07
     Toyota Avensis         82-130         225/40R19   T93                             A12 A16 A18
     T27, /-MS1             82-130         235/35R19   T91                             Car Lim V19
     e11*2001/116*0331*.;   82-130         235/40R19                                   S07
     e11*2007/46*0236*..    82-130         245/35R19   T93
     - incl. Facelift       82-130         255/35R19   A01 K1a K2b K4h K6e
     2012+2015
     Toyota C-HR            72, 85         225/45R19                                   A12 A16 A18
     AX1T(EU,M)             72, 85         235/40R19                                   A58 MHy S07
     e11*2007/46*3641*..    72, 85         235/45R19
                            72, 85         245/40R19   A01 K1c K6w
                            72, 85         255/40R19   A01 K1c K2b K6b K6x
     Toyota Corolla Verso   81-130         235/35R19   K42 T91                         A01 A12 A16
     R1                                                                                A18 Ver S07
     e11*2001/116*0222*.




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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 9
     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Toyota RAV4 (III)       100-130        235/45R19                                         A12 A16 A18
     XA3(a)                  100-130        245/45R19                                         A57 KOV S07
     e6*2001/116*            100-130        255/40R19
     0105*00-08              100-130        255/45R19
     - ohne Radhaus-
       Verbreiterungen
     - incl. Facelift 2009
     Toyota RAV4 (III)       100-130        235/45R19                                         A12 A16 A18
     XA3(a)                  100-130        245/45R19                                         A57 KMV S07
     e6*2001/116*            100-130        255/40R19
     0105*00-08              100-130        255/45R19
     - mit Radhaus-
       Verbreiterungen
     - incl. Facelift 2009

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
✏✎   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
✌✍   Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
✌
☞☞   so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
➜    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.



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     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 5 von 9

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
     E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
     so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
     den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
     Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
✏✎   Roadster.
✌✍
✌    F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
☞☞   Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
➜    Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
     Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
     Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
     Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
     R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
     Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
     überprüfen.

     K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                             Seite 6 von 9

     K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
     Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

     K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
     Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✏✎   genannten Bereich abgedeckt sein.
✌✍
✌    K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
☞☞   durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
➜    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
     Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

     K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
     dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

     K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
     zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

     K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

     K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
     Radmitte vollständig umzulegen.




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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 7 von 9

     K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
     zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

     MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

     R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

     R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
✏✎   Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
✌✍
✌    S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
☞☞   Seite 1) verwendet werden.
➜
     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 8 von 9

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
     Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
     Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
     Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
     Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
     Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
     Nr. 7    235/45R19      255/40R19
     Nr. 8    235/50R19      255/45R19
     Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
     Nr. 10   245/30R19      305/25R19
     Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
     Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
     Nr. 13   245/45R19      275/40R19
     Nr. 14   245/50R19      275/45R19
✏✎   Nr. 15   255/30R19      305/25R19
✌✍   Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
✌    Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
☞☞   Nr. 18   255/45R19      285/40R19
➜    Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
     Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
     Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
     Nr. 22   265/40R19      295/35R19
     Nr. 23   265/45R19      295/40R19
     Nr. 24   265/50R19      295/45R19
     Nr. 25   275/30R19      315/25R19

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     VL9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1 225/35R19         245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
     Nr. 2 235/35R19         245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
     Nr. 3 255/30R19         255/35R19

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
     (z.B. Verso, Gran, ...)




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                           Seite 9 von 9

     Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Fließheck.

     Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Fließheck.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2017 in Lambsheim statt.

     Hinweise zum Sonderrad

     Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
     Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V4 100/5+112/5; V8
     108/5+114,3/5

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
✏✎   heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
✌✍   entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
✌    eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
☞☞
➜    Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 23. April 2017




     Tufan                                                                00270296.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim