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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0516-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 und
                               9.5Jx20 H2 Typ MAM GT1-9520
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH
                               Holzhauserstrasse 182
                               13509 Berlin
                               QM-Nr. 49020212006

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         MAM GT1                       MAM GT1
Typ                            MAM GT1-8520                  MAM GT1-9520
Radgröße                       8.5J x 20 H2                  9.5Jx20 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
Q7         MAM GT1-8520 Q7 / ohne Ring 5/112/66,6                 45         690     2200
DB         MAM GT1-9520 DB / ohne Ring 5/112/66,6                 42         720     2290

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              KESKIN                        KESKIN
Radtyp und Ausführung          MAM GT1-8520 (s.o.)           MAM GT1-9520 (s.o.)
Radgröße                       8.5J x 20 H2                  9.5Jx20 H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen           ww. PR, CK MII                CK MII
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                  28,3
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                  28,3

Prüfungen

Die Gutachten Nr.17-0629-A00-V03 und 20-0424-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                        21-0516-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 und
                              9.5Jx20 H2 Typ MAM GT1-9520
Fertiger/Zulieferer           Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse             220-368       245/35R20        K42 K56 R03 T91 T95              A06 A12 A16
215                   220-368       245/35R20        R02 T91 T95                      A18 R70 V20
e1*98/14*0113*..      220-368       275/30R20        K2c K42 K56 R03 T97              S02
                      220-368       285/30R20        K2c K42 K56 R03 T95
E-Klasse Cabrio       120-245       235/30R20        R02                              A06 A12 A16
207                   120-245       275/25R20        K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03      A18 A58 Cbo
e1*2001/116*0502*..                                  R70 T91                          F39 V20 S01
(FIN: WDD207...)
E-Klasse Coupé        120-225       235/30R20        R02                              A06 A12 A16
207                   120-225       265/25R20        K2c K4a K4k K6h K6i R03 T89      A18 A58 Cpe
e1*2001/116*0502*..   120-225       275/25R20        K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03      F39 V20 S01
(FIN: WDD207...)                                     R70
S-Klasse              145-368       245/35R20        K42 K56 R03 T91 T95 144          A06 A12 A16
220                   145-368       245/35R20        R02 T91 T95                      A18 A61
e1*97/27*0099*..      145-368       275/30R20        B51 K2b K42 K56 R03 T97 144      NBF
                      145-368       285/30R20        B51 K2b K42 K56 R03 T95 144      R21 V20 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-               Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                            V     W       Y
210 km/h                                                    100% 100% 100%
220 km/h                                                    97%   100% 100%
230 km/h                                                    94%   100% 100%
240 km/h                                                    91%   100% 100%
250 km/h                                                    -     95%     100%
260 km/h                                                    -     90%     100%
270 km/h                                                    -     85%     100%
280 km/h                                                    -     -       95%
290 km/h                                                    -     -       90%
300 km/h                                                    -     -       85%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0516-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 und
                                9.5Jx20 H2 Typ MAM GT1-9520
Fertiger/Zulieferer             Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.


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Nummer                         21-0516-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 und
                               9.5Jx20 H2 Typ MAM GT1-9520
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0516-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 und
                                9.5Jx20 H2 Typ MAM GT1-9520
Fertiger/Zulieferer             Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20              255/45R20
Nr. 6    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20              275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20              285/40R20
Nr. 14   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20              295/40R20
Nr. 18   265/50R20              295/45R20
Nr. 19   275/35R20              305/30R20
Nr. 20   275/40R20              305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20              305/40R20
Nr. 22   275/50R20              305/45R20
Nr. 23   285/35R20              335/30R20
Nr. 24   285/40R20              325/35R20


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0516-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 und
                               9.5Jx20 H2 Typ MAM GT1-9520
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

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Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in TÜV Rheinland Indonesien Jakarta im
Juni 2017 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Technologiezentrum
Typprüfstelle Lambsheim ab Mai 2020 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 20. August 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. August 2021




Tufan                                                                          00373724.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim