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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0629-A12-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer               Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM GT1
Typ                               MAM GT1-8520
Radgröße                          8.5J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
V8           MAM GT1-8520 V8 / Ø72,6 x Ø67,1       5/114,3/67,1       45        690    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 KESKIN
Radtyp und Ausführung             MAM GT1-8520 (s.o.)
Radgröße                          8.5J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              PR
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 170629-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0629-A12-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer               Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Kona            88             235/30R20   K2b T88                            A06 A12 A16
OS                      88             235/35R20   K2b K3s                            A18 A58 F23
e4*2007/46*1259*..                                                                    S04
- Frontantrieb
Hyundai Kona 4WD        130            235/30R20   T88                                A06 A12 A16
OS                      130            235/35R20   K3s                                A18 A56 F24
e4*2007/46*1259*..                                                                    S04
Hyundai Tucson          85-136         235/40R20   K1c K2b T96                        A06 A12 A16
TLE, TLE-HME            85-136         245/35R20   K1c K2c T95                        A18 A57 S01
e11*2007/46*2724*..;    85-136         245/40R20   K1c K2c
e13*2007/46*1612*..     85-136         255/35R20   K1c K2c K5v K6w K8x
                        85-136         255/40R20   K1c K2c K5v K6w K8x
Hyundai i30 N           202            235/30R20   K1c K2c K3f K5d K6i K6j K8h T88    A06 A12 A16
Performance                                                                           A18 A58 B65
PDE                                                                                   Flh S04
e11*2007/46*3807*..
Hyundai i40 /-cw        85-131         245/30R20   K1b K2b K5d K5k K7a T90            A06 A12 A16
VF                                                                                    A18 A58 Car
e4*2007/46*0263*..;                                                                   Lim S01
e4*2007/46*0264*..
- incl. Facelift 2015
Kia Opirus              137-149        245/35R20   T95                                A06 A12 A16
LD                                                                                    A18 Lim S01
e4*2001/116*0075
*00-02
Kia Optima              99-180         235/35R20   K1c K2a K2b T92                    A06 A12 A16
JF                      99-180         245/30R20   K1c K2c K5b T90                    A18 A58 Car
e4*2007/46*1018*..      99-180         255/30R20   K1c K2c K5b K7d K8h T92            Lim NoH S01
Kia Optima Hybrid       115            235/35R20   K1c K2a K2b T92                    A06 A12 A16
JF                                                                                    A18 A58 Lim
e4*2007/46*1018*..                                                                    S01
Kia Optima Plug-In      115            235/35R20   K1c K2a K2b T92                    A06 A12 A16
Hybrid                                                                                A18 A58 Car
JF                                                                                    Lim S01
e4*2007/46*1018*..
Kia Soul                91-150         235/35R20   G16 K2b K6w K8e                    A06 A12 A16
PS                      91-150         245/30R20   K2b K5b K5w K6w K8e                A18 A58 KMV
e4*2007/46*0825*..                                                                    S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Kia Soul                91-150         235/35R20   G16 K1c K2c K8e                    A06 A12 A16
PS                      91-150         245/30R20   K1c K2c K5b K8e                    A18 A58 KOV
e4*2007/46*0825*..                                                                    S04
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Kia Sportage            85-136         235/40R20   T96                                A06 A12 A16
QLE                     85-136         245/35R20   K1a K1b K2a K2b T95                A18 A57 S01
e11*2007/46*3144*..     85-136         245/40R20   K1a K1b K2a K2b



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0629-A12-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer               Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 3 (III)           74-121         235/30R20   K1a K1b K2b K4h K6r T88          A06 A12 A16
BL                                                                                  A18 A58 Flh
e11*2001/116*                                                                       Lim S02
0262*10-..
ab Modell 2013
(FIN: -.MZBM...)
- incl. Facelift 2017
(FIN: -.MZBN...)
Mazda 6 (III)           107-141        235/35R20   T88 T92                          A06 A12 A16
GJ, GH                  107-141        245/35R20                                    A18 A57 Car
e1*2007/46*1001*..                                                                  Lim S02
e1*2001/116*
0448*14-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Mazda CX-3              77-115         235/30R20   K1c                              A06 A12 A16
DJ1                     77-115         235/35R20   K1c                              A18 A57 Flh
e1*2007/46*1335*..                                                                  S02
Mazda CX-5              110-141        235/45R20                                    A06 A12 A16
KE, GH                  110-141        245/40R20                                    A18 S02
e13*2007/46*1247*..;    110-141        245/45R20
e1*2001/116*            110-141        255/40R20
0448*14-..              110-141        255/45R20
Mazda CX-5              110-143        235/45R20                                    A06 A12 A16
KF                      110-143        245/40R20                                    A18 A57 S03
e13*2007/46*1803*..     110-143        245/45R20
                        110-143        255/40R20
                        110-143        255/45R20
Mazda CX-7              120-191        245/45R20                                    A06 A12 A16
ER, ERE                 120-191        255/45R20   K1a K1b K2b 130                  A18 A57 S01
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..
Mazda RX8               141-170        245/30R20                                    A06 A12 A16
SE                                                                                  A18 S01
e11*2001/116*0199*.
Mitsubishi ASX          84-110         235/40R20                                    A06 A12 A16
GA0                     84-110         245/40R20                                    A18 A57 KMV
e1*2007/46*                                                                         S01
0368*10-..
- ab MJ 2015
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Mitsubishi ASX          84-110         235/40R20   K1c K2b                          A06 A12 A16
GA0                     84-110         245/40R20   K1c K2b                          A18 A57 KOV
e1*2007/46*                                                                         S01
0368*09-..
- ab MJ 2015

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0629-A12-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0629-A12-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

B65    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        17-0629-A12-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer           Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                     Seite 6 von 8

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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Nummer                          17-0629-A12-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Indonesien ab Juni 2017
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20. November 2017 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V8 108/5+114,3/5




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0629-A12-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. November 2017




Tufan                                                                 00283354.DOC




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