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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0629-A09-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer               Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM GT1
Typ                               MAM GT1-8520
Radgröße                          8.5J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
V8           MAM GT1-8520 V8 / Ø72,6 x Ø60,1       5/114,3/60,1       45        690    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 KESKIN
Radtyp und Ausführung             MAM GT1-8520 (s.o.)
Radgröße                          8.5J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              PR
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 170629-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0629-A09-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer               Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Grand Vitara     78-122         245/40R20                                  A06 A12 A16
JT                                                                                A18 Y84 S04
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara     78-171         245/40R20                                  A06 A12 A16
JT                                                                                A18 Y85 S04
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi          131            235/35R20   T92                            A06 A12 A16
FR                                                                                A18 A57 Lim
e4*2007/46*0142*..                                                                S03
Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      235/30R20   K1b K2b K6w T88                A06 A12 A16
JY                      82,88,103      235/35R20   K1b K2b K6w                    A18 A57 S02
e4*2007/46*
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross      88             235/30R20   K1c K2b T88                    A06 A12 A16
JY                                                                                A18 A57 S05
e4*2007/46*
0779*00-03
Suzuki Vitara           88, 103        235/30R20   K1c K2b T88                    A06 A12 A16
LY                      88, 103        235/35R20   K1c K2b                        A18 A57 S05
e4*2007/46*0928*..      88, 103        245/30R20   K1c K2b
                        88, 103        245/35R20   G01 K1c K2b K3s
Toyota Avensis          82-130         255/30R20   T92                            A06 A12 A16
T27, /-MS1                                                                        A18 Car Lim
e11*2001/116*0331*.;                                                              S01
e11*2007/46*0236*..
- incl. Facelift
2012+2015
Toyota C-HR             72, 85         235/35R20                                  A06 A12 A16
AX1T(EU,M), -/TMG       72, 85         235/40R20                                  A18 A57 MHy
e11*2007/46*3641*..,    72, 85         245/35R20   K1c K6w                        S01
e13*2007/46*1765*..     72, 85         255/35R20   K1c K2b K5v K6b K6x
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  A06 A12 A16
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                  A18 A57 KOV
e6*2001/116*            100-130        255/40R20                                  S01
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0629-A09-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer               Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A06 A12 A16
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                       A18 A57 KMV
e6*2001/116*            100-130        255/40R20                                       S01
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A06 A12 A16
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                       A18 A57 LT4
e6*2001/116*            91-112         245/45R20                                       S01
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A06 A12 A16
XA3(a)                                                                                 A18 A57 LT3
e6*2001/116*                                                                           S01
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A06 A12 A16
XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                       A18 A57 LT4
e6*2001/116*            105, 112       245/45R20                                       S01
0105*14-..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A06 A12 A16
XA3(a)                                                                                 A18 A57 LT3
e6*2001/116*                                                                           S01
0105*14-..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        114            235/45R20                                       A06 A12 A16
Hybrid                  114            245/40R20                                       A18 A57 LT4
XA4(EU,M)               114            245/45R20                                       S01
e6*2007/46*0166*..
Toyota RAV4 (IV)        114            235/45R20                                       A06 A12 A16
Hybrid                                                                                 A18 A57 LT3
XA4(EU,M)                                                                              S01
e6*2007/46*0166*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0629-A09-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0629-A09-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.

LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0629-A09-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Indonesien ab Juni 2017
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20. November 2017 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V8 108/5+114,3/5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. November 2017




Tufan                                                                   00283356.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim