TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0629-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 1 von 6 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Carl-Benzstraße 22-24 67227 Frankenthal QM-NR. 49020390809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MAM GT1 Typ MAM GT1-8520 Radgröße 8.5J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) V8 MAM GT1-8520 V8 / Ø72,6 x Ø60,1 5/114,3/60,1 45 690 2100 Kennzeichnungen Herstellerzeichen KESKIN Radtyp und Ausführung MAM GT1-8520 (s.o.) Radgröße 8.5J x 20 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen PR Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutachten Nr. 170629-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0629-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 A06 A12 A16 JT A18 Y84 S04 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 A06 A12 A16 JT A18 Y85 S04 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Kizashi 131 235/35R20 T92 A06 A12 A16 FR A18 A57 Lim e4*2007/46*0142*.. S03 Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 235/30R20 K1b K2b K6w T88 A06 A12 A16 JY 82,88,103 235/35R20 K1b K2b K6w A18 A57 S02 e4*2007/46* 0779*04-.. ab Modelljahr 2017 Suzuki SX4 S-Cross 88 235/30R20 K1c K2b T88 A06 A12 A16 JY A18 A57 S05 e4*2007/46* 0779*00-03 Suzuki Vitara 88, 103 235/30R20 K1c K2b T88 A06 A12 A16 LY 88, 103 235/35R20 K1c K2b A18 A57 S05 e4*2007/46*0928*.. 88, 103 245/30R20 K1c K2b 88, 103 245/35R20 G01 K1c K2b K3s Toyota Avensis 82-130 255/30R20 T92 A06 A12 A16 T27, /-MS1 A18 Car Lim e11*2001/116*0331*.; S01 e11*2007/46*0236*.. - incl. Facelift 2012+2015 Toyota C-HR 72, 85 235/35R20 A06 A12 A16 AX1T(EU,M), -/TMG 72, 85 235/40R20 A18 A57 MHy e11*2007/46*3641*.., 72, 85 245/35R20 K1c K6w S01 e13*2007/46*1765*.. 72, 85 255/35R20 K1c K2b K5v K6b K6x Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A06 A12 A16 XA3(a) 100-130 255/35R20 A18 A57 KOV e6*2001/116* 100-130 255/40R20 S01 0105*00-08 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0629-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A06 A12 A16 XA3(a) 100-130 255/35R20 A18 A57 KMV e6*2001/116* 100-130 255/40R20 S01 0105*00-08 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A06 A12 A16 XA3(a) 91-112 245/40R20 A18 A57 LT4 e6*2001/116* 91-112 245/45R20 S01 0105*09-13 - ab Modell 2013 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A06 A12 A16 XA3(a) A18 A57 LT3 e6*2001/116* S01 0105*09-13 - ab Modell 2013 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A06 A12 A16 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A18 A57 LT4 e6*2001/116* 105, 112 245/45R20 S01 0105*14-.. - ab Facelift 2016 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A06 A12 A16 XA3(a) A18 A57 LT3 e6*2001/116* S01 0105*14-.. - ab Facelift 2016 Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A06 A12 A16 Hybrid 114 245/40R20 A18 A57 LT4 XA4(EU,M) 114 245/45R20 S01 e6*2007/46*0166*.. Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A06 A12 A16 Hybrid A18 A57 LT3 XA4(EU,M) S01 e6*2007/46*0166*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0629-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 4 von 6 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0629-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 5 von 6 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0629-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J x 20 H2 Typ MAM GT1-8520 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 6 von 6 T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Indonesien ab Juni 2017 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20. November 2017 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert. Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V8 108/5+114,3/5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. November 2017 Tufan 00283356.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim