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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0144-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH
                               Holzhauserstrasse 182
                               13509 Berlin
                               QM-Nr. 49020212006

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         MAM GT1                       MAM GT1
Typ                            MAM GT1 8519                  MAM GT1 9519
Radgröße                       8.5JX19 H2                    9,5JX19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
V4         MAM GT1 8519 V4 / *mit 3 mm     5/112/66,6             27*        690     2100
           Distanzscheibe Kennz. 10275
DB         MAM GT1 9519 DB / ohne Ring 5/112/66,6                 42         720     2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              KESKIN                        KESKIN
Radtyp und Ausführung          MAM GT1 8519 (s.o.)           MAM GT1 9519 (s.o.)
Radgröße                       8.5JX19 H2                    9,5JX19 H2
Einpresstiefe                  ET 30                         ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen           ELT                           CK
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                  Achse 1: 33
                                                                        Achse 2: 28,3

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-020517-A00-V03 und 20-0687-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                         21-0144-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 43 AMG 4matic         270, 287     225/40R19       K1c R02                          A12 A16 A18
Coupé/Cabrio            270, 287     245/35R19       K2b K4i K6g K6j R03 T93          A56 Cbo Cpe
204                     270, 287     255/35R19       K2b K4i K6g K6j R03              V19 S01
e1*2001/116*
0431*39-..
(FIN: W..205...)
- incl. Facelift 2018
C 450/ C43 AMG          270, 287     225/40R19       K1c R02                          A12 A16 A18
4matic                  270, 287     245/35R19       K2b K4i K6g K6j R03 T93          A56 Car Lim
204, 204K               270, 287     255/35R19       K2b K4i K6g K6j R03              V19 S01
e1*2001/116*
0431*36-..;
e1*2001/116*
0457*29-..
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
- incl. Facelift 2018
E-Klasse                75-215       235/35R19       K1a K1b R02 R37 T87 T91          A12 A16 A18
211                     75-285       245/35R19       K1c K41 R02 T89 T93              Lim V19 S01
e1*98/14*0183*..,       75-285       245/35R19       K2a K2b K42 R03 T90 T93
e1*2001/116*0183*..     75-285       265/30R19       K2c K42 R03 T91 T93
                        75-285       275/30R19       K2c K42 K46 R03 T92 T96
SL                      225-335      255/35R19       R02                              A12 A16 A18
230, 231                225-335      255/35R19       R03                              V19 X36 S01
e1*2007/46*0803*..;     225-335      285/30R19       R03
e1*98/14*0169*19-
23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Nummer                         21-0144-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0144-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0144-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer             Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0144-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer             Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    215/35R19              245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19              275/45R19
Nr. 6    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19              255/40R19
Nr. 9    235/50R19              255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19              305/25R19
Nr. 12   245/35R19              275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19              275/40R19
Nr. 15   245/50R19              275/45R19
Nr. 16   255/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19              285/40R19
Nr. 20   255/50R19              275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19              275/50R19
Nr. 22   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19              295/35R19
Nr. 25   265/45R19              295/40R19
Nr. 26   265/50R19              295/45R19
Nr. 27   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim, im März 2017 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Mai 2020 durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0144-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519 und 9,5JX19 H2 Typ MAM GT1
9519
Fertiger/Zulieferer            Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. Februar 2021




Tufan                                                                        00362151.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim