● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
Hersteller Keskin Europa GmbH
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Auftraggeber Keskin Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020251710
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MAM RS3
Typ MAM RS3 8018
Radgröße 8.0JX18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W1 MAM RS3 8018 W1 / Ø72,6 x Ø65,1 5/108/65,1 45 690 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51544
☞✚ Herstellerzeichen KESKIN
✙✘ Radtyp und Ausführung MAM RS3 8018 (s.o.)
✗✒
✔✕✖ Radgröße 8.0JX18 H2
✔ Einpresstiefe ET (s.o.)
✒✓✑ Herstelldatum Monat und Jahr
✏✎
✎✌ Befestigungsmittel
✍✌
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
☞☞ S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28
➜ S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 26
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 28
S04 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 115 28
S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Opel
Peugeot
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
Hersteller Keskin Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citr. C4 Picasso/ 68-88 215/45R18 K5a T89 T93 A01 A12 A14
Spacetourer 68-88 225/45R18 K1a K2b K7a A16 A19 A58
3 68-88 235/40R18 K1c K2b K6d K7a A60 B73 BP3
e2*2007/46*0356*.. S01
Citroen Berlingo (IV) 56-81 215/45R18 T89 T93 A12 A14 A16
E 56-81 225/40R18 T88 T92 A19 A58 BP3
e2*2007/46*0624*.. 56-81 225/45R18 T91 T95 KOV Pe9 X15
S04
Citroen Berlingo (IV) 55-81 215/45R18 T89 T93 138 A12 A14 A16
E 55-81 225/40R18 T88 T92 138 A19 A58 BP3
e2*2007/46*0625*.. 55-81 225/45R18 T91 T95 138 KOV Pe9 X15
S04
Opel Combo-E 55-81 215/45R18 T89 T93 138 A12 A14 A16
E 55-81 225/40R18 T88 T92 138 A19 A58 BP3
e2*2007/46*0623*.. 55-81 225/45R18 T91 T95 138 KOV Pe9 X15
☞✚ S04
✙✘ Opel Combo-E Life 56-81 215/45R18 T89 T93 A12 A14 A16
✗✒ E 56-81 225/40R18 T88 T92 A19 A58 BP3
✔✕✖ e2*2007/46*0622*.. 56-81 225/45R18 T91 T95 KOV Pe9 X15
✔
✒✓✑
S04
Peugeot 3008 73-96 225/55R18 A12 A14 A16
✏✎ M A19 A58 B73
✎✌ e2*2007/46*0534*.. BP3 R93 S04
✍✌ Peugeot 3008 73-96 225/55R18 A12 A14 A16
☞☞ M A19 A58 B73
➜ e2*2007/46*0534*.. BP3 S04
Peugeot 308, 308SW 60-96 215/40R18 T85 T89 A12 A14 A16
L 60-96 225/40R18 A19 A58 B07
e2*2007/46*0405*.. 60-96 235/35R18 T86 T90 B29 BP3 Car
60-96 235/40R18 A01 G01 Flh Pe6 S01
Peugeot 508 (I) 82-122 215/45R18 T93 A12 A14 A16
8 82-122 225/45R18 T95 A19 A58 B07
e2*2007/46*0080*..; 82-122 235/45R18 A01 K2b Car Lim S03
e2*2007/46*0081*.. 82-122 245/40R18 A01 K1a K2b K6m
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
Hersteller Keskin Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 508 (I) RXH 120, 133 225/45R18 A39 T91 A14 A16 A19
8 120, 133 235/45R18 A39 A57 Car KMV
e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133 245/45R18 A39 S03
Peugeot 607 79-116 225/40R18 T91 T92 A12 A14 A16
9 / 9***** 79-116 225/45R18 A19 B33 Pe8
e2*98/14*0199*.. 79-116 235/40R18 S02
Peugeot Partner (IV) 55-81 215/45R18 T89 T93 138 A12 A14 A16
E 55-81 225/40R18 T88 T92 138 A19 A58 BP3
e2*2007/46*0625*.. 55-81 225/45R18 T91 T95 138 KOV Pe9 X15
S04
Volvo S60, -/BiFuel 85-191 225/40R18 K1a K2b K45 LV2 A01 A12 A14
R, H 85-191 235/40R18 G52 K1a K2b K45 LV2 A16 A19 B02
e9*98/14, 2001/116* S05
0036,0044*..
Volvo S80, -/BiFuel 96-166 215/45R18 R37 T89 T93 A12 A14 A16
☞✚ T, K 96-200 225/40R18 R37 T88 T92 A19 B02 NBF
✙✘ e9*96/79,98/14, 96-200 235/40R18 S05
✗✒ 2001/116*
✔✕✖ 0028,0043*..
✔
✒✓✑ Volvo V70, -/BiFuel
S, J
85-191
85-191
225/40R18
235/40R18
K1a K2b K45 LV2 T88 T92
G52 K1a K2b K45 LV2
A01 A12 A14
A16 A19 B02
✏✎ e4*98/14,2001/116* X7V S05
✎✌
✍✌ 0040,0061*..
☞☞ Allgemeine Hinweise
➜
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
☞✚ aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
✙✘ Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
✗✒
✔✕✖
✔ Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✒✓✑ erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✏✎ Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
✎✌ Abrollumfang verwendet werden.
✍✌ Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
☞☞ Reifenfülldruck zu beachten ist.
➜
Spezielle Auflagen und Hinweise
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
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● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
☞✚
✙✘ B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
✗✒ an Achse 1.
✔✕✖
✔
✒✓✑ B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
✏✎ Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.
✎✌
✍✌ B33 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.
☞☞
➜ B73 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.
BP3 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
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G52 Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
☞✚
✙✘ K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
✗✒ durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
✔✕✖
✔ herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
✒✓✑ möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✏✎ genannten Bereich abgedeckt sein.
✎✌
✍✌ K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
☞☞ vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
➜
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LV2 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
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NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
Pe6 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
1.
Pe8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.
Pe9 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
1.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R93 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
☞✚ Bedienungsanleitung).
✙✘
✗✒ S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
✔✕✖
✔ Seite 1) verwendet werden.
✒✓✑
✏✎ S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
✎✌ Seite 1) verwendet werden.
✍✌ S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
☞☞ Seite 1) verwendet werden.
➜
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 8 von 10
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
☞✚
✙✘ T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✗✒ bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✔✕✖
✔ Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✒✓✑ berücksichtigen.
✏✎
✎✌ T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✍✌ bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
☞☞ berücksichtigen.
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
Hersteller Keskin Europa GmbH
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V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18 225/35R18
Nr. 2 205/45R18 225/40R18
Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18
Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7 225/50R18 245/45R18, 255/45R18
Nr. 8 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 11 235/60R18 255/55R18, 285/50R18
Nr. 12 245/35R18 255/35R18
Nr. 13 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
☞✚ Nr. 15 245/50R18 275/45R18
✙✘ Nr. 16 255/40R18 285/35R18, 295/35R18
✗✒ Nr. 17 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
✔✕✖
✔ Nr. 18 255/50R18 285/45R18
✒✓✑ Nr. 19 255/55R18 285/50R18
✏✎ Nr. 20 265/35R18 295/30R18, 315/30R18
✎✌
✍✌ Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
☞☞ des Fahrzeugs mitzuführen.
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X15 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2019 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
Hersteller Keskin Europa GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 17. Mai 2019
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☞☞ Tufan 00320330.DOC
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim