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      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 1 von 10

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            MAM RS3
      Typ                               MAM RS3 8018
      Radgröße                          8.0JX18 H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
      führung                                      Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
      W1           MAM RS3 8018 W1 / Ø72,6 x Ø65,1 5/108/65,1             45         690    2100

      Kennzeichnungen
      KBA-Nummer                        51544
☞✚    Herstellerzeichen                 KESKIN
✙✘    Radtyp und Ausführung             MAM RS3 8018 (s.o.)
✗✒
✔✕✖   Radgröße                          8.0JX18 H2
✔     Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✒✓✑   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✏✎
✎✌    Befestigungsmittel
✍✌
      Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
☞☞    S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                 28
➜     S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                  26
      S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                 28
      S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                 28
      S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 30

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        Citroen
                                        Opel
                                        Peugeot
                                        Volvo

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 10

      Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Citr. C4 Picasso/       68-88         215/45R18   K5a T89 T93                     A01 A12 A14
      Spacetourer             68-88         225/45R18   K1a K2b K7a                     A16 A19 A58
      3                       68-88         235/40R18   K1c K2b K6d K7a                 A60 B73 BP3
      e2*2007/46*0356*..                                                                S01
      Citroen Berlingo (IV)   56-81         215/45R18   T89 T93                         A12 A14 A16
      E                       56-81         225/40R18   T88 T92                         A19 A58 BP3
      e2*2007/46*0624*..      56-81         225/45R18   T91 T95                         KOV Pe9 X15
                                                                                        S04
      Citroen Berlingo (IV)   55-81         215/45R18   T89 T93 138                     A12 A14 A16
      E                       55-81         225/40R18   T88 T92 138                     A19 A58 BP3
      e2*2007/46*0625*..      55-81         225/45R18   T91 T95 138                     KOV Pe9 X15
                                                                                        S04
      Opel Combo-E            55-81         215/45R18   T89 T93 138                     A12 A14 A16
      E                       55-81         225/40R18   T88 T92 138                     A19 A58 BP3
      e2*2007/46*0623*..      55-81         225/45R18   T91 T95 138                     KOV Pe9 X15
☞✚                                                                                      S04
✙✘    Opel Combo-E Life       56-81         215/45R18   T89 T93                         A12 A14 A16
✗✒    E                       56-81         225/40R18   T88 T92                         A19 A58 BP3
✔✕✖   e2*2007/46*0622*..      56-81         225/45R18   T91 T95                         KOV Pe9 X15
✔
✒✓✑
                                                                                        S04
      Peugeot 3008            73-96         225/55R18                                   A12 A14 A16
✏✎    M                                                                                 A19 A58 B73
✎✌    e2*2007/46*0534*..                                                                BP3 R93 S04
✍✌    Peugeot 3008            73-96         225/55R18                                   A12 A14 A16
☞☞    M                                                                                 A19 A58 B73
➜     e2*2007/46*0534*..                                                                BP3 S04
      Peugeot 308, 308SW      60-96         215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A16
      L                       60-96         225/40R18                                   A19 A58 B07
      e2*2007/46*0405*..      60-96         235/35R18   T86 T90                         B29 BP3 Car
                              60-96         235/40R18   A01 G01                         Flh Pe6 S01
      Peugeot 508 (I)         82-122        215/45R18   T93                             A12 A14 A16
      8                       82-122        225/45R18   T95                             A19 A58 B07
      e2*2007/46*0080*..;     82-122        235/45R18   A01 K2b                         Car Lim S03
      e2*2007/46*0081*..      82-122        245/40R18   A01 K1a K2b K6m




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 10
      Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Peugeot 508 (I) RXH     120, 133      225/45R18    A39 T91                               A14 A16 A19
      8                       120, 133      235/45R18    A39                                   A57 Car KMV
      e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      245/45R18    A39                                   S03

      Peugeot 607             79-116        225/40R18    T91 T92                               A12 A14 A16
      9 / 9*****              79-116        225/45R18                                          A19 B33 Pe8
      e2*98/14*0199*..        79-116        235/40R18                                          S02
      Peugeot Partner (IV)    55-81         215/45R18    T89 T93 138                           A12 A14 A16
      E                       55-81         225/40R18    T88 T92 138                           A19 A58 BP3
      e2*2007/46*0625*..      55-81         225/45R18    T91 T95 138                           KOV Pe9 X15
                                                                                               S04
      Volvo S60, -/BiFuel     85-191        225/40R18    K1a K2b K45 LV2                       A01 A12 A14
      R, H                    85-191        235/40R18    G52 K1a K2b K45 LV2                   A16 A19 B02
      e9*98/14, 2001/116*                                                                      S05
      0036,0044*..
      Volvo S80, -/BiFuel     96-166        215/45R18    R37 T89 T93                           A12 A14 A16
☞✚    T, K                    96-200        225/40R18    R37 T88 T92                           A19 B02 NBF
✙✘    e9*96/79,98/14,         96-200        235/40R18                                          S05
✗✒    2001/116*
✔✕✖   0028,0043*..
✔
✒✓✑   Volvo V70, -/BiFuel
      S, J
                              85-191
                              85-191
                                            225/40R18
                                            235/40R18
                                                         K1a K2b K45 LV2 T88 T92
                                                         G52 K1a K2b K45 LV2
                                                                                               A01 A12 A14
                                                                                               A16 A19 B02
✏✎    e4*98/14,2001/116*                                                                       X7V S05
✎✌
✍✌    0040,0061*..

☞☞    Allgemeine Hinweise
➜
      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
      Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 10

      Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                              V      W        Y
      210 km/h                100% 100% 100%
      220 km/h                97%    100% 100%
      230 km/h                94%    100% 100%
      240 km/h                91%    100% 100%
      250 km/h                -      95%      100%
      260 km/h                -      90%      100%
      270 km/h                -      85%      100%
      280 km/h                -      -        95%
      290 km/h                -      -        90%
      300 km/h                -      -        85%

      Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
      unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
      oder Reifenherstellers zu beachten.

      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
☞✚    aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
✙✘    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
✗✒
✔✕✖
✔     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✒✓✑   erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✏✎    Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
✎✌    Abrollumfang verwendet werden.
✍✌    Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
☞☞    Reifenfülldruck zu beachten ist.
➜
      Spezielle Auflagen und Hinweise

      138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
      einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
      zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
      Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

      A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
      Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 5 von 10

      A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
      verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
      verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
      müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

      A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
      Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

      A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
      bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

      A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

      A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

      B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
      oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
☞✚
✙✘    B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
✗✒    an Achse 1.
✔✕✖
✔
✒✓✑   B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
✏✎    Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.
✎✌
✍✌    B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
      Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.
☞☞
➜     B73    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
      Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.

      BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
      Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

      Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

      Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Coupé.

      Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

      G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
      Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
      Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

      G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
      dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
      (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
      eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 6 von 10

      G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
      serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
      Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
      R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
      Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
      überprüfen.

      K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
☞✚
✙✘    K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
✗✒    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
✔✕✖
✔     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
✒✓✑   möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✏✎    genannten Bereich abgedeckt sein.
✎✌
✍✌    K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
☞☞    vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
➜
      K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
      Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

      KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
      zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

      KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
      zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

      LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
      235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
      9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

      Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Limousine.


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      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 7 von 10

      NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
      Fahrzeugausführungen.

      Pe6     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
      1.

      Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
      zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
      an Achse 1.

      Pe9     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
      1.

      R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
      größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
      Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

      R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
      Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
☞✚    Bedienungsanleitung).
✙✘
✗✒    S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
✔✕✖
✔     Seite 1) verwendet werden.
✒✓✑
✏✎    S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
✎✌    Seite 1) verwendet werden.
✍✌    S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
☞☞    Seite 1) verwendet werden.
➜
      S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.


      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 8 von 10

      T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.
☞✚
✙✘    T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✗✒    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✔✕✖
✔     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✒✓✑   berücksichtigen.
✏✎
✎✌    T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✍✌    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
☞☞    berücksichtigen.
➜




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 9 von 10

      V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
      Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

               Vorderachse   Hinterachse

      Nr. 1    205/40R18     225/35R18
      Nr. 2    205/45R18     225/40R18
      Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
      Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
      Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
      Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
      Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
      Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
      Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
      Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
      Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
      Nr. 12   245/35R18     255/35R18
      Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
      Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
☞✚    Nr. 15   245/50R18     275/45R18
✙✘    Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
✗✒    Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
✔✕✖
✔     Nr. 18   255/50R18     285/45R18
✒✓✑   Nr. 19   255/55R18     285/50R18
✏✎    Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18
✎✌
✍✌    Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
      Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
☞☞    des Fahrzeugs mitzuführen.
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      X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
      Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

      X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
      ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

      Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
      Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
      Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2019 in Lambsheim statt.

      Hinweise zum Sonderrad

      Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                    Keskin Europa GmbH

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      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
      entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

      Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
      das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


      Lambsheim, 17. Mai 2019
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☞☞    Tufan                                                               00320330.DOC

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      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim