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							      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            MAM RS3
      Typ                               MAM RS3 8018
      Radgröße                          8.0JX18 H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
      führung                                      Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
      W1           MAM RS3 8018 W1 / Ø72,6 x Ø60,1 5/108/60,1             45         690    2100

      Kennzeichnungen
      KBA-Nummer                        51544
☞✚    Herstellerzeichen                 KESKIN
✙✘    Radtyp und Ausführung             MAM RS3 8018 (s.o.)
✗✒
✔✕✖   Radgröße                          8.0JX18 H2
✔     Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✒✓✑   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✏✎
✎✌    Befestigungsmittel
✍✌
      Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
☞☞    S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 28
➜     S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                 28

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        Renault

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 2 von 6

      Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Renault Espace (IV)    85-177        235/45R18     R37 T98 138                           A12 A14 A16
      K                      85-177        245/45R18     T00 T96 138                           A19 S01
      e2*98/14*0265*..;
      e2*2007/46*0009*..
      Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A14 A16
      M                      110           225/40R18     A01 LK6                               A19 Flh S02
      e2*98/14*0272*..
      Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A14 A16
      M                      110           225/40R18     A01 LK6                               A19 Cbo Cpe
      e2*98/14*0272*..                                                                         S02
      - Cabrio/Coupé
      Renault Megane (II)    110           215/40R18     T85 T89                               A12 A14 A16
      Grandtour              110           225/40R18     A01 K29 LK6                           A19 Car S02
      M
      e2*98/14*0272*..
☞✚    Renault VelSatis       78-177        235/45R18     K1a R37 T92 T94                       A01 A12 A14
✙✘    J                      78-177        245/45R18     K1c K2b                               A16 A19 Srv
✗✒    e2*98/14*0263*..                                                                         S01
✔✕✖
✔
✒✓✑
      Allgemeine Hinweise

✏✎    Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
✎✌    Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
✍✌
☞☞    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
➜     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
      210 km/h               100% 100% 100%
      220 km/h               97%    100% 100%
      230 km/h               94%    100% 100%
      240 km/h               91%    100% 100%
      250 km/h               -      95%      100%
      260 km/h               -      90%      100%
      270 km/h               -      85%      100%
      280 km/h               -      -        95%
      290 km/h               -      -        90%
      300 km/h               -      -        85%




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      Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 3 von 6

      Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
      unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
      oder Reifenherstellers zu beachten.

      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
      Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
      erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
☞✚    einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
✙✘    zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
✗✒
✔✕✖           Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
✔     A01
✒✓✑   vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
✏✎    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
✎✌    Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
✍✌    Änderungsabnahme vorzuführen.

☞☞    A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
➜
      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
      Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

      A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
      Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

      A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
      verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
      verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
      müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

      Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

      Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Cabrio-Limousine, Roadster.

      Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Coupé.




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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 4 von 6

      Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

      K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
      in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
      Maßnahmen neu zu befestigen.
☞✚    K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
✙✘    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
✗✒    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
✔✕✖
✔     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✒✓✑   genannten Bereich abgedeckt sein.
✏✎
✎✌    LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
✍✌    Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
      Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
☞☞
➜     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
      größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
      Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

      S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die
      mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten
      Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.

      T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
      16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.




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      Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.
☞✚
✙✘    T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✗✒    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✔✕✖
✔     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✒✓✑   berücksichtigen.
✏✎
✎✌    Prüfort und Prüfdatum
✍✌    Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2019 in Lambsheim statt.
☞☞
➜     Hinweise zum Sonderrad

      Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.




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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
      Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
      Hersteller                    Keskin Europa GmbH

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      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
      entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

      Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
      das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


      Lambsheim, 17. Mai 2019
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      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim