Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Berlin Tyres Europa GmbH
                                                 Holzhauserstrasse 182
                                                 13509 Berlin
                                                 QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            MAM RS5
               Typ                               MAM RS5-6516
               Radgröße                          6.5JX16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               Y1           MAM RS5-6516 Y1 / Ø63,4xØ56,6         4/100/56,6         35        580    1990

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55213
               Herstellerzeichen                 MAM
               Radtyp und Ausführung             MAM RS5-6516 (s.o.)
               Radgröße                          6.5JX16H2
§22 55213*00




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Fiat
                                                 Opel

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Aveo         51, 63, 74   195/55R16    A90                              A14 A16 A18
               KL1T                   51, 63, 74   195/60R16    A12                              Flh Lim V16
               e4*2007/46*0270*..     51, 63, 74   205/50R16    A12                              S03
                                      51, 63, 74   205/55R16    A12
                                      51, 63, 74   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
               Fiat Punto             48-99        185/55R16    K1a K1b R37                      A01 A12 A14
               199                    48-99        195/50R16    K1c K2b R37 T84                  A16 A18 Fi6
               e3*2001/116*0217*..,   48-99        195/55R16    K1c K2b K42 K56                  Flh S01
               e3*2001/116*0286*..,   48-99        205/50R16    K1c K2b K42 K56
               e3*2007/46*0009*..,    48-99        215/50R16    K1c K2b K42 K45 K56
               e3*2007/46*0010*..
               - Grande / Evo
               Opel Adam              51-74        185/55R16    A91                              A14 A16 A18
               S-D                    51-74        185/60R16    A91                              A58 Ni1 Y84
               e1*2001/116*           51-85        185/55R16    A91 M+S                          S02
               0379*22-..             51-85        185/60R16    A91 M+S
                                      51-85        195/50R16    A12
                                      51-85        195/55R16    A12
§22 55213*00




                                      51-85        205/50R16    A01 A12 K2b
               Opel Adam Rocks        51-85        185/55R16    A91 M+S                          A14 A16 A18
               S-D                    51-85        185/60R16    A91 M+S                          A58 KMV Ni1
               e1*2001/116*           51-85        195/50R16    A12 M+S                          Y84 S02
               0379*22-..             51-85        195/55R16    A12 M+S
                                      51-85        205/50R16    A12 M+S
               Opel Astra-H           55-92        195/55R16    A11 R37                          A14 A16 A18
               A-H                    55-92        205/50R16    A11 R37                          Flh S02
               e1*2001/116*0261*..;   55-92        205/55R16    A11
               e1*2007/46*0344*..     55-92        215/50R16    A12
               Opel Astra-H Caravan   55-92        195/55R16    A11 R37                          A14 A16 A18
               A-H/SW -/Van           55-92        205/50R16    A11 R37                          Car S02
               e1*2001/116*0293*..;   55-92        205/55R16    A11
               e1*2007/46*0341*..;    55-92        215/50R16    A12
               e1*2007/46*0576*..
               Opel Astra-H GTC      55-92         195/55R16    A11 R37                          A14 A16 A18
               A-H/C                 55-92         205/50R16    A11 R37                          Cpe S02
               e4*2001/116*0094*..   55-92         205/55R16    A11
                                     55-92         215/50R16    A12
               Opel Corsa-E          51-85         185/55R16    A90                              A14 A16 A18
               S-D, S-D/Van          51-85         185/60R16    A12                              Flh S02
               e1*2001/116*          51-85         195/50R16    A12
               0379*30-..;           51-85         195/55R16    A12
               e1*2007/46*0505*08-.. 51-85         205/50R16    A01 A12 K2b K4i K6g K8h
               Opel Karl             54, 55        185/50R16    G01 K1c K2c K5b K7b K8i          A01 A12 A14
               D-A                   54, 55        195/45R16    K1c K2c K8i                      A16 A18 A58
               e4*2007/46*0957*..    54, 55        205/45R16    K1c K2c K5b K7b K8i              Flh KOV OK5
                                                                                                 V16 S03
               Opel Karl Rocks        54, 55       185/50R16    G01 K2b K5b K5w K6x K7b K8i      A01 A12 A14
               D-A                    54, 55       195/45R16    K2b K6x K8i                      A16 A18 A58
               e4*2007/46*0957*..     54, 55       205/45R16    K2b K5b K5w K6x K7b K8i          Flh KMV V16
                                                                                                 S03

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
§22 55213*00




               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                    Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 55213*00




               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Fi6    Das Sonderrad ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung mit belüfteter Bremsscheibe
               (Durchmesser 257mm) Achse 1.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 55213*00




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               Ni1     Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm
               an der Vorderachse.

               OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
§22 55213*00




               mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    185/60R16     205/55R16
               Nr. 3    195/40R16     215/35R16
               Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16     215/45R16
               Nr. 6    205/45R16     225/40R16
               Nr. 7    205/50R16     225/45R16
               Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16     225/55R16
               Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16     235/50R16
               Nr. 12   225/40R16     245/35R16
               Nr. 13   225/50R16     245/45R16
               Nr. 14   225/55R16     245/50R16
               Nr. 15   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 55213*00




               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
               Hersteller                    Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 30. Juni 2024
§22 55213*00




               Tufan                                                               00429991.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim